In der Initiative „Düsseldorf stellt sich quer (DSSQ)“ tummeln sich Linksextremisten

Kleine Anfrage
vom 27.01.2021

Kleine Anfrage 4883des Abgeordneten Markus Wagner vom 27.01.2021

 

In der Initiative „Düsseldorf stellt sich quer (DSSQ)“ tummeln sich Linksextremisten

Die politische Bestrebung „Düsseldorf stellt sich quer (DSSQ)“ bewertet die Landesregierung in der Vorlage 17/4481 A 09 vom 11. Januar 2021 wie folgt:

„Bei „Düsseldorf stellt sich quer (DSSQ) handelt es sich um eine Mischszene, in der linksextremistische und nicht-extremistische Akteure im Themenfeld Antifaschismus Zusammenwirken. Diese ist nach ihrer inhaltlichen Ausrichtung nicht extremistisch dominiert. Zu den bei DSSQ organisierten Akteuren, die vom Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen als gesichert linksextremistische
Personenzusammenschlüsse beobachtet werden, zählen die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) sowie deren Jugendorganisation Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), die linksjugend [’solid] sowie zwei Ortsgruppen der Interventionistischen Linken. Bei weiteren Bündnispartnern liegen dem Verfassungsschutz Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor. Diese sind aber nicht ohne weiteres zu quantifizieren, da Bezüge zu Autonomen Linksextremisten anhaltenden personellen und strukturellen Veränderungen unterliegen. Dem Verfassungsschutz sind keine Verlautbarungen bekannt geworden, aus denen die Beziehung der bündnisangehörigen Gruppen zueinander hervorgeht.“

Gleicht man diese staatliche Darstellung mit der öffentlich einsehbaren Unterstützerliste von DSSQ ab, gelangt man zu dem Ergebnis, dass mindestens sieben der 44 dort mitwirkenden Zusammenschlüsse1 antidemokratisch sind. Bei weiteren gibt es Anhaltspunkte für eine Beeinflussung durch Linksextremisten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „Antifaschistische Linke Düsseldorf“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)
  2. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „Dissidenti Ultra“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)
  3. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „F95.Antirazzista“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)
  4. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „i furiosi“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)
  5. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „TURN LEFT!“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. DSSQ (Hrsg.) (2021): Über uns; online im Internet:


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4883 mit Schreiben vom 22. Februar 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „Antifaschistische Linke Düsseldorf“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)

Bei der „Antifaschistische Linke Düsseldorf“ (ALD) handelt es sich um eine Gruppe, die der linksextremistischen autonomen Szene in Düsseldorf zugerechnet wird. Die ALD-Aktivitäten haben stark nachgelassen. Im Jahr 2020 ist die Gruppe nicht mehr in Erscheinung getreten.

  1. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „Dissidenti Ultra“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)
  2. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „F95.Antirazzista“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Bei beiden Gruppen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Anhängern eines Fußballvereins, deren Fokus auf der Unterstützung des Vereins und dem Besuch der Spiele liegt.

Veröffentlichungen beider Gruppen belegen eine Auseinandersetzung mit den Themenfeldern Antirassismus, Antisexismus und Antirepression, die auch die Schwerpunkte linksextremistischer Politik sind. Vor diesem Hintergrund erklärt es sich, dass sich sowohl Fußballfans als auch linksextremistische Gruppen dem DSSQ-Bündnis anschließen.

Der sprachlich aggressive Duktus der Veröffentlichungen legt eine Affinität zum Sprachgebrauch der linksextremistischen autonomen Szene nahe und das Verhalten von Mitgliedern bei öffentlichen Auftritten sprengt mitunter den legalen Rahmen.

Diese beiden Auffälligkeiten beziehen sich aber stets auf das Hauptanliegen Fußball und lassen – bei aller Kritik an Polizei bzw. Auflagen zum Besuch von Spielen – keine prinzipielle Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erkennen. Weder verfolgen Fußballfans die Politikfelder mit einer der linksextremistischen autonomen Szene vergleichbaren Intensität noch steht die politische Motivation bei ihrem Auftreten im Vordergrund. Somit lässt sich eine linksextremistische Beeinflussung derzeit nicht feststellen.

  1. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „i furiosi“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)

„I furiosi“ ist eine Bündnisgruppe des vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachteten linksextremistischen Bündnisses „Interventionistische Linke“

  1. Liegen dem Verfassungsschutz bei dem DSSQ-Bündnispartner „TURN LEFT!“ erste Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vor? (Bitte unabhängig von der angeblich unmöglichen Quantifizierbarkeit beantworten, ob dort eine Beeinflussung festgestellt werden kann bzw. wie der Verfassungsschutz diesen Zusammenschluss einstuft.)

Bei „Turn Left“ handelt es sich nicht um eine Organisation, sondern um ein wiederkehrendes Veranstaltungsformat. Dieses wird vorwiegend von der linksextremistischen autonomen Szene in Düsseldorf für Treffen, die szeneinterne Vernetzung und den gegenseitigen Austausch über die Politikfelder der Szene genutzt und präsentiert sich in dieser Form auch in den sozialen Medien. Daraus ergeben sich in der Folge weitere Aktivitäten, die von den Veranstaltern und Veranstaltungsteilnehmern ausgehen. Gegenstand der verfassungsschutzbehördlichen Beobachtung ist daher nicht die Veranstaltungsreihe „Turn Left“ als solche, vielmehr sind dies die Veranstalter und Veranstaltungsteilnehmenden, zu denen Anhaltspunkte für den Verdacht der Unterstützung extremistischer Bestrebungen vorliegen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner