Jugendliche prügeln Supermarkt-Kunden nieder – Wird der tägliche Einkauf zur Lebensgefahr?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 945
des Abgeordneten Markus Wagner vom 02.01.2023

Jugendliche prügeln Supermarkt-Kunden nieder Wird der tägliche Einkauf zur Lebensgefahr?

Der Gang in den Supermarkt gehört für die meisten Menschen zum alltäglichen Ritual, das sie ohne Einschränkung und Angst vollziehen. Dabei gehören gewisse Gepflogenheiten, wie zum Beispiel das Anstellen an der Kasse, seit Jahrzehnten wie selbstverständlich dazu und werden unaufgefordert auch eingehalten – bis jetzt.

Am 14. Juli 2022 entfachte ein Streit zwischen einem 48-jährigen Kunden und einem jugendlichen Trio in einer Penny-Filiale auf der Martener Straße in Dortmund. An der Super­marktkasse versuchten die drei Jugendlichen sich dreist an dem Mann vorbeizudrängeln, was dieser natürlich verhindern wollte. Nach Angaben der Bild-Zeitung provozierten die mutmaßlichen Täter den Mann vor dem Geschäft erneut und griffen ihn sogar an. Dabei sollen sie unvermittelt mit Fäusten zugeschlagen haben. Zudem warf einer der Jugendlichen dem Mann eine Getränkedose an den Kopf, was zu einer stark blutenden Wunde führte. Anschließend flüchteten die Täter.1

Da die bisherigen Ermittlungen zu keinem Ergebnis geführt haben, fahndet die Polizei jetzt mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach den Jugendlichen.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Sind der Supermarkt, vor dem die oben beschrieben Gewalttat stattfand, und dessen Umfeld schon einmal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen seit dem 01.01.2015 gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln.)
  3. Zu wie vielen Straftaten ist es in den Supermärkten Nordrhein-Westfalens seit 2015 bis heute gekommen? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. h t t p s: / /w ww . bi l d .d e /regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/dortmund-trio-attackiert-penny-kunden-platzwunde-nac h -d os en wurf-82230534.bild.html.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 945 mit Schreiben vom 31. Januar 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz hierzu unter dem 6. Januar 2023 berichtet, bei seiner Behörde sei ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen jugendlichen und einen heranwachsenden Beschuldigten an­hängig. Beide Beschuldigte besäßen die italienische Staatsangehörigkeit.

Dem Ermittlungsverfahren liege folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 14. Juli 2022 gegen 17.00 Uhr sei es im Kassenbereich des Penny-Marktes an der Marte-ner Straße 346 in Dortmund zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem Geschä­digten und den Beschuldigten gekommen, die sich in Begleitung einer weiteren jugendlichen Person befunden hätten. Nachdem der Geschädigte den Penny-Markt verlassen habe, sei er erneut von den Beschuldigten angesprochen und provoziert worden. Im Verlauf der Auseinan­dersetzung habe der 16-jährige Beschuldigte dem Geschädigten eine Getränkedose gegen den Kopf geworfen, wodurch dieser eine stark blutende Riss-Platzwunde an der Stirn erlitten habe. Anschließend habe der 18-jährige Beschuldigte dem Geschädigten, der durch die Platz­wunde am Kopf benommen war, mit einem Gegenstand nochmals gegen den Kopf geschla­gen, wodurch der Geschädigte eine weitere Platzwunde im Bereich der Augenbraue erlitten habe. Die Beschuldigten und die weitere, bisher nicht ermittelte dritte Person, hätten zunächst flüchten können.

Von einer Mitteilung von Namensbestandteilen und etwaiger Vorstrafen der jugendlichen bzw. heranwachsenden Tatverdächtigen wird im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die zu wahrende Unschuldsvermutung und insbesondere den Erziehungsgedanken des Ju­gendstrafrechts abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und wei­terer, presseöffentlicher Angaben zu den Verfahren ist eine Identifizierung möglich bzw. nicht hinreichend sicher auszuschließen.

  1. Sind der Supermarkt, vor dem die oben beschriebene Gewalttat stattfand, und des­sen Umfeld schon einmal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen seit dem 01.01.2015 gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln.)

Als Datenbasis zur Beantwortung der Fragen 2 und 3 dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien er­stellt. Die PKS NRW ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungs-prozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten – auch an dem benannten Supermarkt – für das Jahr 2022 derzeit nicht qualitätsgesichert vor.

Der Anlage 1 bitte ich die polizeilich bekannt gewordenen Straftaten für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2021 zu entnehmen, die in der PKS NRW unter der Anschrift des Super­markts als Tatort erfasst wurden. Hierbei kann es sich um Fälle handeln, die sich im Super­markt, im dazugehörigen Gebäude oder an der Anschrift, beispielsweise vor dem Supermarkt, ereignet haben.

  1. Zu wie vielen Straftaten ist es in den Supermärkten Nordrhein-Westfalens seit 2015 bis heute gekommen? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln.)

Ich verweise auf die Ausführungen zur PKS NRW in der Beantwortung der Frage 2.

Seit 2019 werden in der PKS NRW ergänzende Kriterien für Tatorte erfasst, die eine Konkre­tisierung des Handlungsortes in räumlicher Sicht, beispielsweise als „Supermarkt“, ermögli­chen.

Der Anlage 2 bitte ich die Straftaten für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 zu entneh­men, deren Tatorte das Kriterium „Lebensmittelgeschäft“, „Supermarkt“, „sonstiges Geschäft mit Lebensmitteln“ oder „Verbrauchermarkt/Supermarkt“ enthalten.

 

Antwort samt Anlage als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner