IHK Nord Westfalen weist auf schwerwiegende Konsequenzen des A 1-Ausbaustopps für die Erreichbarkeit im nördlichen Münsterland hin: Was tut die Landesregierung?

Kleine Anfrage
vom 14.11.2023

Kleine Anfrage 2888

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

IHK Nord Westfalen weist auf schwerwiegende Konsequenzen des A 1-Ausbaustopps für die Erreichbarkeit im nördlichen Münsterland hin: Was tut die Landesregierung?

Der abrupte Stopp des Vergabeverfahrens für den Ausbau der A 1 zwischen Münster-Nord und Kreuz Lotte hat laut IHK Nord Westfalen schwerwiegende Konsequenzen für die Erreichbarkeit und Standortattraktivität der Wirtschaftsregion Münsterland.1

Eine Revision dieser für die gesamte Region fatalen Entscheidung wird angestrebt. Der ursprüngliche Baustart sollte im September 2023 erfolgen. Jetzt verschiebt sich das Projekt um viele Jahre. In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 8.11.2023 kam es leider zu keiner zufriedenstellenden Einordnung der hinterlegten IHK-Aussagen und -Befürchtungen seitens der Landesregierung. Ebenfalls wurden keine Angaben zu den gegenwärtigen Belastungen der anliegenden Landesstraßen im nördlichen Münsterland getätigt. Diese Landesstraßen sind im Verantwortungsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, und insofern greifen Verweise auf Nicht-Zuständigkeit hier nicht.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die harsche Kritik der regionalen Wirtschaft (siehe insbesondere Stellungnahme der IHK Nord Westfalen) bezüglich des Ausbaustopps und die Konsequenzen für die Wirtschaftsverkehre der Region?
  2. Plant die Landesregierung eine detaillierte Verkehrsevaluation, um sich über die Belastung der dortigen Landesstraßen durch überregionale Verkehre und regionale Wirtschaft klar zu werden?
  3. Wie hoch ist das gegenwärtige Verkehrsaufkommen auf den Landesstraßen L 529, L 555, L 587, L 588 und L 591?
  4. In welchem Zustand befinden sich die Landesstraßen L 529, L 555, L 587, L 588 und L 591?
  5. Erwartet die Landesregierung durch den Ausbaustopp auf der A 1 zwischen Münster-Nord und Kreuz Lotte eine signifikante Mehrbelastung für die Landesstraßen L 529, L 555, L 587, L 588 und L 591?

Klaus Esser

 

MMD18-6763

 

1 https://www.wirtschaft-regional.net/branche/transport-logistik/a1-ausbau-stopp-nicht-hinnehmbar/ Datum des Originals: 14.11.2023/Ausgegeben: 15.11.2023


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2888 mit Schrei­ben vom 8. Dezember 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesstraßenbauverwaltung hatte seinerzeit die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-und -bau GmbH (DEGES) mit der Planung und Ausschreibung des Ausbaus der A 1 zwischen dem Kreuz Münster Nord und dem Kreuz Lotte/Osnabrück als Öffentlich-Private Partnerschaft beauftragt. Mit dem Ablauf des 31. Dezember 2020 ist das Land Nordrhein-Westfalen nicht mehr für die Autobahnen zuständig. Nähere Details zum Vergabeverfahren sind daher bei den zuständigen Institutionen zu erfragen. Aus den Presseverlautbarungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie der nunmehr von der Autobahn­gesellschaft des Bundes beauftragten DEGES geht hervor, dass es keinen Stopp für den Aus­bau der Bundesautobahn 1 zwischen dem Kreuz Münster-Nord und und dem Kreuz Lotte/Os-nabrück gibt.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die harsche Kritik der regionalen Wirtschaft (siehe insbesondere Stellungnahme der IHK Nord Westfalen) bezüglich des Aus­baustopps und die Konsequenzen für die Wirtschaftsverkehre der Region?)

Das Vergabeverfahren für das ÖPP-Projekt A 1, Münster-Osnabrück hat die DEGES als Vergabestelle in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mangels eines zuschlagfähigen Angebots ohne Zuschlag durch Aufhebung beendet. Im Übri­gen ist auf die Vorbemerkung zu verweisen. Grundsätzlich sieht die Landesregierung das En­gagement der IHK Nord Westfalen für die Verbesserung der Infrastruktur positiv.

  1. Plant die Landesregierung eine detaillierte Verkehrsevaluation, um sich über die Belastung der dortigen Landesstraßen durch überregionale Verkehre und regio­nale Wirtschaft klar zu werden?

Nein. Auf den Schriftlichen Bericht zu den „Auswirkungen des A1 Ausbaustopps auf die NRW Landesstraßen bzw. zusätzliche Belastungen für Ausweichrouten zwischen Münster-Nord und Kreuz Lotte“, Vorlage 18/1839, wird verwiesen.

  1. Wie hoch ist das gegenwärtige Verkehrsaufkommen auf den Landesstraßen L 529, L 555, L 587, L 588 und L 591?

Siehe Anhang.

  1. In welchem Zustand befinden sich die Landesstraßen L 529, L 555, L 587, L 588 und L 591?

Siehe Anhang.

  1. Erwartet die Landesregierung durch den Ausbaustopp auf der A 1 zwischen Müns­ter-Nord und Kreuz Lotte eine signifikante Mehrbelastung für die Landesstraßen L 529, L 555, L 587, L 588 und L 591?

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

MMD18-7394

Beteiligte:
Klaus Esser