Kleine Anfrage 1058
des Abgeordneten Klaus Esser vom 12.01.2023
Immer mehr Subventionen trotz knapper Kassen: Zur Förderung von E-Mobilität in NRW
Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen fördern mit Steuervergünstigungen, Kaufprämien und Förderprogrammen die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. So wurden im Rahmen des Förderprogramms „Emissionsarme Mobilität“ über PROGRES.NRW 2021 mehr als 86 Mio. Euro für die Anschaffung von privaten Wallboxen oder Ladesäulen durch das Land gewährt.1
Neben einer umfassenden Bundesförderung unterstützt das Land private Ladestationen mit 1.000 Euro pro Ladepunkt und bei Wohneigentumsgemeinschaften mit 1.500 Euro pro Ladepunkt. Das Land fördert ferner erstmalig neue Netzanschlüsse für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit 40 Prozent der Ausgaben oder maximal 10.000 Euro.2 Hinzu kommen Leistungen für Umsetzungskonzepte sowie kommunale Förderungen und steuerliche Vorteile in Sachen Elektromobilität.
Aufgrund knapper Kassen verkündet die britische Regierung ein staatliches Förderende für Elektroautos und auch Schweden streicht die Elektroauto-Subventionen komplett. In Deutschland geschieht dies trotz hoher Finanznot ab 2023 nur zögerlich.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Förderungen bei E-Mobilität wurden 2022 in NRW von Privatpersonen sowie juristischen Personen bei der Anschaffung von privaten Wallboxen oder Ladesäulen abgerufen? (Bitte neben der Gesamtzahl der Förderanträge für den jeweiligen Fördergegenstand die Gesamthöhe der Fördersumme aufschlüsseln)
- Welche sonstigen Förderungen sind der Landesregierung für 2022 bekannt? (Bitte Gesamthöhe sonstiger Fördersumme aufschlüsseln)
- Wie bewertet die Landesregierung die Förderung von Elektromobilität in NRW mit Blick auf die Streichung der Förderungen in Schweden und Großbritannien?
- Wie wird im Rahmen der sich verfestigenden Strom- und Energiekrise die Verfügbarkeit von Energie für sowie die Mobilität der Nutzer von Elektrofahrzeugen 2023 garantiert?
- Wann ist mit der Beendigung einer Subventionierung von E-Mobilität zu rechnen, die letztlich nur auf Kosten der Netto-Steuerzahler ermöglicht und getragen wird?
Klaus Esser
1 Siehe Antwort auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion NRW Drucksache 18/479
2 Htt ps:/ / w w w . e l e k t r o m o b i l i t a e t . n r w / p r i v a tnutzer/foerderung-fuer-privatnutzer/
3 Htt ps:// w w w . t i c h y s e i n b l i c k . d e / w i r t s c h a ft/auch-schweden-und-grossbritannien-schraenken-e-auto-foerderung-ein/
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 1058 mit Schreiben vom 13. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Finanzen, dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet.
- Welche Förderungen bei E-Mobilität wurden 2022 in NRW von Privatpersonen sowie juristischen Personen bei der Anschaffung von privaten Wallboxen oder Ladesäulen abgerufen? (Bitte neben der Gesamtzahl der Förderanträge für den jeweiligen Fördergegenstand die Gesamthöhe der Fördersumme aufschlüsseln)
Die Förderung auf Basis der Richtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität unterscheidet nicht zwischen Wallboxen oder Ladesäulen. Die Förderung bezieht sich auf Ladepunkte, unabhängig von der Bauform.
Von Unternehmen (Freiberufler, Kirchengemeinde, Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine, Verbände, Wohnungseigentümergemeinschaften, Arbeitgeber, Vermieter als Unternehmen, Flottenbetreiber) wurden 5.180 Anträge für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur eingereicht. Für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wurden ca. 13,3 Mio. Euro bewilligt. 14.256 Anträge wurden von Privatpersonen, zu denen auch Vermieter als natürliche Personen zählen, gestellt. Die bewilligten Mittel für diese Zielgruppe betrugen ca. 19,9 Mio. Euro.
- Welche sonstigen Förderungen sind der Landesregierung für 2022 bekannt? (Bitte Gesamthöhe sonstiger Fördersumme aufschlüsseln)
Mit dem Programm Emissionsarme Mobilität wird der Markthochlauf der Elektromobilität über die Ladeinfrastruktur hinaus mit weiteren Komponenten unterstützt. Im Rahmen des Programms wurden 2022 ca. 62,6 Mio. Euro bewilligt.
Öffentlich zugängliche Schnelladeinfrastruktur hat das Land Nordrhein-Westfalen 2022 im Rahmen eines Förderaufrufs mit ca. 9,5 Mio. Euro unterstützt.
Das Land fördert zudem seit Anfang 2017 batterieelektrisch und mit Wasserstoff betriebene Linienbusse des ÖPNV. Hierbei werden 60 % der den Preis eines vergleichbaren Dieselbusses übersteigenden Kosten und 90 % der Investitionskosten der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur und erforderlicher spezifischer Werkstatteinrichtungen gefördert. Im Jahr 2022 wurden für diese Zwecke ca. 24,1 Mio. Euro verausgabt.
Die NRW Bank hat in ihrem Programm NRW.BANK.Elektromobilität, das zinsvergünstigte Kredite bietet, im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 30. September 2022 für 218 Anträge ca. 49,7 Mio. Euro zugesagt.
- Wie bewertet die Landesregierung die Förderung von Elektromobilität in NRW mit Blick auf die Streichung der Förderungen in Schweden und Großbritannien?
Die schwedische Regierung hat staatliche Subventionen für Elektroautos und Plug-in-Hybride 2022 abgeschafft, weil sich die Anschaffungs- und Fahrtpreise denen fossil betriebener Fahrzeuge angenähert und die Mehrkosten sich damit erheblich reduziert haben. In Großbritannien wurde zwar die Förderung für neue Elektrofahrzeuge gestrichen, die dadurch freiwerdenden Mittel sollen jedoch verstärkt in den Ausbau der Ladeinfrastruktur investiert werden.
Auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens setzt den Fokus ihrer Förderaktivitäten primär auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Elektrofahrzeuge werden nur noch für Kommunen und im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge gefördert. Zudem passt die Landesregierung ihr Förderprogramm Emissionsarme Mobilität regelmäßig an die sich veränderten Markterfordernisse an. Die nächste Überarbeitung ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen. Der Markthochlauf der Elektromobilität wird weiterhin unterstützt werden, wobei die Schwerpunkte der Förderung jeweils auf die Marktsegmente gelegt werden, die finanzielle Anreize benötigen.
- Wie wird im Rahmen der sich verfestigenden Strom- und Energiekrise die Verfügbarkeit von Energie für sowie die Mobilität der Nutzer von Elektrofahrzeugen 2023 garantiert?
Es bestehen derzeit keine Anzeichen für mangelnde Verfügbarkeit von Strom an Ladepunkten. Es ist davon auszugehen, dass unter der Voraussetzung der Fortsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung und dem derzeitigen Bestand von Elektro- und Hybridfahrzeugen in Nordrhein-Westfalen 2023 keine energetischen Versorgungsengpässe entstehen werden.
- Wann ist mit der Beendigung einer Subventionierung von E-Mobilität zu rechnen, die letztlich nur auf Kosten der Netto-Steuerzahler ermöglicht und getragen wird?
Ziel des Förderprogramms Emissionsarme Mobilität ist der Markthochlauf der Elektromobilität, der bisher noch der Unterstützung bedarf. Die Beendigung der Förderung ist daher abhängig von der Marktdynamik und damit der Nachfrage nach elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie dem flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur.