Integrationsprobleme mit EU-Zuwanderern aus Südmittelosteuropa im Rahmen der EU-Freizügigkeitsrichtlinie in Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens

Große Anfrage
vom 28.04.2020

Große Anfrage 25der AfD-Fraktion vom 28.04.2020

 

I. Vorbemerkungen

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 2766 (Lt.-Drucksache 17/6932) fragte der Abgeordnete Dr. Dennis Maelzer der Fraktion der SPD nach Integrationsproblemen von „Südmittelosteuropäern“ in seinem Wahlkreis Lippe III. Im Detail ging es um Probleme in der Stadt Horn-Bad Meinberg: Die Vermüllung des öffentlichen Raumes, die Verletzung der Schulpflicht, Diebstähle, „Aggressionen“ und Prostitution. Einen weiteren Konfliktpunkt sah die Anfrage in „Problemimmobilien.“

Einem Bericht des WDR zufolge haben sich seit 2017 360 Menschen vor allem in der Innenstadt von Horn legal als EU-Bürger angesiedelt. Fast alle stammen dabei aus demselben Ort in Bulgarien.1 Der WDR berichtet in diesem Zusammenhang von Ordnungswidrigkeiten wie Ruhestörungen, falsch parkende Autos und Müll auf dem Bürgersteig, die für Unmut bei den Bürgern sorgen.

Wie der WDR weiter berichtet, locken „zwielichtige Geschäftsmänner anscheinend mit Hilfe falscher Versprechungen Arbeiter aus Bulgarien gezielt nach Lippe.“ Hintermänner würden „leerstehende oder andere besonders günstig zu mietende Häuser kaufen, um sie zu Wucherpreisen zu vermieten und dann noch einen Großteil des Gehalts kassieren, das die Bulgaren auf Großbaustellen oder in Großschlachtereien verdienen.“

Das Problem sei auch bekannt aus anderen lippischen Kommunen wie Lage, Bad Salzuflen und Augustdorf.

Wie die Tageszeitung „BILD“ zur Situation in Horn weiter berichtet, geht es dort um ca. 40 Immobilien in der historischen Altstadt, die jahrelang leer standen.2 Die Bewohner von Horn (6000 Einwohner) klagen seit dem Zuzug von etwa 300 Personen aus Bulgarien und Rumänien über Lärm, Vermüllung oder auch Prostitution. Wie die „Bild“ weiterhin berichtet, sind die Einwohner in Horn besorgt, da weitere 30 leerstehende Häuser im Ortskern noch zum Verkauf stehen.

Anlässlich einer Diskussion mit 200 Einwohnern am 11.07.2019 mit Politikern im Stadtrat Horn-Bad Meinberg wurde der betroffene Personenkreis der „Südmittelosteuropäer“ spezifiziert als zugewanderte Familien aus Bulgarien und Rumänien.

Das Westfalen Blatt berichtet von Problemen zwischen „Südosteuropäern“ und der türkischen Gemeinde im Ort.3 Es bestehe die Sorge, dass die Situation eskaliere. Ein Anstieg der Kriminalität sei statistisch allerdings nicht festzustellen, auch weil viele Fehlverhalten der Zuwanderer nicht strafbar seien.

Radio Lippe berichtete bereits 2018 von Beschwerden über das Verhalten einzelner in Lage, Bad Salzuflen, Detmold und Horn-Bad Meinberg lebender Südosteuropäer.4 Speziell die ethnische Gruppe der Sinti und Roma zöge dabei oft den Unmut der anderen Bürger auf sich.

Die Lippische Landeszeitung berichtete 2018 von ähnlichen Problemen in anderen Städten.5 Wie Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski berichtet, werden „Menschen in Rumänien systematisch angeworben, um sie in Billigstwohnungen unterzubringen und sie anschließend kräftig zur Kasse zu bitten.“ Berichtet wird auch von „Kindergeld-Abzocke“ durch osteuropäische Scheinselbständige und organisierter Kriminalität. Kindergeldbetrug werde, so die Lippische Landeszeitung, von mehreren Oberbürgermeistern gemeinsam mit der Vermüllung ihrer Städte und Beschwerden über Zustände in „Schrottimmobilien“ thematisiert. In Duisburg seien solche „Problemhäuser“ unter anderem in Marxloh zu finden. 53 „Schrottimmobilien“ soll es seinerzeit in Duisburg gegeben haben.

Begünstigt werden die geschilderten Zustände durch den Missbrauch der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wie die FAZ berichtet, „sind besonders die Großstädte im Ruhrgebiet wie Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Duisburg betroffen. Nicht selten werden die Armutsmigranten von kriminellen Schleusern mit falschen Versprechen angelockt und in heruntergekommenen Wohnungen untergebracht, für die die Besitzer horrende Mieten verlangen. Zugleich statten die Immobilienbesitzer ihre zumeist ungelernten Mieter mit fingierten Minijob-Verträgen aus. Damit können die Armutseinwanderer, von denen die meisten Analphabeten seien, Hartz IV zum Aufstocken beantragen. In manchen Fällen kassieren Schleuser-Vermieter auch noch einen Großteil dieses Geldes.“6

Wie das Nachrichtenportal „t-online“ berichtet, geht der Deutsche Städtetag von bis zu 15 Städten aus, die seit 2014 massiv unter dem Zuzug aus Südosteuropa leiden, darunter Duisburg, Dortmund und Gelsenkirchen.7

Laut Informationen der FAZ leben allein in Duisburg mittlerweile 20.000 Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die meisten von ihnen sind Roma. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) klagte laut FAZ bereits 2018 in sehr deutlicher Sprache: Er müsse sich mit Menschen beschäftigen, die „die ganzen Straßenzüge vermüllen und das Rattenproblem verschärfen. Das regt die Bürger auf“. Die Schwierigkeiten seien „seit Jahren bekannt – ohne dass es weitreichende Änderungen gegeben hätte“.

In Dortmund lebten mit Stand Ende Dezember 2018 9.039 Personen aus Bulgarien und Rumänien. Dem Sachstandsbericht der Stadt Dortmund zur Zuwanderung aus Südosteuropa für das Jahr 20188 zufolge bringt ein Großteil der EU-Zuwanderer nicht die sprachlichen, schulischen und beruflichen Voraussetzungen mit, um sich in Dortmund schnell zurecht zu finden. „Für niedrigqualifizierte Menschen, die in Dortmund und anderen NRW-Städten […] den Großteil der EU2-Zuwanderer9 ausmachen, bietet der örtliche Arbeitsmarkt kaum Erwerbsmöglichkeiten.“ Viele Personen seien zudem nicht krankenversichert. In Duisburg wie in Dortmund ist die Armutszuwanderung aus „Südmittelosteuropa“ ein wesentlicher Motor der fortschreitenden Ghettoisierung ohnehin sozial schwacher Stadtteile. Beispielhaft seien hier die Dortmunder Nordstadt oder Duisburg-Marxloh genannt. Der Bericht für das Jahr 2016 ergab seinerzeit, dass die Beschäftigungsquote bei nur 34 % lag, dass etwa jeder Dritte SGB II-Leistungen bezogen hat und nur jeder zehnte Arbeitssuchende einen Berufsabschluss hat vorweisen können. Im Sachstandsbericht wird als Fazit u.a. festgestellt:

„Im Ergebnis bleibt trotz aller Erfolge ein Großteil der Neuzuwandernden mit existenziellen Notlagen konfrontiert, die Erwirtschaftung eines auskömmlichen Lebensunterhaltes ist für viele nicht realisierbar.“

Einen weiteren Fall von organisiertem Sozialhilfemissbrauch haben die Behörden im Februar 2020 aufgedeckt.10 In 127 Fällen wurde zu Unrecht Kindergeld gezahlt. Kontrollen haben ergeben, dass Familien aus Südosteuropa mit falschen Versprechungen nach Deutschland gebracht wurden. Für diese Familien beantragten die Täter Sozialleistungen und Kindergeld und ließen sie in verfallenen Immobilien wohnen. Die Täter behielten die gezahlten Sozialleistungen dann ein. Die Eltern würden häufig in illegale Beschäftigungen vermittelt, während die Kinder etwa betteln gingen. Bei Rückkehr dieser Personen in ihre Heimatländer würden die Sozialleistungen häufig weiterhin gezahlt und von den Tätern vereinnahmt.

Genau diese Art der (Armuts)-Zuwanderung war gemäß EU-Freizügigkeitsrichtlinie nie vorgesehen. Ziel dieser Richtlinie ist die Regelung der Arbeitsmigration innerhalb der EU, aber keinesfalls eine Migration in die Sozialsysteme sowie ein Missbrauch. Anlässlich eines Besuchs in Rumänien sagte NRW-Sozialminister Laumann, dass er jetzt besser verstehe, warum so viele Arme aus Rumänien nach NRW auswandern. „Aber akzeptieren können wir das nicht. Wir können diese Probleme, die ihren Ursprung in Rumänien haben, nicht in Duisburg, Dortmund und Gelsenkirchen lösen. Sie müssen in Rumänien gelöst werden.“11

II. Problemfeld: Missbrauch der EU-Freizügigkeitsrichtlinie

„In der EU gibt es ein Recht auf Freizügigkeit, aber kein Recht auf Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme. […] Freizügigkeit heißt nicht, frei Sozialleistungen zu beziehen. Laut EU-Recht haben nur arbeitende EU-Bürger Recht auf Sozialleistungen.“12 So wurde das eigentliche Ziel der EU-Freizügigkeit bereits im Jahre 2014 vom Handelsblatt auf den Punkt gebracht. Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bestimmt, dass jeder Unionsbürger das Recht hat, „sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten … frei zu bewegen und aufzuhalten.“ Die Freizügigkeitsrichtlinie wird in Deutschland durch das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU) in nationales Recht umgesetzt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU enthält bindende Vorgaben für die Verwaltung zur Anwendung des Gesetzes.13

Das Recht auf Freizügigkeit ist kein Recht auf Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme. Erscheinen Arbeitsplatzsuche und Integration als aussichtslos und ist deshalb zu befürchten, dass ein Zuwanderer auf Dauer zum Sozialfall wird, kann er nach Prüfung der Ausländerbehörden innerhalb der ersten fünf Jahre wieder in sein Heimatland abgeschoben werden.

Nicht erwerbsfähige Unionsbürger sind gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügG/EU) nur unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Ein Aufenthalt zur Arbeitssuche ist grundsätzlich nur für bis zu sechs Monate gestattet und darüber hinaus nur, solange die Personen nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden. Diese Regelung findet auch auf die Familienangehörigen Anwendung.

Obwohl das Aufenthaltsgesetz grundsätzlich auf Unionsbürger keine Anwendung findet, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Unionsbürger unter die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) fallen:

  • falls das Aufenthaltsgesetz eine günstigere Rechtstellung vermittelt als das Freizügigkeitsgesetz,
  • falls festgestellt wird, dass ein Freizügigkeitsrecht nicht länger besteht oder
  • falls bestimmte Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes ausdrücklich für entsprechend anwendbar erklärt werden.

Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig entsprechend den Bestimmungen des Freizügigkeitsrechts im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht. In Ausnahmefällen wird ein Daueraufenthaltsrecht bereits nach 3 Jahren erteilt.

Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger können ihr Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verlieren. Nach Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts ist der Unionsbürger ausreisepflichtig. Kommt er der Ausreisepflicht nicht freiwillig nach, kann er abgeschoben werden. Unionsbürger, die ihr Freizügigkeitsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verloren haben, dürfen nicht wieder in das Bundesgebiet einreisen.

Gemäß § 2 (3) FreizügG/EU bleibt bei unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung das Recht auf Freizügigkeit nur während der Dauer von sechs Monaten unberührt. Auch die Verwendung von gefälschten oder verfälschten Dokumenten oder die Vorspiegelung falscher Tatsachen kann zu einer Nichterteilung bzw. zu einem Entzug der Freizügigkeit führen.

Gemäß § 6 FreizügG/EU kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt werden und die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht oder die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte eingezogen werden.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Aufenthaltskarte, eine Daueraufenthaltskarte oder eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen der Wiedereinreisesperre in das Bundesgebiet einreist oder sich darin aufhält.

Medienberichten folgend kommt es auch vor, dass EU-Bürgern ohne Aufenthaltsrecht Ansprüche auf „Hartz 4“ zugesprochen werden, obwohl das durch eine Anwendung der EU-Freizügigkeitsrichtlinie zu verhindern wäre.

„Ob Armutszuwanderung oder kriminelle Banden – Nordrhein-Westfalen leidet besonders unter den negativen Folgen der EU-Freizügigkeit.“

Das, so sagte nach Informationen der WELT vom 29.03.2018 Integrationsminister Joachim Stamp in Richtung Bundesregierung, müsse sich ändern.14 Obwohl die Entscheidung über die Aufnahme weiterer Länder in die EU nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landes fällt, habe der Integrationsminister die Aufnahme von Serbien, Montenegro, Albanien oder dem Kosovo als „völlig realitätsfern“ bezeichnet. Unerfreuliche Nebeneffekte seien zu vermeiden, da andernfalls der hohe Wert der Freizügigkeit an Akzeptanz zu verlieren drohe.

Die negativen Folgen der EU-Erweiterung und der EU-Freizügigkeit für NRW werden von der WELT wie folgt analysiert:

„Warnungen von Sozialverbänden und Polizeigewerkschaften vor unerwünschten Folgen der Freizügigkeit schlug die damalige Bundesregierung in den Wind. […] Und so kam es zu einer beträchtlichen Armutszuwanderung insbesondere von Roma-Familien aus diesen Ländern. Und zwar vor allem nach NRW. Allein in Duisburg schoss die Zahl der Rumänen und Bulgaren binnen zwölf Jahren von etwa 20 auf aktuell fast 20.000 hoch. Natürlich, darunter befanden sich viele fleißige und qualifizierte Arbeitskräfte. Es kamen aber auch Tausende mittellose, nicht alphabetisierte Roma. Oft wurden sie Opfer krimineller Seilschaften – und landeten im Elend: in der Prostitution unter barbarischen und grauenhaft unhygienischen Verhältnissen, wie der Sozialdienst katholischer Frauen klagt; auf dem sogenannten Arbeitsstrich, wo Zuwanderer laut DGB-Experten systematisch ausgebeutet werden; und in landesweit über hundert Schrottimmobilien. Dort leben sie eingezwängt inmitten von Ungeziefer und Müll und „müssen skrupellosen Vermietern Wuchermieten zahlen“, wie die Stadt Duisburg berichtet. Nebenbei fungieren diese Problemhäuser bisweilen als Basislager für Kriminelle. Auch die Zahl der Wohnungseinbrüche vornehmlich südosteuropäischer Banden stieg nach der EU-Osterweiterung in NRW besonders kräftig – wie von Polizeigewerkschaften vorab angekündigt.“

Im Gegensatz zu den Aussagen von Minister Stamp signalisierte Minister Holthoff-Pförtner gemäß einer Pressemitteilung des MKFFI vom 27.02.2020 Unterstützung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien.15

III. Problemfeld: Kindergeldzahlungen ins Ausland

Die Summe der Kindergeldzahlungen für im Ausland lebende Kinder, die auf ausländische Konten überwiesen werden, ist in den vergangenen fünf Jahren stark angestiegen. Die Statistik der Familienkasse weist für das Jahr 2018 Auslandsüberweisungen in Höhe von 402 Mio. Euro aus.16 Im Jahr 2012 belief sich die Summe der Auslandszahlungen dagegen erst auf 75 Mio. Euro.17

Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) sprach im vergangenen Jahr davon, dass kriminelle Schlepper gezielt Roma in seine Stadt bringen würden. Dort würden sie in heruntergekommenen Wohnungen untergebracht – mit vor allem einem Ziel: Sie wollten mit ihrem deutschen Wohnsitz Kindergeld beziehen.18 Laut Sören Link hielten sich im Jahr 2018 bis zu 19.000 Menschen aus Bulgarien, vornehmlich Sinti und Roma, in Duisburg auf.19

Diese Aussagen führten zu einer bundesweiten Diskussion. Die Frage, ob Familien, deren Kinder nicht in Deutschland, sondern in einem anderen EU-Land leben, die Möglichkeit des Kindergeldbezugs aus Deutschland eingeräumt werden sollte, lehnten einer Umfrage zufolge 49,7% der Befragten mit der Einschätzung „auf keinen Fall“ ab. „Eher nein“, sagten 25,4%. Mit „eher ja“ votierten 10,9%, mit „ja, auf jeden Fall“ stimmten 6,6% der Befragten. 7,4% der Befragungsteilnehmer zeigten sich in dieser Frage unentschieden.20

Im EU-Parlament sprachen sich die Abgeordneten gegen eine Kopplung der Zahlungen an die Lebenshaltungskosten aus.21 Nachdem in Österreich im Oktober 2018 die Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen worden war, sieht sich das Land jetzt einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ausgesetzt.22 Die Bundesregierung verhält sich abwartend und hat wegen der Bedenken der EU-Kommission noch keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.23

Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, welches der Bundestag am 06.06.2019 verabschiedet hat, erhielten die Familienkassen u.a. mehr Kompetenzen, um den Kindergeldbetrug besser bekämpfen zu können.24 Ungeachtet dessen sieht Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link unverändert schwere Versäumnisse bei der Bundesregierung, der nordrhein-westfälischen Landesregierung und der EU im Umgang mit kriminell organisiertem Sozialleistungsmissbrauch durch Armutseinwanderer aus Südosteuropa.25

Nach diversen Medienberichten hat sich unter Osteuropäern, insbesondere Rumänen und Bulgaren, eine neue Betrugsmasche verbreitet. Danach gehen EU-Ausländer in Deutschland Scheinbeschäftigungen mit geringsten Löhnen nach, nur um dann mit „Hartz 4“ – Leistungen aufzustocken. Dieser Sozialbetrug soll von kriminellen Banden in großem Stil organisiert werden. Je nach Heimatland übertreffen die Kindergeldzahlungen für beispielsweise zwei Kinder das durchschnittliche Gehalt in einem Handwerksberuf. In der Folge hat sich ein ausufernder Sozialtourismus entwickelt.

IV. Problemfeld: Schrottimmobilien

Viele Städte in NRW leiden unter den negativen Begleitumständen sogenannter „Schrottimmobilien“. Nach einer Erhebung des Empirica-Instituts aus dem Jahr 2012 fallen 1,1 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes in diese Kategorie. 26 Zu diesen Immobilien gehören u.a. überbelegte Wohnungen, solche mit schlechten baulichen und hygienischen Zuständen, mit übermäßigem Lärm oder auch Kriminalität. Oftmals werden diese an Menschen aus Südosteuropa vermietet, die überhöhte Mieten zu entrichten haben und von dubiosen Firmen der Schwarzarbeit zugeführt werden. Soziale Konflikte im Umfeld der Immobilien führen zu einem Wertverlust anderer Immobilien und stören nicht selten den sozialen Frieden. Bereits 2017 machte das damalige Integrationsministerium unter der vorherigen Regierung folgende Städte als besonders von dieser Problematik betroffen aus: Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Köln und Wuppertal.

Der überwiegende Teil der Zuwanderer konzentriert sich auf diese wenigen Städte des Landes und dort wieder auf bestimmte Stadtteile. Nach den absoluten Zahlen sind insbesondere die genannten 8 Städte betroffen. Der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung ist insb. in Duisburg mit 3,4 % (2016) und Gelsenkirchen mit 2,2 % (2016) besonders hoch. Für eine Kleinstadt, wie z.B. Horn-Bad Meinberg gilt dies dann in besonderem Maße mit sogar 4,1 %. Die beiden Nationalitäten Bulgaren und Rumänen haben darüber hinaus in diesen Städten auch einen hohen Anteil an den Zuwanderern aus EU-Ländern, 2018 so z.B. von 43,7 % in Dortmund.27 Die anhaltende Zuwanderung forciert einen Prozess der „Ghettoisierung“ der besonders betroffenen Stadtteile und Stadtquartiere. Betroffen als Wohnort sind oft ältere, heruntergekommene Immobilien, die sich in der Folge zu sog. „Schrottimmobilien“ entwickeln.

Negativ zu bewerten ist diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund fehlenden Wohnraums in allen genannten Städten. Die betroffenen Immobilien stehen so nicht für eine Modernisierung bzw. einen Abriss mit anschließendem Neubau zur Verfügung. Von einer effektiven, bedarfsgerechten Nutzung des Grundstücks kann in diesen Fällen keinesfalls gesprochen werden. Auch das Stadtbild wird durch Schrottimmobilien nachhaltig gestört, was zu einem Verlust an Lebensqualität für alle Einwohner führt.28

Bereits Ende 2017 wurde in verschiedenen Medien darüber berichtet, dass es von Seiten des Landes NRW Bemühungen gibt, durch großangelegte Fördermaßnahmen dem Problem zu begegnen. Die beste Lösung wurde seinerzeit darin gesehen, die Immobilien aufzukaufen und nach einem Abriss neu aufzubauen, da eine Sanierung wirtschaftlich oftmals nicht zu vertreten sei. Erforderlich sei hierbei allerdings eine finanzielle Förderung der betroffenen Kommunen durch das Land.29

Wie die WAZ am 28.02.2020 berichtete, gehen die Städte des Ruhrgebiets neuerdings rigoroser gegen die Besitzer von Schrottimmobilien vor. Laut NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach übten die Behörden im Jahre 2018 in zehn besonders betroffenen Städten in 2500 Fällen massiven Druck auf die Eigentümer aus. Grundlage war hierbei das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG). Alleine in Duisburg wurde das Gesetz im Jahre 2018 in 594 Fällen angewendet (Vorjahr: 193 Fälle). Insgesamt wurden 536 Wohnungen für unbewohnbar erklärt. Problematisch sei nach Informationen der WAZ auch die Lage in Rheda-Wiedenbrück in Verbindung mit Unternehmen der Fleischindustrie und großen Logistik-Unternehmen. An der Grenze zu den Niederlanden wird das Phänomen mittlerweile auch grenzüberschreitend beobachtet, da das Vorgehen, Mieten vom Lohn abzuziehen, dort verboten sei. Daher weichen Unternehmen auf grenznahe Städte wie Kleve, Viersen und Borken aus.

V. Problemfeld: Jugendhilfe/ Integration

Im Jahr 2011 hat die Bezirksregierung Arnsberg eine Broschüre mit dem Titel „Begegnung und Verständigung Sinti und Roma in NRW – Schulische und schulbegleitende Förderung und Initiativen für Kinder aus Sinti- und Roma-Familien“ herausgegeben.30 Bereits zur damaligen Zeit gab es demzufolge erhebliche Probleme im schulischen- und vorschulischen Bereich. Berichtet wird von einer kleinen, aus unterschiedlichen Gründen „auf der Reise“ befindlichen Untergruppe. Die Schulsituation von Kindern und Jugendlichen aus „reisenden Familien“ stellt Lehrkräfte vor besondere Herausforderungen. Als Lösungsmodell wird auf das Modell „Schule unterwegs – Unterricht für Kinder beruflich Reisender“ verwiesen.31 Generell wird von zahlreichen, oft ehrenamtlichen Projekten berichtet, die oft nicht von Erfolg gekrönt waren, da die Initiativen nicht von der Minderheit, sondern von der Mehrheitsgesellschaft geplant und durchgeführt wurden. Konzeptionell wird im Bereich der Beschulung eine breite Unterstützung aller beteiligten Gruppen eingefordert, einschließlich der Vertreter der jeweiligen Sinti- und-Roma- Gemeinschaft. Dabei geht es auch darum, gemeinsame Bezugspunkte zu definieren sowie Misstrauen zu mildern und abzubauen. Leider gab es zum Zeitpunkt der Erstellung der Broschüre augenscheinlich unter den Sinti und Roma nur wenige Personen, mit denen zusammen Bildungsprojekte entwickelt werden konnten.

VI. Problemfeld: Kriminalität

Ähnliche Berichte bezüglich eines umfangreichen Sozialhilfebetrugs wie die in der Anfrage des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer geschilderten gibt es auch aus anderen Städten in Nordrhein-Westfalen. So heuerten 2018 drei Geschäftemacher in Essen in großer Zahl rumänische Beschäftigte, meist Roma, an.32 „Die Belegschaft war nur zum Schein angestellt und musste monatlich 400 Euro an die Firmeninhaber abführen. Der Lohn fiel gering aus. Der Arbeitsvertrag half den 80 angestellten Rumänen jedoch, beim städtischen Jobcenter Aufstocker-Zuschüsse zu kassieren. Einen Teil dieser öffentlichen Gelder strichen sich […die Geschäftsleute…] ein. Allein 150 Euro wurden für die monatliche Lohnbescheinigung fällig oder die Meldeadresse in einer der Schrottimmobilien des Bandenchefs. Denn viele der Rumänen reisten mit ihren Familien wieder zurück in die Heimat, kassierten aber weiterhin Kindergeld. Zumindest auf dem Papier, denn die Staatsgelder liefen über Konten der Betrüger-Connection, die einen Teil vereinnahmte.“

Wie Focus Online weiter berichtet, „macht organisierter Sozialbetrug mit Hilfe rumänischer und bulgarischer EU-Bürger den Ruhrmetropolen schwer zu schaffen. Seitdem Brüssel 2014 den Neumitgliedstaaten vom Balkan den europaweiten Status der Arbeitnehmerfreizügigkeit zubilligte, nehmen Banden die Stadtkassen aus.“ Die Rede ist auch von organisierten Banden, die gezielt kinderreiche Familien nach Deutschland locken, um sie hier mit Gewalt zu Diebstählen, Schwarzarbeit und Betteln zu zwingen. „Sie brachten sie in maroden Quartieren unter, meldeten sie an und kassierten auch im Namen der Familien das Kindergeld.“

Einem Bericht in der Tageszeitung „BILD“ vom 12.08.2019 zufolge ermittelte die Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2017 4400 Betrugsfälle, bei denen es um das Erschleichen von Sozialleistungen ging, verbunden mit einem Schaden in Höhe von 50 Millionen Euro. Ein Sprecher der Bundesagentur erklärte das Verfahren:

„Um Sozialleistungen zu bekommen, benötigt man einen festen Wohnsitz und muss in Deutschland einen Arbeitsvertrag gehabt haben. Manche kommen mit gefälschten Stromrechnungen ihrer angeblichen Wohnung oder Schein-Arbeitsverträgen. In vielen Fällen gibt es die Arbeit einfach nicht. Nach drei Monaten melden sich die Täter dann arbeitslos, beantragen dann Sozialleistungen. In vielen Fällen kassieren die Schlepper mit, die die Menschen nach Deutschland gebracht haben.“

Allein in Duisburg wurden seit 2016 insgesamt 41 sogenannte Problemhäuser geräumt, in denen skrupellose Vermieter die Osteuropäer unter menschenunwürdigen Bedingungen wohnen ließen.

VII. Fragenkatalog

Personenkreis:

1. Wie definiert die Landesregierung die Zuordnung „Südmittelosteuropäer“ bezogen auf Länder?

2. Seit Jahresbeginn 2014 gilt die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wie viele EU-Bürger aus „Südmittelosteuropa“ lebten jeweils zum Jahresende 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Nationalität)

3. Auf welche Städte und Gemeinden konzentrierte sich dabei die EU-Zuwanderung aus „Südmittelosteuropa“?

Aufenthaltsstatus:

4. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Menschen aus „Südmittelosteuropa“ zum Jahresende 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019? (Bitte nach Nationalität, Aufenthaltsstatus, Anzahl, Zeitpunkt und Gemeinde auflisten)

5. Wie viele Menschen aus „Südmittelosteuropa“ hatten in Nordrhein-Westfahlen zum Jahresende 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 ein Daueraufenthaltsrecht? (Bitte nach Nationalität, Anzahl, Zeitpunkt und Gemeinde auflisten)

Probleme mit „Südmittelosteuropäern“ in Horn-Bad Meinberg

6. Wie der WDR berichtete, stammten 360 der 700 in der SPD-Anfrage33 genannten „Südmittelosteuropäer“ überwiegend aus einem Dorf in Bulgarien. Welche zusätzlichen Informationen liegen der Landesregierung zu diesem Personenkreis vor?

7. Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich der geographischen Herkunft der übrigen in der Anfrage der SPD angesprochenen 700 Personen?

8. Wie viele Kinder befinden sich unter diesen 700 Personen?

9. Wie viele der in der SPD-Anfrage angesprochenen 700 Personen, die sich im erwerbsfähigen Alter befinden, sind mittlerweile sozialversicherungspflichtig beschäftigt bzw. geringfügig beschäftigt?

10. In der SPD-Anfrage werden auch Straftaten der 700 Personen beklagt. Welche Zahlen liegen der Landesregierung diesbezüglich vor? (Bitte auflisten nach Straftatbestand für Horn-Bad Meinberg insgesamt und für den Personenkreis „Südmittelosteuropäer“ im Speziellen für die Jahre 2017, 2018 und 2019)

11. Wie hat sich die Situation in Horn-Bad Meinberg seit den geschilderten Berichten im Juli 2019 entwickelt?

Problemlage in anderen Städten und Gemeinden

12. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 276634 verweist die Landesregierung darauf, dass sich die Schilderungen aus Horn-Bad Meinberg mit Berichten aus anderen Städten in NRW decken. Aus welchen Städten und Gemeinden liegen der Landesregierung ähnliche Berichte und Hilfegesuchen vor?

13. Wie bewertet die Landesregierung diesbezüglich die aktuelle Situation in Dortmund?

14. Wie bewertet die Landesregierung diesbezüglich die aktuelle Situation in Duisburg?

15. Wie bewertet die Landesregierung diesbezüglich die aktuelle Situation in Gelsenkirchen?

16. Wie bewertet die Landesregierung diesbezüglich die aktuelle Situation in Hagen?

17. Wie bewertet die Landesregierung diesbezüglich die aktuelle Situation in Hamm?

18. Wie bewertet die Landesregierung diesbezüglich die aktuelle Situation in Herne?

19. Wie bewertet die Landesregierung diesbezüglich die aktuelle Situation in Köln?

20. Wie bewertet die Landesregierung diesbezüglich die aktuelle Situation in Wuppertal?

21. Mit welchen Maßnahmen von Landes- und kommunaler Seite wurde dem Problem seit 2017 begegnet? (Bitte Projekte inkl. der jeweiligen Fördersumme benennen)

22. Welche konkreten Maßnahmen wurden in den genannten Städten in dieser Zeit ergriffen?

EU-Freizügigkeitsrichtlinie: (Antworten zu diesem Fragenkomplex bitte aufgeschlüsselt für alle EU-Bürger/ Nationalitäten beantworten)

23. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung in der Vergangenheit einen möglichen Missbrauch der EU-Freizügigkeitsrichtlinie unterbunden?

24. Gemäß EU-Freizügigkeitsrichtline kann ein EU-Bürger – nach Prüfung der Ausländerbehörden – innerhalb der ersten fünf Jahre wieder in sein Heimatland abgeschoben werden, wenn die Arbeitsplatzsuche und Integration als aussichtslos erscheint und deshalb zu befürchten ist, dass diese Person auf Dauer zum Sozialfall wird.

a. Wie viele Überprüfungen hat es unter diesem Gesichtspunkt in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 gegeben? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

b. Bei wie vielen Überprüfungen wurde dabei festgestellt, dass die Arbeitsplatzsuche und die Integration aussichtslos erscheinen? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

c. In wie vielen Fällen wurden die entsprechenden Personen in ihre Heimatländer abgeschoben? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

25. Nicht erwerbsfähige Unionsbürger sind gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 FreizügG/EU nur unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.

a. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 unter diesem Gesichtspunkt geprüft und dabei festgestellt, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

b. In wie vielen Fällen kam es aus diesem Grund zu einer Rücknahme der EU-Freizügigkeit? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

c. In wie vielen Fällen wurden die entsprechenden Personen in ihre Heimatländer abgeschoben? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

26. Ein Aufenthalt zur Arbeitssuche ist grundsätzlich nur für bis zu sechs Monate gestattet und darüber hinaus nur, solange die Personen nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden.

a. In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen eine freiwillige Ausreise nach erfolgloser Arbeitsplatzsuche (und ggf. nach einer Verlängerung der Frist)?

b. In wie vielen Fällen wurden Personen in diesem Zusammenhang zwangsweise zurückgeführt? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

c. Mit welchen Mitteln wird die Einhaltung dieser Regelung überwacht?

27. Obwohl das Aufenthaltsgesetz grundsätzlich auf Unionsbürger keine Anwendung findet, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Unionsbürger unter das AufenthG fallen:

a. Wie oft ist es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen dazu gekommen? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

b. Welche Gründe hat es dafür gegeben?

28. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für EU-Bürger? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

29. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen zur Einbürgerung von EU-Bürgern? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

30. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger können ihr Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verlieren. Nach Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts ist der Unionsbürger ausreisepflichtig. Kommt er der Ausreisepflicht nicht freiwillig nach, kann er abgeschoben werden. Unionsbürger, die ihr Freizügigkeitsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verloren haben, dürfen nicht wieder in das Bundesgebiet einreisen.

a. Wie viele Unionsbürger haben in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen ihr Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verloren? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

b. Wie viele dieser Personen kamen der freiwilligen Ausreisepflicht nach? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

c. Wie viele dieser Personen wurden abgeschoben? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

d. Wie viele dieser Personen reisten nicht freiwillig aus und wurden auch nicht abgeschoben? Welche Gründe lagen dafür vor? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

e. In wie vielen Fällen wurde eine unerlaubte Wiedereinreise festgestellt? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

f. Wie viele dieser Personen wurden erneut abgeschoben? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

31. Die Verwendung von gefälschten oder verfälschten Dokumenten oder die Vorspiegelung falscher Tatsachen kann zu einer Versagung der Niederlassungserlaubnis bzw. zu einem Entzug der Freizügigkeit führen.

a. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen zu einer Versagung? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

b. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen zu einem Entzug der EU-Freizügigkeit? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

c. Wie vielen Personen wurden aus diesem Grund abgeschoben? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

d. Wie viele dieser Personen reisten freiwillig aus? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Stadt bzw. Gemeinde auflisten)

e. Zu wie vielen Strafverfahren und Verurteilungen kam es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen in diesem Zusammenhang?

32. In wie vielen Fällen wurden EU-Bürgern ohne Aufenthaltsrecht in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Nordrhein-Westfalen „Hartz-4“-Leistungen zugesprochen?

Kindergeldzahlungen ins Ausland

33. Wie viele kindergeldberechtige EU-Ausländer aus Südmittelosteuropa, deren Kinder im Ausland leben, beziehen in Nordrhein-Westfalen Leistungen nach dem SGB II oder sonstige Sozialleistungen? (Bitte die Zahlen für 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 angeben)

34. Welche Auswirkungen hatte das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch seit seiner Verabschiedung in Nordrhein-Westfalen?

35. In welchem Umfang wurde von den neuen Kontrollrechten Gebrauch gemacht?

36. In welchem Umfang ist es insbesondere gelungen, den Kindergeldbetrug besser zu bekämpfen?

37. In wie fern ist es seit der Regierungsübernahme gelungen, Scheinbeschäftigungen von EU-Ausländern verbunden mit einer Aufstockung durch „Hartz 4“ – Leistungen und ggf. Kindergeldzahlungen in Nordrhein-Westfalen zu bekämpfen?

38. Welche Maßnahmen der Landesregierung hat es in diesem Zusammenhang gegeben?

Probleme mit Schrottimmobilien

39. Wie viele Schrottimmobilien gab es 2012 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl auflisten)

40. Wie hat sich ihre Zahl seitdem entwickelt? (Bitte nach Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl auflisten)

41. Wie viele dieser Schrottimmobilien werden nach Kenntnis der Landesregierung derzeit bewohnt?

a. In wie vielen dieser Fälle geht die Landesregierung von Bewohnern aus Südmittelosteuropa aus?

42. Mit welchen Maßnahmen begegnet die Landesregierung diesem Problem?

43. Welche Anstrengungen hat es seit der Regierungsübernahme in Zusammenarbeit mit den Kommunen gegeben, Schrottimmobilien aufzukaufen und diese anschließend einer legalen Nutzung zuzuführen?

44. Welche Städte und Gemeinden wurden in diesem Zusammenhang von der Landesregierung unterstützt?

45. Aus welchen Haushaltsansätzen und mit welchen Fördersummen wurden diese Städte und Gemeinden unterstützt?

46. In wie vielen Fällen von Verstößen gegen das Wohnungsaufsichtsgesetz waren von Südosteuropäern bewohnte Wohnungen betroffen? (Bitte nach Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl auflisten)

47. Welche Informationen liegen der Landesregierung diesbezüglich für die Jahre 2019 und 2020 vor?

48. In welcher Form hat es mit den involvierten Unternehmen in Rheda-Wiedenbrück Gespräche gegeben?

49. In welcher Form hat es Gespräche mit den Behörden in den Niederlanden gegeben?

50. Welche grenzüberschreitenden Maßnahmen wurden dabei vereinbart?

Jugendhilfe / Integration

51. Welche Projekte zur Integration von „Südmittelosteuropäern“ gab es seit 2014 in Nordrhein-Westfalen auf kommunaler sowie auf Landesebene? (Bitte auflisten nach Jahr und in der Verantwortung von Stadt, Gemeinde bzw. Land)

52. Welche Träger wurden dabei mit der Umsetzung der Projekte beauftragt? (Bitte einzeln auflisten)

a. Welche Fördersummen wurden in diesem Zusammenhang an die Träger weitergeleitet?

b. Welche dieser Projekte richteten sich ausschließlich an die Gruppe der „Südmittelosteuropäer“?

c. Welche dieser Projekte kamen auch anderen Zielgruppen zu Gute? Um welche Zielgruppen handelte es sich dabei?

d. Welche Projekte richteten sich dabei gezielt an Kinder und Jugendliche?

54. In den Jahren 2018 und 2019 wurden aus dem Landeshaushalt jeweils 2.500.000 EUR für die zusätzliche Förderung von zehn kommunalen Integrationszentren in den Kreisen und kreisfreien Städten verwendet, die „von der Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffen sind.“35 Diesen wurden jeweils 250.000 Euro zur Verfügung gestellt, um entsprechende Maßnahmen durchführen zu könne.

a. Um welche Kreise bzw. kreisfreien Städte handelt es sich dabei?

b. Welche Maßnahmen wurden im Detail in den Jahren 2018 und 2019 von den 10 kommunalen Integrationszentren für Menschen aus Bulgarien und Rumänien durchgeführt?

55. Wie die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2766 ausführt, sind für die Zielgruppe der Kinder aus Südosteuropa für 2018 in ca. 20 Jugendämtern 57 Brückenprojekte mit einem Auftragsvolumen von knapp 2,5 Mio. Euro bewilligt worden.

a. Um welche Jugendämter handelte es sich dabei?

b. Welche Brückenprojekte wurden im Detail bewilligt?

c. Welche Brückenprojekte gab es im Jahr 2019? Welche Jugendämter waren daran beteiligt?

d. Welche Projekte werden diesbezüglich im Jahr 2020 gefördert?

56. An welchen Standorten gibt es das Projekt „Schule unterwegs – Unterricht für Kinder beruflich Reisender“?

a. Wie viele Kinder wurden in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 in dieser Schulform unterrichtet?

b. Wie viele Kinder werden im aktuellen Schuljahr 2019/2020 unterrichtet?

c. Wie viele dieser Kinder stammten dabei aus „Südmittelosteuropa“?

d. Aus welchen Ländern stammten die anderen Kinder? (Bitte die 10 wichtigsten Länder sowie die Anzahl benennen)

Kriminalität

57. Wie viele Straftaten wurden seit 2014 durch Menschen aus Südmittelosteuropa in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und Straftatbestand)

58. In welchen Deliktbereichen sind seit 2014 besonders viele Tatverdächtige aus der Herkunftsregion Südmittelosteuropa identifiziert worden? (Bitte nach Jahren, Delikten und prozentualem Anteil an den Tatverdächtigen aufschlüsseln)

59. Welche besonderen Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang getroffen?

60. Welche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zählen dabei zu den Kriminalitätsschwerpunkten?

61. In welcher Form wurden besonders betroffene Städte und Gemeinden durch das Land NRW unterstützt?

62. In wie vielen Fällen wurde seit 2014 Sozialhilfe- und Kindergeldbetrug durch Menschen aus Südmittelosteuropa aufgedeckt?

63. In welchem Umfang ist es seit 2014 gelungen, die organisierte Kriminalität in diesem Zusammenhang zu bekämpfen?

64. Wie viele Fälle von Schwarzarbeit in Nordrhein-Westfalen wurden seit 2014 in diesem Zusammenhang aufgedeckt?

65. In welchem Umfang wurde seit 2014 gegen die illegale Beschäftigung von Schwarzarbeitern bzw. die Beschäftigung unterhalb des Mindestlohns vorgegangen?

66. In welchen Berufsgruppen gibt es bei der Schwarzarbeit Schwerpunkte?

Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Große Anfrage als PDF laden

 

Antwort der Landesregierung als PDF laden

 

1 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/lippe-horn-bad-meinberg-streit-zugewanderte-familien-bulgaren-100.html

2 Vgl. https://www.bild.de/bild-plus/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/sozialhilfe-und-kindergeld-darum-zogen-300-bulgaren-ins-kleine-horn-

63899062,jsRedirectFrom=conversionToPay,view=conversionToPay.bild.html

3 Vgl. https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Lippe/Horn-Bad-Meinberg/3883642-In-Horn-Bad-Meinberg-sorgt-Zuwanderung-von-Bulgaren-und-Rumaenen-fuer-Konflikte-Pulverfass-in-der-Provinz

4 Vgl. https://www.radiolippe.de/nachrichten/lippe/detailansicht/gefuehlte-sicherheitslage-in-lippe.html

5 Vgl. https://www.lz.de/ueberregional/owl/22213961_Zuendstoff-Kindergeld-und-Schrottimmobilien.html

6 Vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/was-das-ruhrgebiet-gegen-arm utsmigration-tut-16291361.html?premium

7 Vgl. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_86271576/kommunen-rufen-um-hilfe-schlepper-operieren-nun-auch-im-laendlichen-raum .html

8 Vgl. https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid= 591563

9 Vgl. Gemeint sind Menschen aus Bulgarien und Rumänien

10 Vgl. https://www.rtl.de/cms/gegen-sozialleistungsmissbrauch-127-kinder-waren-nicht-da-4489656.htm l?fbclid=IwAR1OIDydbZ-9t_iMjW5BsnHn4OUaElSWPWNiK0i_9YwtSy4rZ7K4iyDGu60

11 Vgl. https://www.waz.de/politik/landespolitik/transsilvanien-blutet-aus-warum-viele-arme-nach-nrw-ziehen-id226195925.html

12 Vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/international/die-wichtigsten-fakten-was-sie-ueber-freizuegigkeit-wissen-m uessen/9323332.html

13 Vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/freizuegigkeit/freizuegigkeit-liste.html;jsessionid=D583DA89F69A57DED96A041AFACB76DE.1_cid364

14 Vgl. https://www.welt.de/regionales/nrw/article174999019/Joachim-Stamp-warnt-vor-Folgen-der-EU-Osterweiterung.html

15 Vgl. https://www.mkffi.nrw/pressemitteilung/minister-holthoff-pfoertner-und-minister-stam p-albanien-gespraeche-zu-migration-und

16 https://www.focus.de/finanzen/steuern/211-millionen-euro-fuer-polen-in-welche-laender-am-meisten-kindergeld-aus-deutschland-fliesst_id_10197919.html

17 https://www.focus.de/finanzen/steuern/211-millionen-euro-fuer-polen-in-welche-laender-am-meisten-kindergeld-aus-deutschland-fliesst_id_10197919.html

18 https://www.welt.de/politik/deutschland/article180879262/Kindergeld-Sinti-und-Roma-ueben-scharfe-Kritik-an-Duisburger-SPD-OB-Soeren-Link.html

19 https://www.derwesten.de/staedte/duisburg/soeren-link-tagesthemen-sozialbetrug-id215055181.html

20 https://www.welt.de/politik/deutschland/article180879262/Kindergeld-Sinti-und-Roma-ueben-scharfe-Kritik-an-Duisburger-SPD-OB-Soeren-Link.html

21 https://www.volksstimme.de/deutschland-welt/politik/eu-gegen-neuregelung-debatte-um-kindergeld-fuer-auslaender

22 https://www.tagesspiegel.de/politik/kindergeldzahlungen-ins-ausland-eu-geht-gegen-oesterreichs-neue-kindergeld-regeln-vor/23904854.html

23 https://www.tagesspiegel.de/politik/kindergeldzahlungen-ins-ausland-eu-geht-gegen-oesterreichs-neue-kindergeld-regeln-vor/23904854.html

24 https://www.hasepost.de/armutsmigration-duisburger-oberbuergermeister-beklagt-eu-versaeumnisse-142056/

25 https://www.judid.de/duisburger-ob-will-bessere-gesetze-gegen-sozialleistungsmissbrauch/

26 Vgl. Umgang mit Problemimmobilien – Leitfaden, hrsg. Vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2019, S. 10

27 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018, hrsg. Von der Stadt Dortmund, 5/Dez-SP2, Dortmund April 2018

28 Vgl. https://stadtbaukultur-nrw.de/neues/neues-modellvorhaben-zur-bekampfung-von-problemimmobilien/

29 Vgl. https://stadtbaukultur-nrw.de/neues/umbau-statt-abriss-konzepte-fur-die-sanierung-von-problemimmobilien/

30 Vgl. https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/s/schul_foerd_sinti_roma/index.php

31 Vgl. https://schule-unterwegs.de/

32 Vgl. https://www.focus.de/politik/deutschland/banden-nehmen-die-stadtkassen-aus-schein-firmen-fuer-roma-arbeiter-so-lief-der-sozialbetrug-von-finanzjongleur-ali-k_id_8835840.html

33 Vgl. Lt-Drs. 17/6932

34 Vgl. Lt.-Drucksache 17/7212, Vorbemerkung der Landesregierung

35 Vgl. Haushalt 2019, Kapitel 07080, Titel 63368