Intensivtäter in Nordrhein-Westfalen – Wie sah die Entwicklung 2023 aus? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 23.05.2025

Kleine Anfrage 5648
des Abgeordneten Markus Wagner

Intensivtäter in Nordrhein-Westfalen Wie sah die Entwicklung 2023 aus? Nachfrage

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 27. März 2025, Drucksache 18/13303, auf meine Kleine Anfrage vom 20. Februar 2025, Drucksache 18/12932, wurde Frage 5

„In welchem Umfang wird von Seiten der Landesregierung darüber nachgedacht, auch straf­unmündige Täter in das Intensivtäterkonzept aufzunehmen?“1

wie folgt beantwortet:

„Kinder sind gemäß § 19 des Strafgesetzbuchs vor Vollendung des 14. Lebensjahres schuld­unfähig und entsprechend nicht strafmündig. Das bedeutet jedoch nicht, dass im Zusammen­hang mit der Begehung von Straftaten durch Kinder keine staatlichen Reaktionen erfolgen. So können die Kreispolizeibehörden strafunmündige Personen in ihre örtlichen MIT-Konzepte aufnehmen und eine personenorientierte Bearbeitung gewährleisten. Die polizeilichen Maß­nahmen beschränken sich dabei auf Maßnahmen der Gefahrenabwehr.“2

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5648 mit Schreiben vom 16. Juni 2025 na­mens der Landesregierung beantwortet.

  1. Nach welchen genauen Kriterien werden Straftäter als „Mehrfach-/Intensivtäter“ geführt?

Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf den schriftlichen Bericht zu TOP 14 der 40. Sitzung des Innenausschusses am 26.09.2024 (Vorlage 18/3033).

  1. Wie schlüsseln sich die in der Anlage 1 aufgeführten Mehrfach- und Intensivtäter jeweils nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten auf?
  2. Welche Nationalität haben die Mehrfach- und Intensivtäter jeweils?
  3. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Mehrfach- und Intensivtäter?

Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 4 verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5179 (LT-Drs. 18/13303).

 

MMD18-14333

 

1 Antwort der Landesregierung vom 27. März 2025, Drucksache 18/13303.

2 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner