Immer wieder schwere Unfälle bei Brückenstürzen in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1507

des Abgeordneten Klaus Esser vom 10.03.2023

Immer wieder schwere Unfälle bei Brückenstürzen in Nordrhein-Westfalen

Immer wieder führen mangelhaft gesicherte Baustellen an Brücken sowie nicht mehr zeitgemäße und den Geschwindigkeiten ungenügende Konstruktionen zu schweren Verkehrsunfällen. Am 6. März stürzte ein Autofahrer mit seinem PKW an der Anschlussstelle Broichweiden von der Bundesautobahn 44 im Bereich einer demontierten Autobahnbrücke in die Tiefe.1

Im vergangenen Herbst war ein E-Bike-Fahrer von der Düsseldorfer Theodor-Heuss-Brücke sieben Meter in die Tiefe gestürzt, da offenbar die Geländerhöhe beim Zusammenprall mit hoher Geschwindigkeit nicht ausreichte, um ein Hinüberstürzen zu verhindern.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Stand der Ermittlungen in den beiden genannten Verkehrsunglücksfällen?
  2. Kommt es häufiger zu Fällen von entwendeten Baustellenmarkierungen, die dann zu Unfällen an Brücken führen?
  3. Sind Anpassungen an Geländerkonstruktionen die erste Wahl zur Verhinderung von Brückenstürzen?
  4. Welche schweren Brückenstürze haben sich in NRW in den letzten zehn Jahren ereignet?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahren durch mangelhaft gesicherte Brücken?

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .express.de/koeln/koeln-autofahrer-stuerzt-mehrere-meter-von-autobahnbruecke-499032

2 https:// rp -online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-fahrradfahrer-faellt-von-theodor-heuss-bruecke_aid-78043341


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1507 mit Schrei­ben vom 17. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Stand der Ermittlungen in den beiden genannten Verkehrsunglücksfäl­len?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 17.03.2023 berichtet, dass bezüglich des Sachverhalts, der sich in Düsseldorf ereignet hat, ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Amts für Brücken-, Tunnel- und Stadt-bahnbau der Stadt Düsseldorf wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt würde. Der Be­schuldigte könnte dafür verantwortlich sein, dass an der Unfallstelle möglicherweise pflicht­widrig und vorwerfbar eine Erhöhung des dort befindlichen Geländes unterblieben sei, wodurch eine gegebenenfalls vermeidbare Unfallgefahr nicht beseitigt worden sei. Die Ermitt­lungen dauerten an.

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat zu dem Verkehrsunfallgeschehen vom 06.03.2023 auf der Bundesautobahn A 44 in Fahrtrichtung Lüttich/Belgien im Bereich der Anschlussstelle Broichweiden berichtet, der Leitende Oberstaatsanwalt in Aachen habe ihn unterrichtet, dass sich die angesprochenen Ermittlungen bisher gegen Unbekannt richteten und wegen gefährli­chen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit (fahrlässiger) Körperverletzung geführt würden. Zum Tathergang habe er im Wesentlichen mitgeteilt, dass nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ein Fahrzeug in einer Baustelle in ein durch den Abbruch einer Brücke entstandenes Loch auf die unter der Autobahn verlaufende Landstraße L 223 gestürzt sei. Es sei davon auszugehen, dass bereits mehrere Stunden vor dem Unfallzeitpunkt eine ordnungs­gemäße Absicherung der Baustelle nicht mehr vorhanden gewesen sei. Wer für die Beseiti­gung der Absperrung und gegebenenfalls die Wegnahme von Sicherungseinrichtungen ver­antwortlich sei, sei Gegenstand andauernder Ermittlungen.

  1. Kommt es häufiger zu Fällen von entwendeten Baustellenmarkierungen, die dann zu Unfällen an Brücken führen?

Die Zahl von Unfällen an Brücken aufgrund von entwendeten Baustellenmarkierungen wird statistisch nicht gesondert erfasst. Der Landesregierung liegen daher die gefragten Informati­onen nicht vor.

  1. Sind Anpassungen an Geländerkonstruktionen die erste Wahl zur Verhinderung von Brückenstürzen?

Grundsätzlich sind Geländer die erste Wahl, um einen Absturz von Personen zu vermeiden. Die konstruktive Ausbildung von Geländern auf Straßenbrücken erfolgt gemäß den Festlegun­gen der bundesweit geltenden Regelwerke „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING) und „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten“ (RiZ-ING). Die Geländerhöhen an Brücken umfassen demnach mindestens 1,00 m. Bei Rad­wegen bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen an Brücken ist ein Geländerhöhe von min­destens 1,30 m vorgesehen. Im Bestand stellen Geländerhöhen von 1,20 m für den Radver­kehr keine Nutzungseinschränkung dar. Bei einer Nutzungsänderung kann eine Anpassung der Geländerhöhen erforderlich werden.

  1. Welche schweren Brückenstürze haben sich in NRW in den letzten zehn Jahren ereignet?

Die Zahl von schweren Brückenstürzen wird statistisch nicht erfasst. Der Landesregierung lie­gen daher die gefragten Informationen nicht vor.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahren durch mangelhaft gesicherte Brü­cken?

Mangelhaft gesicherte Brücken stellen ein Gefahrenpotential dar. Um dies weitestgehend aus­zuschließen, werden die Geländer entsprechend der einschlägigen Regelwerke ausgebildet. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 3. In Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsstellen beste­hen zudem umfangreiche, bundeseinheitliche Regularien, die sich bewährt haben. Dazu ge­hören unter anderem die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser