Kleine Anfrage 629
des Abgeordneten Markus Wagner vom 17.10.2022
Immer mehr Unfälle mit nicht versicherten Fahrzeugen aus der Ukraine
Auf deutschen Straßen sind vor allem durch den Ukrainekrieg immer mehr Autos aus der Ukraine unterwegs. Doch die sind hier häufig nicht haftpflichtversichert. Diese Tatsache, die kaum jemand kennt, kann zwangsläufig für alle Beteiligten zum Problem werden, wenn sich ein Unfall ereignet. Der MDR nahm diesen Umstand zum Anlass, um genauer darüber zu berichten.
Am Beispiel einer deutschen Autofahrerin, der die Vorfahrt von einem ukrainischen Fahrer genommen wurde, sodass es zu einem Unfall kam, legte der MDR exemplarisch dar, welche großen Probleme folgen. Denn bisher fand sich keine Versicherung, die den Schaden regulieren wollte. Ein an sich eindeutig klarer Fall – wäre der Unfall mit einem deutschen gegnerischen Fahrzeug abgelaufen. Unter solchen Umständen wäre der Fall bereits abgeschlossen, wie Verkehrsanwalt V. aus Leipzig erklärt. Er übernahm die Rechtsvertretung der deutschen Unfallgeschädigten und wandte sich an das deutsche Büro Grüne Karte, das Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen reguliert. Daraufhin hieß es jedoch: Das Fahrzeug sei nicht mehr versichert und eine Deckung sei ausgelaufen. Dies stelle offenbar keinen Einzelfall dar. Auf MDR-Anfrage teilte der Gesamtverband der Versicherer mit, dass seit Kriegsbeginn etwa 390 Unfälle mit unversicherten ukrainischen Fahrzeugen gezählt wurden. Bis Ende Mai wurden diese Fälle noch als Sonderinitiative von den deutschen Versicherungen beglichen. Seitdem wird dafür die Verkehrsopferhilfe e. V. beansprucht. Diese ist allerdings für extreme Ausnahmefälle zuständig. Insofern bekomme man dadurch den Eindruck, dass es hier zu einer Art Massengeschäft wird, weil es sehr viele Fälle betrifft. Der Unfallgegner der Mandantin wiederum war sich erstmal keiner Schuld bewusst. Er war nämlich im Glauben, dass sein Fahrzeug auch in Deutschland nach wie vor versichert sei. Verkehrsanwalt V. fordert daher von den Behörden, dass diese proaktiv auf die Leute einwirken müssen, die mit ihren Fahrzeugen nach Deutschland kommen. Es sei notwendig, dass man die Leuten darüber informiert, dass sie eine Grenzversicherung oder in irgendeiner Form eine Grüne Karte von ihren Heimatversicherer erhalten müssen, bevor sie nach Deutschland reisen. Ansonsten dürften diese Leute eigentlich auch nicht in Deutschland mit ihren Fahrzeugen unterwegs sein. Man begehe in Deutschland nämlich eine Straftat nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, wenn man ohne Versicherungsschutz mit einem Kraftfahrzeug fährt.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele registrierte Verkehrsunfälle hat es in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2022 gegeben, bei denen mindestens ein in der Ukraine gemeldetes Fahrzeug involviert war?
- Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Schadenregulierung bei Unfällen mit aus der Ukraine stammenden Fahrzeugen nur unzureichend oder gar nicht abgewickelt wird und deutsche Unfallgeschädigte möglicherweise auf ihren Kosten sitzen bleiben?
- In welcher Form hat die Landesregierung bereits Fürsorge getroffen, um aus der Ukraine stammende Fahrzeughalter darüber zu informieren, dass sie eine Grenzversicherung oder in irgendeiner Form eine Grüne Karte von ihrem Heimatversicherer haben müssen?
- In welcher Form plant die Landesregierung deutsche Unfallgeschädigte finanziell zu unterstützen, sollte eine Schadenregulierung nicht gewährleistet werden?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-661828.html.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 629 mit Schreiben vom 15. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister der Finanzen und dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
- Wie viele registrierte Verkehrsunfälle hat es in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2022 gegeben, bei denen mindestens ein in der Ukraine gemeldetes Fahrzeug involviert war?
Seit dem 1. Januar 2022 wurden 105 Verkehrsunfälle, bei denen mindestens ein in der Ukraine gemeldetes Fahrzeug involviert war, registriert.
- Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Schadenregulierung bei Unfällen mit aus der Ukraine stammenden Fahrzeugen nur unzureichend oder gar nicht abgewickelt wird und deutsche Unfallgeschädigte möglicherweise auf ihren Kosten sitzen bleiben?
- In welcher Form plant die Landesregierung deutsche Unfallgeschädigte finanziell zu unterstützen, sollte eine Schadenregulierung nicht gewährleistet werden?
Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Sachverhaltsdarstellung wie im Antrag ausgeführt zutreffend ist. Nach Auskunft des Deutschen Büros Grüne Karte erfolgt eine Schadensregulierung anhand des folgenden Prozesses:
Unfälle mit Fahrzeugen, die in der Ukraine zugelassen sind, werden nicht anders behandelt als sonstige Unfälle im Inland mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen. Für die Abwicklung dieser Unfälle ist das Deutsche Büro Grüne Karte zuständig. Dieses veranlasst die Schadensregulierung bei Vorliegen einer von einem ausländischen Versicherer ausgegebenen Grünen Karte beziehungsweise bei Vorlage einer Grenzversicherung.
Kann im Ausnahmefall ein solches Versicherungsverhältnis nicht ermittelt werden, wird der Schadensfall an die Verkehrsopferhilfe e.V. abgegeben. Diese ist seit 1965 für die Abwicklung von Schadensfällen zuständig, die durch den Gebrauch pflichtwidrig nicht versicherter Fahrzeuge verursacht werden.
- In welcher Form hat die Landesregierung bereits Fürsorge getroffen, um aus der Ukraine stammende Fahrzeughalter darüber zu informieren, dass sie eine Grenzversicherung oder in irgendeiner Form eine Grüne Karte von ihrem Heimatversicherer haben müssen?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 27. Mai 2022 ein Informationsblatt für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer in den Sprachen ukrainisch, deutsch und englisch veröffentlicht, das unter anderem Informationen darüber enthält, wie für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge die benötigte Versicherung erlangt und nachgewiesen werden kann. Diese Informationsblätter wurden den in Nordrhein-Westfalen zuständigen Stellen, unter anderem zur Weitergabe an die betroffenen Personen, zur Verfügung gestellt.