Hürth: Mann mit Messer lebensgefährlich verletzt

Kleine Anfrage
vom 12.12.2024

Kleine Anfrage 4872

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hürth: Mann mit Messer lebensgefährlich verletzt

Am 20. November 2024 berichtete ntv, dass nach bisherigen Ermittlungen ein 24 Jahre alter Mann einen 27-Jährigen am Busbahnhof eines Einkaufzentrums in Hürth mit einem Messer angegriffen habe. Bei dem Angriff wurde auf das Opfer eingestochen und es erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Zeugen war es möglich, den 24-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Das Opfer kam in ein Krankenhaus und musste notoperiert werden. Wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft in Köln mitteilten, konnte der Tatverdächtige noch am Ort des Geschehens festgenommen werden.1 Bei der Auseinandersetzung soll es um ein Handy gegangen sein, das einer der beiden dem anderen abgenommen haben soll.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wie viele Straftaten wurden in Hürth von 2020 bis heute pro Jahr registriert?
  5. Wie viele Straftaten mit einem Messer respektive einer Stichwaffe wurden in Hürth von 2020 bis heute pro Jahr registriert?

Markus Wagner

 

MMD18-12063

 

1 Vgl. https://www.n-tv.de/regionales/nordrhein-westfalen/Mann-mit-Messer-lebensgefaehrlich-verletzt-article25376310.html.

2 Vgl. https://www.ksta.de/region/rhein-erft/huerth/huerth-park-27-jaehriger-nach-messerstecherei-in-lebensgefahr-902520.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4872 mit Schreiben vom 17. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten des Jahres 2024 nicht vor.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbe­stände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz am 16.12.2024 berich­tet, dass seine Behörde wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfalls ein Er­mittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen marokkanischen Be­schuldigten führe. Dem Beschuldigten werde zur Last gelegt, am 20.11.2024 gegen 12 Uhr auf dem Gelände des Einkaufszentrums Hürth-Park im Zuge eines Streits mit dem Geschä­digten über den Verbleib von dessen Mobiltelefon ein Messer mit feststehender Klinge gezückt und dieses unter anderem in den Bauch des Geschädigten gestoßen zu haben.

Das Amtsgericht Köln habe am 21.11.2024 Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Be­schuldigten erlassen. Dieser befinde sich seitdem in Untersuchungshaft in der Justizvollzugs­anstalt Köln. Die Ermittlungen insbesondere zu den näheren Tatumständen und auch zu einer etwaigen psychischen Erkrankung des Beschuldigten dauerten an.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen

geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justizi-ellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurtei­lung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Handeltreiben mit Cannabis
  • Geldfälschung
  • Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen
  • siebenmal wegen eines Ladendiebstahls
  • zweimal wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Kokain
  • Unterschlagung
  • zweimal wegen des unerlaubten Aufenthaltes
  • Straftat nach dem BtMG mit Heroin
  • Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel, illegaler Handel oder Abgabe von ver­schreibungspflichtigen Arzneimittel
  • zweimal wegen eines räuberischen Diebstahls
  • Vorsätzliche einfache Körperverletzung
  • zweimal wegen des unerlaubten Handels gem. Konsumcannabisgesetz
  • zweimal wegen einer gefährlichen Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen
  • zweimal wegen eines Taschendiebstahls
  • siebenmal wegen einer Straftat nach dem BtMG mit Cannabis und Zubereitungen
  • Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug
  • zweimal wegen einer Beleidigung auf sexueller Grundlage
  • Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen
  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls
  • Diebstahl in/aus Wohnungen
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

  1. Wie viele Straftaten wurden in Hürth von 2020 bis heute pro Jahr registriert?

Die Fallzahlen zu Straftaten in Hürth für die Jahre 2020 bis 2023 bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Jahr Fälle
2020 3.869
2021 3.866
2022 4.223
2023 3.966

 

  1. Wie viele Straftaten mit einem Messer respektive einer Stichwaffe wurden in Hürth von 2020 bis heute pro Jahr registriert?

Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 lässt sich die Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Grundsätzlich reicht das bloße Mitführen bei der Tatbegehung für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG), bei denen das Tatmittel stets erfasst wird, auch unabhängig von einer konkreten Nutzung.

Die Anzahl erfasster Straftaten mit dem „Tatmittel Stichwaffe“ („Messer WaffG“, „sonstiges Messer“ und „sonstige Stichwaffe“) in Hürth für die Jahre 2020 bis 2023 bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Tatmittel „Stichwaffe“ von 2020 bis 2023
Berichtsjahr Stichwaffen
insg. davon
Messer (WaffG) sonstiges Mes- ser sonstige Stich-waffe
2020 15 6 9 0
2021 16 1 15 0
2022 14 1 13 0
2023 19 3 15 1

 

MMD18-12533

Beteiligte:
Markus Wagner