Kleine Anfrage 5925des Abgeordneten Markus Wagner vom 20.08.2021
Hunderte Menschen behindern Rettungseinsatz in der Düsseldorfer Altstadt.
Am Samstag, dem 14. August 2021, entwickelte sich am Bolker Stern in Düsseldorf am helllichten Tag ein Rettungseinsatz zu einem Großeinsatz der Polizei. Laut Medienberichten musste eine gestürzte und verletzte Person von Rettungskräften medizinisch versorgt werden.
Im Zuge dieser Maßnahme wurden die Sanitäter von einer Gruppe Jugendlicher nicht nur bedrängt und umringt, sondern auch bei der Versorgung des Verletzten behindert.
Hinzugerufene Polizeibeamte begannen, eine Absperrung zu bilden, um den Rettungseinsatz zu sichern. Daraufhin kamen mehrere hundert Menschen hinzu, die sich mit den Jugendlichen solidarisierten und die Beamten beleidigten. Als die Polizei dazu überging, den Tatort zu räumen, wurde ein Polizeibeamter von einem 15-jährigen geschubst und anschließend mit Anlauf angesprungen. Der Täter wurde daraufhin fixiert und zur Wache gebracht.12
Ich frage die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Vorfall in Düsseldorf? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
- Wie viel ähnliche oder gleiche Vorfälle gab es seit dem Jahre 2020 im Bereich der Düsseldorfer Altstadt, bei denen die Situation während eines Rettungseinsatzes eskalierte? (bitte Umfang erläutern)
- Wie bewertet die Landesregierung derartige Vorfälle?
- Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern?
Markus Wagner
1 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/altstadt/duesseldorf-jugendliche-behindern-rettungseinsatz-in-der-bolkerstrasse_aid-62182643
2 https://www.focus.de/panorama/welt/am-samstagabend-hunderte-menschen-behindern-rettungseinsatz-in-duesseldorfer-altstadt_id_15268028.html
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5925 mit Schreiben vom 22. September 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Vorfall in Düsseldorf? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
Zum Sachstand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 14.09.2021 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 27.08.2021 hierzu u. a. Folgendes berichtet:
1.
Ein Ermittlungsverfahren, das den mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalt betrifft, wird bei der hiesigen Behörde unter dem Aktenzeichen 70 Js 7150/21 geführt. Das Verfahren ist am 25.08[.]2021 hier eingegangen und richtet sich ausschließlich gegen einen […] Jugendlichen […].
2.
Konkrete Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage und der einschlägigen Presseberichterstattung angesprochenen Behinderungen von Rettungskräften oder Beleidigungen von Einsatzkräften der Polizei ergeben sich aus der unter 1. genannten Akte nicht. Zwar liegt zu dem Verfahren eine Videoaufzeichnung als Beweismittel vor, […]. Aus den Aufzeichnungen ergeben sich nach den Feststellungen der Dezernentin jedoch keine Hinweise auf Straftaten, namentlich solche gemäß § 115 Abs. 3 StGB, durch weitere Personen. […] Die Videoaufnahmen enthalten im Übrigen keine Tonwiedergabe; das Beweismittel ist daher im Hinblick auf etwaige beleidigende Äußerungen gegenüber Polizeibeamten durch weitere Personen unergiebig.
Die Dezernentin hat angesichts der vorgenannten, auch öffentlich bekannt gewordenen Hinweise auf eine strafrechtlich relevante Behinderung des Rettungseinsatzes nunmehr unter dem Aktenzeichen 70 UJs 277/21 von Amts wegen ein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt unter anderem wegen Verstoßes gegen § 115 Abs. 3 StGB eingeleitet.
3.
Die Ermittlungen dauern in beiden Verfahren an.‘
Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat in seinem Randbericht vom 31.08.2021 hierzu u. a. wie folgt ausgeführt:
,Gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts habe ich keine Bedenken.‘
Aus Gründen des Jugendschutzes bestehen im Einklang mit der Bewertung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt und den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf Bedenken gegen eine öffentliche Bekanntgabe der hier nicht wiedergegebenen Berichtsinhalte, die aber ggf. zum Gegenstand einer nicht öffentlichen Erörterung gemacht werden könnten.“
- Wie viel ähnliche oder gleiche Vorfälle gab es seit dem Jahre 2020 im Bereich der Düsseldorfer Altstadt, bei denen die Situation während eines Rettungseinsatzes eskalierte? (bitte Umfang erläutern)
In dem angefragten Zeitraum sind keine gleichgelagerten Vorfälle während eines Rettungseinsatzes in der Düsseldorfer Altstadt polizeilich bekannt geworden.
- Wie bewertet die Landesregierung derartige Vorfälle?
- Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Das Auftreten einer großen Anzahl von eventorientierten Heranwachsenden und jungen Erwachsenen in der Düsseldorfer Altstadt vor allem an den Wochenenden und vor Feiertagen ist bekannt. Mit zunehmendem Alkoholkonsum dieser Gruppen kommt es immer wieder zu respekt- und distanzlosem Verhalten, auch gegenüber Einsatzkräften. Gleichwohl sind körperliche Angriffe in dem Ausmaß des genannten Einsatzfalles nicht als Regelfall zu betrachten.
Die Kreispolizeibehörde (KPB) Düsseldorf hat auf die Problemstellung in der Altstadt mit einer Kräfteerhöhung im Rahmen der bereits bestehenden, tragfähigen Präsenzkonzeption reagiert. Zudem wurde durch einen angepassten Dienstbeginn bereits eine frühzeitige Präsenz schon zur Tageslichtzeit in der Düsseldorfer Altstadt ermöglicht.
In Zusammenarbeit der KPB Düsseldorf mit der Stadt Düsseldorf werden zurzeit mehrere Maßnahmen abgestimmt. Dazu zählen unter anderem eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage an Brennpunkten oder eine gemeinsame Anlaufstelle im Bereich der Altstadt, welche durch Kräfte des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes der Stadt Düsseldorf sowie der Polizei besetzt werden soll.
Die Herausforderungen rund um die Altstadt wurden zudem in den Kriminalpräventiven Rat der Stadt Düsseldorf eingebracht. Darüber hinaus befindet sich ein Präventionsprojekt mit der Zielgruppe „junge Menschen mit Migrationsgeschichte“ in der Entwicklung. Ziel ist die Schaffung eines gegenseitigen Verständnisses für die Arbeitsweise der Polizei und die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe. Daneben befindet sich die Erweiterung der Videobeobachtung in der Düsseldorfer Altstadt kurz vor dem Abschluss. Des Weiteren werden auch Bereichsbetre-tungsverbote geprüft und gegebenenfalls ausgesprochen.
Das Einsatzgeschehen der Wochenenden wird regelmäßig in verschiedenen Gremien nachbereitet und ein gemeinsames Vorgehen abgesprochen. Dies erfolgt insbesondere auf der Ebene der operativ Verantwortlichen von Polizei und Ordnungsamt sowie weiterer städtischer Dienststellen, ebenso unter Beteiligung einer Vertreterin der Altstadtwirte und eines Vertreters der Altstadtgemeinschaft als Sprecher der Bürgerschaft.