IS-Rückkehrerin muss dreieinhalb Jahre in Haft

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 247
des Abgeordneten Markus Wagner vom 01.08.2022

 

IS-Rückkehrerin muss dreieinhalb Jahre in Haft

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Dienstag, den 26. Juli 2022 eine IS-Rückkehrerin aus Sankt Augustin bei Bonn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und sich dabei an der Forderung der Vertreter der Bundesanwaltschaft orientiert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 33-jährige Konvertitin sich nicht nur an der Terrormiliz Islamischer Staat beteiligt hat, sondern auch ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt habe. Im Jahre 2015 habe sie den damals 5-jährigen Sohn gegen den Willen des Vaters mit nach Syrien genommen und sich dem IS angeschlossen. Außerdem besaß sie zwei Sturmgewehre und habe so gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die den Sicherheitsbehörden aktuell vorliegende Anzahl an IS-Terroristen/Gefährdern und wiedereingereisten Personen, welche sich im Bundesgebiet aufhalten und denen ein Bezug zu NRW nachgewiesen ist?
  2. Wie viele Personen werden aktuell der salafistischen Szene in Nordrhein-Westfalen zugeordnet und wie hoch ist der Anteil an Konvertiten? (Bitte nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)
  3. Wie viele Personen in NRW werden als gewaltbereit eingeschätzt beziehungsweise als „Gefährder“ und „relevante Personen“ eingestuft? (Bitte nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)
  4. Wie viele der in den Fragen 1 – 3 abgefragten Personen werden von den nordrhein-westfälischen Behörden überwacht und mit welchen Kosten ist dies verbunden?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/duesseldorf-is-rueckkehrerin-muss-dreieinhalb-jahre-in-haft-a-eb089821-1578-4475-a34a-ca5bba5cf2c7.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 247 mit Schreiben vom 24. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Begriffe „Gefährder“ bzw. „Relevante Person“ sind Arbeitsbegriffe der Sicherheitsbehörden. Eine Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ erfolgt durch die Polizei.

Mit Blick auf die Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erfolgt eine Beantwortung der Fragen beschränkt auf den Bereich „PMK-Religiöse Ideologie“.

  1. Wie hoch ist die den Sicherheitsbehörden aktuell vorliegende Anzahl an IS-Terroristen/Gefährdern und wiedereingereisten Personen, welche sich im Bundesgebiet aufhalten und denen ein Bezug zu NRW nachgewiesen ist?

Bei der Begrifflichkeit „IS-Terrorist“ handelt es sich nicht um eine Bezeichnung der Sicherheitsbehörden, insofern kann zur Anzahl keine Aussage getroffen werden.

Von den etwa 280 seit dem Jahr 2012 aus Nordrhein-Westfalen in „Jihadgebiete“ ausgereisten Personen sind rund 90 Personen nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt. 40 Rückkehrer werden polizeilich als „Gefährder“ eingestuft.

  1. Wie viele Personen werden aktuell der salafistischen Szene in Nordrhein-Westfalen zugeordnet und wie hoch ist der Anteil an Konvertiten? (Bitte nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)
  2. Wie viele Personen in NRW werden als gewaltbereit eingeschätzt beziehungsweise als „Gefährder“ und „relevante Personen“ eingestuft? (Bitte nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Aktuell werden 3.100 Personen extremistisch-salafistische Bestrebungen zugerechnet. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz zählt derzeit rund 800 gewaltorientierte Salafisten. Die Gruppe der durch den Verfassungsschutz als gewaltorientiert eingeschätzten Personen umfasst auch die nachfolgend dargestellten Zahlen zu Personen, die polizeilich als „Gefährder“ und „Relevante Personen“ eingestuft sind.

Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – Religiöse Ideologie sind in Nordrhein-Westfalen zum 30.06.2022 insgesamt 189 Personen als Gefährder und 173 Personen als Relevante Personen eingestuft. Darunter fallen Personen, die sich derzeit in Haft befinden oder noch im Ausland aufhalten. Im Übrigen wird auf den Bericht für den Innenausschuss „Salafismus in Nordrhein-Westfalen“ vom 29. März 2022 (Vorlage 17/6689) verwiesen.

  1. Wie viele der in den Fragen 1 – 3 abgefragten Personen werden von den nordrhein-westfälischen Behörden überwacht und mit welchen Kosten ist dies verbunden?

Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen bewerten Gefährder/Relevante Personen fortlaufend im Hinblick auf von ihnen ausgehende Gefahren. Dies bildet die Grundlage für lageangepasste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie ggf. für weitere behördliche Maßnahmen. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt phänomenspezifisch und einzelfallbezogen. Eine individuelle Erhebung durch Überwachungsmaßnahmen entstandener Kosten erfolgt nicht.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner