Kleine Anfrage 2043
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Irans Staatsterror erreicht Deutschland – Wie gefährdet ist Nordrhein-Westfalen?
Die laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die sich mit einer Serie von Anschlägen auf jüdische Einrichtungen in Deutschland befassen, wurden ausgeweitet. Da die iranischen Revolutionsgarden mutmaßliche Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Deutschland in Auftrag gegeben haben, richten sich die Untersuchungen gegen zahlreiche Beschuldigte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und weiterer Straftaten.1
Dabei werden mindestens vier Verdächtige einem sogenannten Operativteam zugeordnet, das Angriffe koordiniert und begangen haben soll. In diesem Zusammenhang rückt auch Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Ermittlungen, da drei von ihnen mutmaßlich für einen Brandanschlag auf eine Schule in Bochum und Schüsse auf das Rabbinerhaus der Alten Synagoge in Essen verantwortlich sein sollen. Darüber hinaus wird ihnen ein Anschlag auf die Synagoge in Dortmund vorgeworfen, der im Planungsstadium scheiterte. Die Ermittler stufen den vierten Verdächtigen als Drahtzieher im Iran ein.2
Nach Medienberichten ist einer der Verdächtigen bereits seit Mitte Mai angeklagt und sitzt in Untersuchungshaft. Dem 35-jährigen Deutsch-Iraner J. werden die versuchte Brandstiftung in Bochum und die Anstiftung zur schweren Brandstiftung in Dortmund zur Last gelegt. Nach Auskunft der Bundesanwaltschaft stamme der Auftrag für die Anschläge von einem Mittelsmann im Iran, der wiederum im Auftrag einer „nicht näher bekannten staatlichen iranischen Stelle“ gehandelt habe. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Struktur der Gruppe zeigt auf, dass als Beschuldigte der bereits Angeklagte J. sowie der Drahtzieher Y. im Iran benannt werden. Bei dem Beschuldigten Y. soll es sich um den ehemaligen Anführer der Hells Angels in Mönchengladbach handeln, der seit 2021 wegen des Mordes an Hells Angel gesucht wird.3
Die Gruppe soll sich spätestens im Juni 2022 zusammengeschlossen haben, wobei Y. täglich mit J. telefoniert und ihn zu den Anschlägen aufgefordert habe. Es wird vermutet, dass Y. die Taten in Zusammenarbeit mit den sogenannten Quds-Kräften der iranischen Revolutionsgarden koordiniert habe. Dabei handelt es sich um eine Eliteeinheit für geheime Auslandseinsätze. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wirft ihr seit Jahren vor, in Deutschland jüdische und israelische Einrichtungen zur Vorbereitung von Anschlägen auszuspähen. Der Verfassungsschutz geht von insgesamt 160 Personen mit Bezügen zu Deutschland aus, die auch Verbindungen zu den Revolutionsgarden haben. Ob sie sich alle in Deutschland aufhalten, ist unklar.4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorwürfen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und welche staatlichen iranischen Stellen in die oben genannten Straftaten involviert sind?
- Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob iranische Stellen Personen aus dem Rocker-Milieu (z. B. Hells Angels) anzuwerben versuchen?
- Wie viele iranisch(-stämmige) Extremisten gibt es in NRW? (Bitte nach Extremismusphänomen aufschlüsseln.)
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2043 mit Schreiben vom 28. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorwürfen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Der in der Kleinen Anfrage angesprochene Verfahrenskomplex liegt in Gänze im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts. Dieser unterliegt weder der Zuständigkeit noch Kontrolle der Landesregierung. Auf die Landtagsvorlage 18/600 und die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 881 (Drs. 18/2394) wird ergänzend Bezug genommen.
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und welche staatlichen iranischen Stellen in die oben genannten Straftaten involviert sind?
Hierzu verweise ich auf meine Beantwortung zu Frage 1.
- Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob iranische Stellen Personen aus dem Rocker-Milieu (z. B. Hells Angels) anzuwerben versuchen?
Den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden liegen vereinzelte Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Weitergehende Angaben können nicht gemacht werden, um den Erfolg sicherheitsbehördlicher Maßnahmen nicht zu gefährden.
- Wie viele iranisch(-stämmige) Extremisten gibt es in NRW? (Bitte nach Extremismusphänomen aufschlüsseln.)
Bei der Beobachtung extremistischer Bestrebungen wird die ethnische Herkunft von Mitgliedern, Anhängern oder Sympathisanten nicht systematisch erhoben, weil sie für die Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes nicht relevant ist. Eine Zählung nach ethnischer Zugehörigkeit ist deshalb nicht möglich.