Inflationsprämie für Kanzler und Minister – Herrscht auch in Nordrhein-Westfalen die Gier nach Geld?

Kleine Anfrage
vom 25.07.2023

Kleine Anfrage 2180

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Inflationsprämie für Kanzler und Minister Herrscht auch in Nordrhein-Westfalen die Gier nach Geld?

Mit dem dritten sogenannten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde eine Inflationsprämie eingeführt, die dafür sorgen, soll, dass Arbeitnehmer sicher durch die Inflation kommen. Mit der Inflationsprämie können Unternehmen ihren Mitarbeitern eine Prämie bezahlen, ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Offensichtlich ist die Bezahlung des Bundeskanzlers sowie seiner 16 Minister derart schlecht, dass auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) selbst wie auch seine Kabinettskollegen in den Genuss der 3.000 Euro steuerfreien Inflationsprämie kommen werden. Nur zur Vollständigkeit: Bundeskanzler Olaf Scholz erhält derzeit ein monatliches Amtsgehalt in Höhe von 21.500 Euro, seine Minister in Höhe von 16.800 Euro.1

Der Bonus, den sich das Kabinett selbst gönnt, ist eine Folge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst, der regelt, dass die 2,5 Millionen Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen auch eine abgabenfreie Sonderzahlung erhalten. Nach Informationen der Bild-Zeitung wurde sogar speziell das Ministergesetz, das die Bezahlung der Regierung regelt, geändert, damit der Kanzler und die Minister einen Inflationsausgleich erhalten könne. In diesem Gesetzentwurf heißt es:

„Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise wird Mitgliedern der Bundesregierung für Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro, für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine Sonderzahlung von monatlich 220 Euro gewährt.“2

An dieser Selbstbedienungsmentalität übte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, scharfe Kritik:

„Es liegt immer noch kein Bundeshaushalt für das nächste Jahr vor, weil nicht genug gespart wird. Und jetzt bekommen die Minister die Inflationsprämie? Absolut falsches Signal! Hier sollten der Kanzler und die Kabinettsmitglieder ein Zeichen setzen und verzichten!“3

Darüber hinaus plant das Innenministerium sogar, die Inflationsprämie auch auf die pensionierten Beamten zu übertragen. Diese solle den Bonus entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes erhalten. Somit würden Ruheständler maximal 2.152,50 Euro überwiesen bekommen. Der normale Rentner dagegen bekommt überhaupt nichts.4

Bereits im Oktober 2022 habe ich dieser Thematik Beachtung geschenkt und habe die Landesregierung gefragt, für wann das Land Nordrhein-Westfalen plant, den sogenannten Inflationsbonus an die Angestellten und Beamten des Landes auszuzahlen und ob das Land Nordrhein-Westfalen plant, gegebenenfalls die Zahlung eines Inflationsbonus in die im Jahre 2023 stattfindenden Tarifverhandlungen einfließen zu lassen. Auf beide Fragen antwortete die Landesregierung, dass keine diesbezüglichen Planungen vorliegen.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Ist die Landesregierung wie die Bundesregierung der Ansicht, dass zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise den Mitgliedern der Landesregierung eine Sonderzahlung zusteht?
  2. Plant auch die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Inflationsausgleich an den Ministerpräsidenten sowie an die Minister auszuzahlen? (Bitte Höhe der Prämie und Stichtag der Auszahlung nennen.)
  3. Planen die Landesregierung oder Teile von ihr einen ausgezahlten Inflationsbetrag zu spenden? (Bitte nach Minister und Höhe der gespendeten Summe aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https:// www .bild.de/politik/inland/politik-inland/bild-deckt-auf-inflationspraemie-fuer-kanzler-und-minister-84280892.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 31.10.2022, Drucksache 18/1446.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2180 mit Schreiben vom 24. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Ist die Landesregierung wie die Bundesregierung der Ansicht, dass zur Abmilde-rung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise den Mitgliedern der Landes­regierung eine Sonderzahlung zusteht?
  2. Plant auch die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Inflationsausgleich an den Ministerpräsidenten sowie an die Minister auszuzahlen? (Bitte Höhe der Prämie und Stichtag der Auszahlung nennen.)
  3. Planen die Landesregierung oder Teile von ihr einen ausgezahlten Inflationsbe­trag zu spenden? (Bitte nach Minister und Höhe der gespendeten Summe auf­schlüsseln.)

Die Fragen 1 – 3 werden durch die Landesregierung im Zusammenhang beantwortet:

Zunächst sind seitens der Landesregierung die Ergebnisse der Verhandlungen über den Ta­rifvertrag zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abzuwarten. Die Verhandlungen hierzu beginnen Ende Oktober 2023.

Im Anschluss daran wird zu prüfen sein, ob und inwieweit eine Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsberechtigten des Landes stattfinden kann.

Erst hiernach wird geprüft werden, ob gegebenenfalls die Verhältnisse der Mitglieder der Lan­desregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre anzupassen wären. Derzeit beste­hen keine Planungen, eine Inflationsausgleichsprämie an die Mitglieder der Landesregierung auszuzahlen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner