In Nordrhein-Westfalen explodieren die Messerdelikte – Warum lässt die Politik die Bürger im Stich?

Kleine Anfrage
vom 26.06.2024

Kleine Anfrage 4009

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

In Nordrhein-Westfalen explodieren die Messerdelikte Warum lässt die Politik die Bürger im Stich?

Die Landesregierung hat mit Antwortschreiben vom 4. Juni 2024, Drucksache 18/2623, auf einen Berichtswunsch der SPD-Fraktion dargelegt, dass sich Nordrhein-Westfalen einem dramatischen Anstieg von Fällen mit Messern und sonstigen Stichwaffen gegenübersieht. Für das Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 6.221 Fälle gemeldet, die sich in 5.658 Fälle mit einem sonstigen Messer, 386 Fälle mit einem Messer im Sinne des Waffengesetzes und 177 Fälle mit einer sonstigen Stichwaffe unterteilen.1 Damit handelt es sich um einen Anstieg um 48,44 Prozent im Vergleich zu 2022 als insgesamt 4.191 Fälle registriert wurden.

Insgesamt konnten 5.686 Tatverdächtige ermittelt werden, von denen 34,4 Prozent unter 21 Jahre alt und 86,7 Prozent männlich waren. Mit 47,4 Prozent ist fast jeder zweite Tatverdächtige nichtdeutsch. Tatverdächtige mit einer Mehrfachstaatsangehörigkeit sind hier noch nicht einmal mit eingerechnet. Die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten bei den Tatverdächtigen sind Deutsch (2.992), Syrisch (469), Türkisch (298), Irakisch (159) und Rumänisch (152).2

Die im vergangenen Jahr 8.036 erfassten Opfer sind zu 31,1 Prozent unter 21 Jahre alt und zu 76,5 Prozent männlich. 61,7 Prozent der Opfer verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit. Die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten bei den Opfern sind neben Deutsch (4.956) Syrisch (475), Türkisch (349), Irakisch (174) und Polnisch (161).3

Rund 3 Prozent der erfassten Fälle wurden als Tötungsdelikte eingeordnet. Im Jahre 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 198 Tötungsdelikte mit Messern und sonstigen Stichwaffen verübt. In 183 dieser Fälle war das Tatmittel ein sonstiges Messer, in 8 Fällen ein Messer im Sinne des Waffengesetzes, und 7 Fälle wurden mit einer sonstigen Stichwaffe begangen.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehörigkeiten?
  2. Welchen Herkunftsländern sind diese Mehrfachstaatsangehörigkeiten jeweils zuzuordnen?
  3. Wie lauten jeweils die Vornamen der 2.694 deutschen Tatverdächtigen?
  4. Wie viele dieser Taten ereigneten sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen?
  5. Welche Nationalität haben die unter 4 erfragten Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Markus Wagner

 

MMD18-9742

 

1 Antwort der Landesregierung vom 4. Juni 2024, Drs. 18/2623.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4009 mit Schreiben vom 3. September 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

  1. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsan­gehörigkeiten?

Es wird auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015) ver­wiesen.

  1. Welchen Herkunftsländern sind diese Mehrfachstaatsangehörigkeiten je­weils zuzuordnen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Wie lauten jeweils die Vornamen der 2.694 deutschen Tatverdächtigen? Die Daten sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit ei­ner Identifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vorname aufgeführt.

  1. Wie viele dieser Taten ereigneten sich auf öffentlichen Straßen und Plät­zen?

In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen werden die Tatörtlichkeiten „öffentliche Straßen“ oder „öffentliche Plätze“ nicht erfasst und ausgewiesen. Zur Be­antwortung der Frage werden ersatzweise die Tatörtlichkeiten „Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften“ und „Straße, Platz außerhalb geschlossener Ortschaften“ ausgewiesen. Von den 6.221 in der Kleinen Anfrage 4009 zitierten Fällen sind 1.680 Fälle mit einer dieser Tatörtlichkeiten erfasst.

  1. Welche Nationalität haben die unter 4 erfragten Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatver­dächtigen nennen.)

Die Daten sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

MMD18-10494

Beteiligte:
Markus Wagner