Kleine Anfrage 5179
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Intensivtäter in Nordrhein-Westfalen – Wie sah die Entwicklung 2023 aus?
Kriminalfachlich ist zwischen Mehrfachtatverdächtigen (MTV) und Mehrfach- und Intensivtätern (MIT) zu unterscheiden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW) definiert MTV als „Tatverdächtige ab acht Jahren, die in einem Jahr mit fünf oder mehr Straftaten erfasst werden“.1
Wie die Rheinische Post berichtete, seien Intensivtäter jährlich im Durchschnitt für mehr als ein Viertel aller Kinder- und Jugendstraftaten verantwortlich. So lagen die von dieser Gruppe begangenen Tagen im Jahre 2022 bei 27,6 Prozent. Die meisten Mehrfachstraftäter soll es einer Auswertung des NRW-Innenministeriums zufolge in Köln geben. „Demnach sind dort für das Jahr 2022 349 Kinder und Jugendliche zwischen acht und 21 Jahren registriert, die mindestens fünf Straftaten in einem Jahr begangen haben. Es folgen die Städte Dortmund (244), Duisburg (204), Essen (176), Wuppertal (169), Düsseldorf (133), Mönchengladbach (118), Bochum (123), Münster (128) und Bonn (83). Insgesamt registrierte die NRW-Polizei im Jahr 2022 landesweit 1596 solcher Mehrfachstraftäter. Im Jahr davor waren [es] 1442.“ 2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele jugendliche Intensivtäter wurden 2023 pro Monat jeweils in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens geführt? (Bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln.)
- Welche Nationalitäten haben die in Frage 1 abgefragten Intensivtäter?
- Wie viele der unter Frage 1 abgefragten deutschen Intensivtäter weisen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit auf?
- Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?
- In welchem Umfang wird von Seiten der Landesregierung darüber nachgedacht, auch strafunmündige Täter in das Intensivtäterkonzept aufzunehmen?
Markus Wagner
1 Vorlage 18/3033, A09.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5179 mit Schreiben vom 27. März 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele jugendliche Intensivtäter wurden 2023 pro Monat jeweils in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens geführt? (Bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln.)
- Welche Nationalitäten haben die in Frage 1 abgefragten Intensivtäter?
- Wie viele der unter Frage 1 abgefragten deutschen Intensivtäter weisen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit auf?
- Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen werden die jährlich erhobenen Steuerungskennzahlen des landesweit einheitlichen Fachcontrollings der Kriminalpolizei Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 31. Dezember 2023 herangezogen (Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW – FISPol NRW).
Eine valide Aufschlüsselung der jährlich erhobenen Steuerungskennzahlen im Sinne der ergänzend gewünschten Informationen ist nicht möglich. Dies gilt auch für eine monatliche Aufschlüsselung.
Ersatzweise bitte ich, die nach zuständiger Kreispolizeibehörde aufgeschlüsselte Anzahl an jugendlichen Mehrfach-/Intensivtäterinnen und -täter (MIT) zum Stichtag 31. Dezember 2023 der Anlage 1 zu entnehmen.
- In welchem Umfang wird von Seiten der Landesregierung darüber nachgedacht, auch strafunmündige Täter in das Intensivtäterkonzept aufzunehmen?
Kinder sind gemäß § 19 des Strafgesetzbuchs vor Vollendung des 14. Lebensjahres schuldunfähig und entsprechend nicht strafmündig. Das bedeutet jedoch nicht, dass im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten durch Kinder keine staatlichen Reaktionen erfolgen. So können die Kreispolizeibehörden strafunmündige Personen in ihre örtlichen MIT-Konzepte aufnehmen und eine personenorientierte Bearbeitung gewährleisten. Die polizeilichen Maßnahmen beschränken sich dabei auf Maßnahmen der Gefahrenabwehr.