Kleine Anfrage 1507
des Abgeordneten Klaus Esser vom 10.03.2023
Immer wieder schwere Unfälle bei Brückenstürzen in Nordrhein-Westfalen
Immer wieder führen mangelhaft gesicherte Baustellen an Brücken sowie nicht mehr zeitgemäße und den Geschwindigkeiten ungenügende Konstruktionen zu schweren Verkehrsunfällen. Am 6. März stürzte ein Autofahrer mit seinem PKW an der Anschlussstelle Broichweiden von der Bundesautobahn 44 im Bereich einer demontierten Autobahnbrücke in die Tiefe.1
Im vergangenen Herbst war ein E-Bike-Fahrer von der Düsseldorfer Theodor-Heuss-Brücke sieben Meter in die Tiefe gestürzt, da offenbar die Geländerhöhe beim Zusammenprall mit hoher Geschwindigkeit nicht ausreichte, um ein Hinüberstürzen zu verhindern.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der Stand der Ermittlungen in den beiden genannten Verkehrsunglücksfällen?
- Kommt es häufiger zu Fällen von entwendeten Baustellenmarkierungen, die dann zu Unfällen an Brücken führen?
- Sind Anpassungen an Geländerkonstruktionen die erste Wahl zur Verhinderung von Brückenstürzen?
- Welche schweren Brückenstürze haben sich in NRW in den letzten zehn Jahren ereignet?
- Wie bewertet die Landesregierung die Gefahren durch mangelhaft gesicherte Brücken?
Klaus Esser
1 https:// www .express.de/koeln/koeln-autofahrer-stuerzt-mehrere-meter-von-autobahnbruecke-499032
2 https:// rp -online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-fahrradfahrer-faellt-von-theodor-heuss-bruecke_aid-78043341
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1507 mit Schreiben vom 17. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Stand der Ermittlungen in den beiden genannten Verkehrsunglücksfällen?
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 17.03.2023 berichtet, dass bezüglich des Sachverhalts, der sich in Düsseldorf ereignet hat, ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Amts für Brücken-, Tunnel- und Stadt-bahnbau der Stadt Düsseldorf wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt würde. Der Beschuldigte könnte dafür verantwortlich sein, dass an der Unfallstelle möglicherweise pflichtwidrig und vorwerfbar eine Erhöhung des dort befindlichen Geländes unterblieben sei, wodurch eine gegebenenfalls vermeidbare Unfallgefahr nicht beseitigt worden sei. Die Ermittlungen dauerten an.
Der Generalstaatsanwalt in Köln hat zu dem Verkehrsunfallgeschehen vom 06.03.2023 auf der Bundesautobahn A 44 in Fahrtrichtung Lüttich/Belgien im Bereich der Anschlussstelle Broichweiden berichtet, der Leitende Oberstaatsanwalt in Aachen habe ihn unterrichtet, dass sich die angesprochenen Ermittlungen bisher gegen Unbekannt richteten und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit (fahrlässiger) Körperverletzung geführt würden. Zum Tathergang habe er im Wesentlichen mitgeteilt, dass nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ein Fahrzeug in einer Baustelle in ein durch den Abbruch einer Brücke entstandenes Loch auf die unter der Autobahn verlaufende Landstraße L 223 gestürzt sei. Es sei davon auszugehen, dass bereits mehrere Stunden vor dem Unfallzeitpunkt eine ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle nicht mehr vorhanden gewesen sei. Wer für die Beseitigung der Absperrung und gegebenenfalls die Wegnahme von Sicherungseinrichtungen verantwortlich sei, sei Gegenstand andauernder Ermittlungen.
- Kommt es häufiger zu Fällen von entwendeten Baustellenmarkierungen, die dann zu Unfällen an Brücken führen?
Die Zahl von Unfällen an Brücken aufgrund von entwendeten Baustellenmarkierungen wird statistisch nicht gesondert erfasst. Der Landesregierung liegen daher die gefragten Informationen nicht vor.
- Sind Anpassungen an Geländerkonstruktionen die erste Wahl zur Verhinderung von Brückenstürzen?
Grundsätzlich sind Geländer die erste Wahl, um einen Absturz von Personen zu vermeiden. Die konstruktive Ausbildung von Geländern auf Straßenbrücken erfolgt gemäß den Festlegungen der bundesweit geltenden Regelwerke „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING) und „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten“ (RiZ-ING). Die Geländerhöhen an Brücken umfassen demnach mindestens 1,00 m. Bei Radwegen bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen an Brücken ist ein Geländerhöhe von mindestens 1,30 m vorgesehen. Im Bestand stellen Geländerhöhen von 1,20 m für den Radverkehr keine Nutzungseinschränkung dar. Bei einer Nutzungsänderung kann eine Anpassung der Geländerhöhen erforderlich werden.
- Welche schweren Brückenstürze haben sich in NRW in den letzten zehn Jahren ereignet?
Die Zahl von schweren Brückenstürzen wird statistisch nicht erfasst. Der Landesregierung liegen daher die gefragten Informationen nicht vor.
- Wie bewertet die Landesregierung die Gefahren durch mangelhaft gesicherte Brücken?
Mangelhaft gesicherte Brücken stellen ein Gefahrenpotential dar. Um dies weitestgehend auszuschließen, werden die Geländer entsprechend der einschlägigen Regelwerke ausgebildet. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 3. In Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsstellen bestehen zudem umfangreiche, bundeseinheitliche Regularien, die sich bewährt haben. Dazu gehören unter anderem die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).