Ist die hohe Flächenversiegelung Ursache für die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage
vom 09.08.2021

Kleine Anfrage 5904des Abgeordneten Nic Vogel vom 09.08.2021

 

Ist die hohe Flächenversiegelung Ursache für die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen?

Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 22. Juli 2021 befasst sich mit den möglichen Ursachen der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. So wird als ein Grund die Tatsache angeführt, dass der Ministerpräsident und seine Regierung im Jahre 2019 beschlossen hätten, dass in Nordrhein-Westfalen pro Tag wieder mehr als fünf Hektar Land neu für den Bau von Häusern, Straßen oder Gewerbeflächen verbraucht werden dürfen.1

Darüber hinaus orientiere sich die Landesregierung stark an den Wünschen und Vorstellungen der Bürgerinitiative „Aufbruch Fahrrad“. Die Pläne für Radschnellwege würden, wären sie komplett ausgeführt, dazu führen, dass eine Fläche nahezu 2.000 Fußballfeldern zusätzlich versiegelt würde.

In Anbetracht der verheerenden Flutkatastrophe frage ich hiermit die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung den oben genannten Vorwurf der Flächenversiegelung, welche eine der Ursachen für die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen darstellen soll?
  2. Wie beurteilt die Landesregierung die geforderte Flächenversiegelung von nahezu 2.000 Fußballfeldern für Radwege (wie „Aufbruch Fahrrad“ es fordert) angesichts der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen?

Nic Vogel

 

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1 https://www.sueddeutsche.de/meinung/hochwasser-schutz-flaechen-versiegelung-1.5358794#:~:text=Die%20Hochwasser%20in%20Nordrhein%2DWestfalen,kann%20das%20Wasser %20nicht%20versickern.gl, abgerufen am 04.08.2021 um 17:03 Uhr.


Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5904 mit Schreiben vom 3. September 2021 namens der Landesregierung im Einver­nehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung und dem Minister für Verkehr beantwortet.

  1. Wie beurteilt die Landesregierung den oben genannten Vorwurf der Flächenver­siegelung, welche eine der Ursachen für die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen darstellen soll?

Der Indikator „Fläche für Siedlung und Verkehr“ und der Begriff „versiegelte Fläche“ können nicht gleichgesetzt werden, da in die Fläche für Siedlung und Verkehr auch unbebaute und nicht versiegelte Flächen eingehen. Ein Grundstück ist nur bebaubar, wenn die Erschließung gesichert ist.

Die Landesregierung ergreift adäquate und verhältnismäßige Maßnah-men, um Flächenver­brauch und Versiegelung entgegenzutreten.

In diesem Zusammenhang hat das Kabinett am 15. September 2020 bereits ein ressortüber­greifendes Maßnahmenpaket beschlossen, das diesen Zielen mit vielfältigen Maßnahmen dient.

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die geforderte Flächenversiegelung von nahezu 2.000 Fußballfeldern für Radwege (wie „Aufbruch Fahrrad“ es fordert) angesichts der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen?

Der Anteil der Flächen für den Straßenverkehr (ohne Unterscheidung nach Straßenkategorien oder nach Straßen und Radwegen) an der gesamten Bodenfläche in Nordrhein-Westfalen liegt bei rund 4 Prozent.2 Bei der Planung von Verkehrsinfrastruktur werden vorrangig bestehende Verkehrsflächen genutzt und erweitert, um zusätzliche Flächenversiegelungen zu vermeiden. So werden z. B. viele Radverbindungen auf stillgelegte Bahntrassen gelegt. In der Regel wird das dort anfallende Oberflächenwasser direkt vor Ort „über die Schulter“ in die Böschung ab­geleitet und versickert.

 

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2 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW „Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen – Berichtsjahre 2017 – 2019, Tabelle 1: Katasterflächen einzelner Nutzungsarten in NRW am 31.12.2016 und 31.12.2019 nach Nutzungsarten6 und deren zeitliche Veränderungen (2016 – 2019) www.flaechenportal.nrw.de

Beteiligte:
Nic Vogel