Jugendliche stechen Mann in den Hals – Opfer immer noch nicht ansprechbar

Kleine Anfrage
vom 25.09.2023

Kleine Anfrage 2620

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Jugendliche stechen Mann in den Hals Opfer immer noch nicht ansprechbar

Am Nachmittag des Dienstag, den 12.09.2023, kam es zu einer brutalen Messerattacke an einem Imbiss vor einem Penny-Markt im Süden der Stadt Soest. Dort soll nach Angaben der Polizei ein 24-jähriger Bewohner der nahegelegenen zentralen Unterbringungseinrichtung gegen 17.15 Uhr den Imbiss betreten haben. Der Mann hatte allerdings bereits Hausverbot in diesem Laden, da es in der Vergangenheit vermehrt zu „Querelen“1 mit ihm gekommen sein soll. Aus diesem Grund erkannte der 42-jährige Mitarbeiter des Imbisses den Verdächtigen sofort und versuchte den Mann zu bitten den Imbiss zu verlassen. Da dieser den Imbiss jedoch nicht verlassen wollte, soll es zu einer Rangelei gekommen sein. Plötzlich soll der Beschuldigte ein Messer gezogen haben und dem Mitarbeiter „unvermittelt“2 in den Hals gestochen haben. Die Messerklinge hat dabei die Arterie nur um wenige Zentimeter verfehlt.

Der Verdächtige floh nach der Tat, kam jedoch nur kurze Zeit später zum Tatort zurück und wurde von der Polizei verhaftet. Allerdings hatte er die Tatwaffe nicht mehr an sich, weshalb die Polizeibeamten weiter nach dem Messer suchen mussten. Nun wird gegen den Verdächtigen wegen versuchten Totschlags ermittelt, wobei er „aufgrund der Sprachbarriere“3 noch nicht zu den Vorwürfen befragt werden konnte.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Was ist über den Aufenthaltsstatus des 24-jährigen Tatverdächtigen aus der zentralen Unterbringungseinrichtung bekannt?
  3. Wie viele Gewaltdelikte wurden seit 2015 im Kreis Soest pro Jahr begangen? (Bitte nach Jahr, Ort, Alter und Geschlecht sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Wie viele dieser Delikte wurden mit einer Stichwaffe beziehungsweise einem Messer begangen? (Bitte nach Jahr, Ort, Waffe, Alter und Geschlecht sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  5. Wie oft kam es seit 2015 im Kreis Soest pro Jahr zu Verbrechen, die von Bewohnern der dortigen ZUE begangen wurden? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt, Alter und Geschlecht sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

MMD18-6036

 

1 https://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/soest-imbiss-am-penny-ungebetener-gast-sticht-mitarbeiter-in-den-hals-92517091.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2620 mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkungen der Landesregierung

Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach jährlich bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien er­stellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Bekanntwerden der Straftat und der statisti­schen Erfassung.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tather­gang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbür­gerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tat­verdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Arnsberg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 28.09.2023 unter anderem berichtet, dass wegen des Vorfalls Ermittlungen gegen einen nicht vorbestraften, inzwischen inhaftierten Beschuldigten algerischer Staatsangehörigkeit wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden seien. Nach dem derzeitigen Stand der Er­mittlungen habe der Beschuldigte am Nachmittag des 12.09.2023 den Imbiss betreten, wo er mit einem dort beschäftigten Mitarbeiter wegen eines erteilten Hausverbots in eine zunächst verbale Auseinandersetzung geraten sei. Als der Mitarbeiter den Beschuldigten habe hinaus­geleiten wollen, habe der Beschuldigte einen scharfen Gegenstand aus seiner Tasche gezo­gen und dem Mitarbeiter eine Schnittverletzung im Bereich der linken Wange zugefügt. Das Tatwerkzeug habe im Rahmen der Spurensicherung nicht aufgefunden werden können.

  1. Was ist über den Aufenthaltsstatus des 24-jährigen Tatverdächtigen aus der zent­ralen Unterbringungseinrichtung bekannt?

Der Tatverdächtige verfügt über eine Aufenthaltsgestattung..

3. Wie viele Gewaltdelikte wurden seit 2015 im Kreis Soest pro Jahr begangen? (Bitte nach Jahr, Ort, Alter und Geschlecht sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaats­angehörigkeit extra ausweisen.)

Unter dem Begriff „Gewaltkriminalität“ werden in der PKS folgende Straftaten erfasst:

Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Über­griff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, erpresserischer Menschenraub, Gei­selnahme und Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.

Die Entwicklung der Fallzahlen polizeilich bekannt gewordener Gewaltdelikte in der Kreispoli­zeibehörde Soest bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Berichts- zeitraum Fälle insgesamt
2015 562
2016 655
2017 671
2018 622
2019 640
2020 567
2021 566
2022 729

 

4. Wie viele dieser Delikte wurden mit einer Stichwaffe beziehungsweise einem Mes­ser begangen? (Bitte nach Jahr, Ort, Waffe, Alter und Geschlecht sowie nach Tä­termerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deut­schen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Tatmittel werden in der PKS NRW seit dem 01.01.2019 erfasst. Das bloße Mitführen bei der Tatbegehung reicht für die Erfassung nicht aus. Eine Ausnahme bilden die Delikte der Waffen­, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetze, bei denen das Tatmittel stets erfasst wird, auch unabhängig von einer konkreten Nutzung.

Die Entwicklung der Fallzahlen der Gewaltdelikte in der Kreispolizeibehörde Soest, bei denen ein Messer oder eine sonstige Stichwaffe eingesetzt bzw. mitgeführt wurden, bitte ich der fol­genden Tabelle zu entnehmen.

Berichts-
zeitraum
Messer
(WaffG)
Sonstiges
Messer
Sonstige
Stichwaffe
2019 5 57 4
2020 3 49 4
2021 1 43 1
2022 1 26 3

 

  1. Wie oft kam es seit 2015 im Kreis Soest pro Jahr zu Verbrechen, die von Bewoh­nern der dortigen ZUE begangen wurden? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt, Alter und Geschlecht sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra auswei­sen.)

In der PKS NRW werden zu Tatverdächtigen weder die Wohnanschrift, noch eine etwaige Unterbringung in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung erfasst. Vor diesem Hintergrund ist eine automatisierte Recherche und Auswertung im Sinne der Fragestellung in der PKS NRW nicht möglich. Eine händische Auswertung von Einzelvorgängen ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Ver­waltungsaufwand nicht möglich.

 

MMD18-6480

Beteiligte:
Markus Wagner