Ist unser Umweltministerium noch integer?

Kleine Anfrage
vom 14.07.2023

Kleine Anfrage 2116

des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD

Ist unser Umweltministerium noch integer?

Das Vertrauen der deutschen Bevölkerung in sämtliche politische Institutionen hat laut Presseberichten zu Anfang des Jahres 2023 einen neuen Tiefpunkt erreicht (WELT, 3.1.2023). Diese Erhebung wurde weit vor dem kürzlich publik gewordenen Vetternwirtschaftsskandal um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Staatssekretär Patrick Graichen durchgeführt, welcher das erhebliche Misstrauen bundesweit – gar zurecht – nur befeuern dürfte.

Fragwürdige Lobbytätigkeiten und Personalentscheidungen auf höchster nationaler Ebene geben Anlass, auch Vorgänge innerhalb von Landesministerien streng zu prüfen. Der derzeitige Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer (B’90/GRÜNE), ist Mitglied bei BUND sowie NABU, war einst Vorstandsmitglied von Eurosolar e.V. sowie Vorsitzender im Aufsichtsrat der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Per se steht das Recht auf außerministeriale Vereinstätigkeiten und -beziehungen jedem Minister zu, jedoch muss gewährleistet werden, dass die Integrität des jeweiligen Ministeriums dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Um das schwindende Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen wiederherzustellen, bildet die uneingeschränkte regierungsseitige Transparenz zu sämtlichen Lobby-Arbeiten und Einflüssen durch regierungsferne Organisationen eine zentrale Voraussetzung ab.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wie viele Gespräche hat es seit Juni 2022 zwischen dem MUNV NRW und dem Eurosolar e. V. gegeben (bitte aufschlüsseln nach Datum, Teilnehmern und Themen)?
  2. Wie viele Gespräche hat es seit Juni 2022 zwischen dem MUNV NRW und dem NABU gegeben (bitte aufschlüsseln nach Datum, Teilnehmern und Themen)?
  3. Wie viele Gespräche hat es seit Juni 2022 zwischen dem MUNV NRW und dem BUND gegeben (bitte aufschlüsseln nach Datum, Teilnehmern und Themen)?
  4. Wie viele Gespräche hat es seit Juni 2022 zwischen dem MUNV NRW und der dena gegeben (bitte aufschlüsseln nach Datum, Teilnehmern und Themen)?
  5. Wie viele Beschäftigte des MUNV NRW waren in ihrer Berufslaufbahn bei einer der in Frage 1–4 genannten Organisationen beschäftigt (bitte aufschlüsseln nach Position im MUNV NRW, Einstellungsdatum, Besoldung und ehemaligem Arbeitgeber)?

Zacharias Schalley

 

Anfrage als PDF


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2116 mit Schrei­ben vom 24. Juli 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Gespräche hat es seit Juni 2022 zwischen dem MUNV NRW und dem Eurosolar e. V. gegeben (bitte aufschlüsseln nach Datum, Teilnehmern und The­men)?
  2. Wie viele Gespräche hat es seit Juni 2022 zwischen dem MUNV NRW und dem NABU gegeben (bitte aufschlüsseln nach Datum, Teilnehmern und Themen)?
  3. Wie viele Gespräche hat es seit Juni 2022 zwischen dem MUNV NRW und dem BUND gegeben (bitte aufschlüsseln nach Datum, Teilnehmern und Themen)?
  4. Wie viele Gespräche hat es seit Juni 2022 zwischen dem MUNV NRW und der dena gegeben (bitte aufschlüsseln nach Datum, Teilnehmern und Themen)?

Die Fragen 1-4 werden gemeinsam beantwortet:

Der fachliche Austausch mit Vereinen, Verbänden und anderen Expertinnen und Experten, die in den Themenfeldern der jeweiligen Ressorts arbeiten, gehört zu den Kernaufgaben der Lan­desverwaltung.

Dabei gilt jedoch, dass die Landesregierung über öffentliche Termine und Gespräche mit der Terminvorschau der Landesregierung oder über entsprechende Einladungen informiert, aber darüber hinaus zu möglichen Gesprächen, die Angehörige der Landesverwaltung nicht öffent­lich führen, grundsätzlich keine Auskunft gibt.

  1. Wie viele Beschäftigte des MUNV NRW waren in ihrer Berufslaufbahn bei einer der in Frage 14 genannten Organisationen beschäftigt (bitte aufschlüsseln nach Po­sition im MUNV NRW, Einstellungsdatum, Besoldung und ehemaligem Arbeitge­ber)?

Eine Antwort ist der Landesregierung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Soweit die be­nötigten Daten überhaupt vorliegen, ist die Landesregierung nicht berechtigt, sie zum Zwecke der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu verarbeiten. Die Daten wurden jeweils auf freiwilliger Basis – etwa im Rahmen einer Bewerbung – mit einer konkreten Zweckbindung übermittelt, die die Landesregierung zu beachten hat.

 

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