Immer mehr Auswanderer wollen in Deutschland wählen – Wie sehen die Zahlen für NRW aus?

Kleine Anfrage
vom 23.05.2025

Kleine Anfrage 5642
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Immer mehr Auswanderer wollen in Deutschland wählen Wie sehen die Zahlen für NRW aus?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die Zahl der im Ausland lebenden Deutschen, die zu Bundestagswahlen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, hat sich von der Wahl 2009 bis zur Wahl 2021 fast verdoppelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung, Drucksache 19/4357, auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drucksache 19/4242, hervor. Demnach stellten zur Bundestagswahl 2021 insgesamt 128.929 Auslandsdeutsche einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis. Bei der Bundestagswahl 2009 lag die Zahl der Auslandsdeutschen, die einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt habe, bei 65.731. Bei der Bundestagswahl 2013 stieg sie auf 67.057, bei der Bundestagswahl 2017 schon auf 112.989.

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5642 mit Schreiben vom 20. Juni 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie hat sich die Zahl der Auslandsdeutschen, die einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben und zuvor in NRW lebten, seit 2000 bis heute pro Bundestagswahl entwickelt?

Die entsprechenden Daten bitte ich – soweit diese vorliegen – der beigefügten Anlage zu ent­nehmen.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die verschiedenen Gründe möglicher Eintragungen von Auslandsdeutschen in das Wählerverzeichnis bei den Daten nicht unter­schieden werden können. Die Zahlen enthalten mithin auch Anträge, bei denen die Antrag­steller keinen ehemaligen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, sondern lediglich einen Bezug – zum Beispiel aufgrund von Arbeitsorten – zu Nordrhein-Westfalen haben (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 2 Bundeswahlgesetz).

  1. Wie viele Auslandsdeutsche haben von ihrem aktivem Wahlrecht Gebrauch gemacht und an den Bundestagswahlen teilgenommen?

Entsprechende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.

  1. Wie viele der Auslandsdeutschen, die zuvor ihren Wohnsitz in NRW hatten, sind wahlberechtigt gewesen?

Entsprechende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die niedrige Wahlbeteiligung der Auslands­deutschen?
  2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung generell, um die Wahlbeteiligung der Auslandsdeutschen zu steigern?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Auslandsdeutsche sind nur zu bundesweiten Wahlen wahlberechtigt. Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung liegt bei der Bundeswahlleiterin.

Der Landesregierung steht es daher nicht zu, die Wahlbeteiligung der Auslandsdeutschen zu bewerten – zumal keine Daten dahingehend vorliegen, die eine „niedrige“ Wahlbeteiligung stüt­zen. Ebenso sind eigene Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung von Auslandsdeut­schen nicht angezeigt.

 

MMD18-14410

Beteiligte:
Markus Wagner