Jüchen: Eine Drängelei auf der Autobahn endet mit Mord – Welche Beweggründe hatte der Täter?

Kleine Anfrage
vom 10.09.2024

Kleine Anfrage 4392
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Jüchen: Eine Drängelei auf der Autobahn endet mit Mord Welche Beweggründe hatte der Täter?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Am Montagmorgen, den 2. September 2024, eskalierte gegen 03:00 Uhr ein Streit zwischen zwei Autofahrern nach einer Drängelei auf der Bundesstraße 59 in der Nähe der Anschluss­stelle Jüchen. Beide Fahrer hielten an und stiegen aus ihren Fahrzeugen. Vor den Augen von zwei Beifahrern zog einer der Männer plötzlich ein Messer und stach auf seinen 20-jährigen Kontrahenten ein. Nach der Tat flüchtete der Täter mit seinem Auto. Trotz des schnellen Ein­satzes von Polizei und Rettungskräften erlag das Opfer noch am Tatort seinen schweren Ver­letzungen. Die Polizei leitete eine Großfahndung ein, um den Täter, der sich weiterhin auf der Flucht befindet, zu fassen.1

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4392 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben und Straftatbestände nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat mir unter dem 12.09.2024 im We­sentlichen berichtet, dass der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Vorfall Gegenstand ei­nes Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Totschlags (§ 212 StGB), gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) und anderer Delikte sei. Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 02.09.2024 zunächst mit seinem Fahrzeug den von dem Geschädigten geführten PKW bedrängt und tou­chiert zu haben und, nachdem die Beteiligten ihre Fahrzeuge angehalten und verlassen hät­ten, in Begleitung eines unbekannten Beifahrers dem Geschädigten ein Messer in die Brust gestoßen und ihn hierdurch getötet zu haben.

Der Beschuldigte befinde sich aufgrund des wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassenen Haftbefehls des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 04.09.2024 in Untersu­chungshaft. Die Ermittlungen, auch zum Tatmotiv und dem noch unbekannten Beifahrer aus dem Tatfahrzeug, dauerten an.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
    (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)

Der Tatverdächtige ist türkischer Staatsangehöriger.

  1. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? Auf die Antwort auf Frage 2 wird Bezug genommen.
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist zurückliegend wegen des Verdachts der Begehung folgender Delikte polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Schwerer Raub (ein Fall),
  • Illegaler Handel mit Cannabis und Zubereitungen (ein Fall),
  • Diebstahlsdelikte (vier Fälle),
  • Körperverletzungsdelikte (drei Fälle),
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ein Fall),
  • Landfriedensbruch (ein Fall),
  • Bedrohung (ein Fall),
  • Kennzeichenmissbrauch (ein Fall) und
  • Beförderungserschleichung (zwei Fälle).

 

MMD18-11481

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/polizei-messer-mord-an-der-autobahn-in-nordrhein-westfalen-66d5870378f47027c38ad76a.

Beteiligte:
Markus Wagner