Holzwickede: Zahlreiche Schüsse auf Wohnhaus abgefeuert – Welche Verbindungen gibt es zur Organisierten Kriminalität?

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5166

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Holzwickede: Zahlreiche Schüsse auf Wohnhaus abgefeuert Welche Verbindungen gibt es zur Organisierten Kriminalität?

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, den 7. Februar 2025, wurden zahlreiche Schüsse von einem oder mehreren unbekannten Tätern auf ein Wohnhaus in der Wilhelmstraße in Holzwickede abgefeuert. Die Projektile durchschlugen die Eingangstür und Fenster im Erdgeschoss. Die Außenfassade ist insgesamt mit Einschusslöchern übersät. Wie die Polizei und Staatsanwaltschaft Dortmund am Freitagmittag mitteilten, ereignete sich der Vorfall gegen 03:00 Uhr in der Nacht. Nach Informationen der BILD-Zeitung durchschlugen mehr als 30 Projektile vor allem die Eingangstür und das daneben liegende Fenster der Gästetoilette. Die zuständige Staatsanwältin führte dazu aus:

„Wegen der Vielzahl der Schüsse gehen wir davon aus, dass eine Maschinenpistole oder eine andere vollautomatische Waffe eingesetzt worden ist.“1

Zum Zeitpunkt der Tat hielten sich ein Ehepaar und zwei weitere Personen im Haus auf. Indizien deuten darauf hin, dass die Spur „offenbar in Bereiche der Organisierten Kriminalität führt. Erst kürzlich wurde ein Tattoostudio in Dortmund beschossen. In Unna, nur wenige Kilometer entfernt, trafen Kugeln ebenfalls ein Wohnhaus.

Die Staatsanwältin ergänzte:

„Es steht im Raum, dass einer der Hausbewohner Bezüge ins Rockermilieu haben könnte.“2

Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwältin bewertet die Tat derzeit lediglich als Bedrohung sowie als Verstoß gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welcher Rockergruppierung gehören die Hausbewohner an?
  5. Welchen anderen Kriminalfällen konnte die Schusswaffe zugeordnet werden?

Markus Wagner

 

MMD18-12919

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/mindestens-30-schuesse-auf-haus-in-holzwickede-mordkommission-ermittelt-67a5e7a0e268994a61d3ba57?source=puerto-reco-2_bild-V18.0.D_NewInterestModel.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5166 mit Schreiben vom 4. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 28.02.2025 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe wegen des mit der Kleinen An­frage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte, ge­gen die nach am 11.02.2025 erfolgter Festnahme Haftbefehl wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit einer Straftat nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sowie in Tatmehrheit mit der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen erlassen worden sei. Den Beschul­digten werde nach dem derzeitigen Stand der noch andauernden Ermittlungen zur Last gelegt, am 07.02.2025 gegen 3:00 Uhr mit vollautomatischen Gewehren insgesamt 60 Schüsse auf ein Reihenhaus in Holzwickede abgegeben zu haben, in dem sich zur Tatzeit fünf Personen aufhielten. Hintergrund dieser Tat und zweier weiterer Taten, bei denen die Beschuldigten Sprengsätze an den Hauseingangstüren weiterer Geschädigter zur Explosion gebracht haben sollen, sei nach den bisherigen Erkenntnissen Rache für den Ausschluss der Beschuldigten aus der Rockergruppierung Hells Angels gewesen.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Beschuldigter ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:

−       in sieben Fällen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz,

−       in vier Fällen wegen Diebstahls,

−       in vier Fällen wegen Beförderungserschleichung,

−       in zwei Fällen wegen Sachbeschädigung,

−       in zwei Fällen wegen eines Körperverletzungsdelikts,

−       in zwei Fällen wegen Beleidigung,

−       in zwei Fällen wegen Bedrohung,

−       in einem Fall wegen Raubes,

−       in einem Fall wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz,

−       in einem Fall wegen Verleumdung,

−       in einem Fall wegen Unterschlagung,

−       in einem Fall wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht und

−       in einem Fall wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Ein weiterer Beschuldigter ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:

−       in elf Fällen wegen eines Körperverletzungsdelikts,

−       in vier Fällen wegen Raubes,

−       in drei Fällen wegen Urkundenfälschung,

−       in einem Fall wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion,

−       in zwei Fällen wegen Diebstahls,

−       in einem Fall wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis,

−       in einem Fall wegen räuberischer Erpressung,

−       in einem Fall wegen Beleidigung und

−       in einem Fall wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Beide Beschuldigte haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Welcher Rockergruppierung gehören die Hausbewohner an?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge gehört eine der Personen, die das Haus am Tatort bewohnen, nach den bisherigen Erkenntnissen der Rockergruppierung Hells Angels an.

  1. Welchen anderen Kriminalfällen konnte die Schusswaffe zugeordnet werden?

Die Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund berichtet, dass die Ermittlungen diesbezüglich andauerten.

 

MMD18-13398

Beteiligte:
Markus Wagner