Kleine Anfrage 3368der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 31.01.2020
Integrationsmaßnahmen für Inhaber der „Blauen Karte EU“ sowie für deren Familienangehörige in Nordrhein-Westfalen
Bei der „Blauen Karte EU“ handelt es sich um einen erteilten Aufenthaltstitel zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Angehörige von Drittstaaten. Die „Blaue Karte EU“ richtet sich insbesondere an hochqualifizierte Fachkräfte mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium. Die Zielsetzung der „Blauen Karte EU“ liegt darin, dem künftig erwarteten oder bereits bestehenden Mangel an Fachkräften in vielen Beschäftigungssektoren zu begegnen. Prinzipiell muss eine Mindestgehaltsgrenze von 55.200 Euro brutto (2020) eingehalten werden. In Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei 43.056 Euro (2020). Grundlage für die „Blaue Karte EU“ ist die EU-Richtlinie 2009/50/EG. In Deutschland ist die „Blaue Karte EU“ seit dem 1. August 2012 der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus dem Ausland.1 Sie wird in einem vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit von den Ausländerbehörden ausgestellt. Grundsätzlich ist für diese Zielgruppe der Familiennachzug vorgesehen.2
Die „Blaue Karte EU“ bietet zahlreiche Privilegien für den Zuwanderer und seine Familie. So ermöglicht diese z.B. ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht. Schon nach einem Aufenthalt von 33 Monaten kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erlangt werden. Soweit Deutschkenntnisse auf der Stufe B1 nachgewiesen werden können, wird die Niederlassungserlaubnis sogar bereits nach 21 Monaten erteilt.
Visumpflichtigen Drittstaatlern wird für die Einreise in den Fällen, in denen ein Anspruch auf die Erteilung der „Blauen Karte EU“ besteht, ein nationales Visum zur Beschäftigungseinreise von der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung erteilt. Das Visum wird nach der Einreise von der zuständigen Ausländerbehörde durch eine „Blaue Karte EU“ ersetzt.3
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie viele Aufenthaltstitel auf Basis der „Blauen Karte EU“ wurden seit dem 01.08.2012 in Nordrhein-Westfalen beantragt bzw. bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl, Berufsgruppe und Nationalität)
2. Wie viele Personen und Familienangehörige sind auf Basis der „Blauen Karte EU“ auf Grundlage des Familiennachzuges seit dem 01.08.2012 nach Nordrhein-Westfalen eingereist? (Bitte nach Anzahl, Nationalität, Antragsteller, (Ehe)partner und Kindern getrennt aufschlüsseln)
3. Wie viele Personen gemäß Frage 2 haben sich bisher dauerhaft in Nordrhein-Westfalen niedergelassen?
4. Welche speziellen, nach Möglichkeit exklusiven, Integrationsmaßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen den Inhabern der „Blauen Karte EU“ sowie deren Familienangehörigen angeboten um einen dauerhaften Aufenthalt zu unterstützen? (z.B. Integrations- und Sprachkurse bis mind. zum Sprachniveau C1) (Bitte aufschlüsseln nach kostenfreien Angeboten und kostenpflichtigen Angeboten inkl. der Kosten)
5. Inwiefern unterstützt die Landesregierung speziell die (Ehe)partner, um einen Einstieg ins Berufsleben zu unterstützen bzw. zu ermöglichen? (z.B. berufsbegleitende kostenfreie Sprachkurse bis mind. zum Sprachniveau C1)
Gabriele Walger-Demolsky
1 Vgl. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 19a
2 Vgl. AufenthG § 27, § 29
3 Vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/02a-blue-card-eu/606572
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 02.03.2020
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 3368 mit Schreiben vom 2. März 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
1. Wie viele Aufenthaltstitel auf Basis der „Blauen Karte EU“ wurden seit dem 01.08.2012 in Nordrhein-Westfalen beantragt bzw. bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl, Berufsgruppe und Nationalität)
Aus der dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zur Verfügung stehenden Statistik zum Ausländerzentralregister (AZR) lassen sich die Angaben in der erbetenen Differenzierung nicht entnehmen.
Bei der AZR-Statistik handelt es sich um eine Bestandsstatistik über die ausländischen Personen im Bundesgebiet. Angaben darüber, wie viele Aufenthaltstitel einer bestimmten Art bezogen auf ein Jahr beantragt bzw. bewilligt wurden, enthält sie nicht. Zusätzliche Auswertungen der AZR-Daten könnte nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zuständige Registerbehörde veranlassen. Daten zu einzelnen Berufsgruppen enthält das AZR darüber hinaus nicht.
Die Zahl der Personen, die jeweils zum Stichtag 31.12. eine Blaue Karte EU besaßen, hat sich in Nordrhein-Westfalen laut Statistik zum Ausländerzentralregister wie folgt entwickelt:
Jahr | Anzahl |
2012 | 341 |
2013 | 2.652 |
2014 | 3.831 |
2015 | 4.699 |
2016 | 5.438 |
2017 | 6.452 |
2018 | 5.065 |
2019 | 9.233 |
2020* | 9.433 |
*Stand 31.01.2020
Weitere Informationen zur Statistik der Blauen Karte EU lassen sich folgenden Quellen entnehmen:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html
http://www.wir-sind-bund.de/DE_nvam/Infothek/Statistiken/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node.html
2. Wie viele Personen und Familienangehörige sind auf Basis der „Blauen Karte EU“ bzw. auf Grundlage des Familiennachzuges seit dem 01.08.2012 nach Nordrhein-Westfalen eingereist? (Bitte nach Anzahl, Nationalität, Antragsteller, (Ehe)partner und Kindern getrennt aufschlüsseln)
Entsprechende Angaben lassen sich aus den oben genannten Gründen aus der AZR-Statistik nicht entnehmen und liegen der Landesregierung daher nicht vor.
Die Zahl der Personen, die zum Stichtag 31.01.2020 einen Aufenthaltstitel zum Ehegatten-oder Kindernachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte besaßen, stellt sich wie folgt dar:
Jahr | Ehegattennachzug | Kindesnachzug |
31.01.2020 | 3.040 | 2.484 |
3. Wie viele Personen gemäß Frage 2 haben sich bisher dauerhaft in Nordrhein-Westfalen niedergelassen?
Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor.
4. Welche speziellen, nach Möglichkeit exklusiven, Integrationsmaßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen den Inhabern der „Blauen Karte EU“ sowie deren Familienangehörigen angeboten um einen dauerhaften Aufenthalt zu unterstützen? (z.B. Integrations- und Sprachkurse bis mind. zum Sprachniveau C1) (Bitte aufschlüsseln nach kostenfreien Angeboten und kostenpflichtigen Angeboten inkl. der Kosten)
5. Inwiefern unterstützt die Landesregierung speziell die (Ehe)partner, um einen Einstieg ins Berufsleben zu unterstützen bzw. zu ermöglichen? (z.B. berufsbegleitende kostenfreie Sprachkurse bis mind. zum Sprachniveau C1)
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet:
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine ausgebaute Infrastruktur für Teilhabe und Integration, die die Bedürfnisse unterschiedlicher Zuwanderergruppen berücksichtigt. Ausschließlich auf die Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte EU zugeschnittene Maßnahmen und Programme werden nicht aufgelegt.
Dementsprechend werden auch keine speziellen, exklusiven Integrationsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber der „Blauen Karte EU“ sowie deren Familienangehörige angeboten.
Inhaberinnen und Inhaber der „Blauen Karte EU“ und ihre Familienangehörigen, die die individuellen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können jedoch an den Regelförderangeboten, beispielsweise des BAMF, partizipieren. Dazu gehören zum Beispiel Beratung, Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachkurse.