Jugendlicher verletzt Mitschüler mit Messer am Kopf – Wie gefährlich werden Schulen noch?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1480

der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens vom 06.03.2023

Jugendlicher verletzt Mitschüler mit Messer am Kopf Wie gefährlich werden Schulen noch?

Am Mittwoch, den 1. Februar 2023, kam es an der Paul-Ehrlich-Berufsschule in Dortmund zu einem Streit zwischen Schülern, in dessen Verlauf ein 17-Jähriger einen 19-jährigen Mitschüler mit einem Messer angegriffen und dabei am Kopf verletzt haben soll. Laut zahlreicher Zeugenbefragungen war ein Streit zwischen mehreren Schülern vorausgegangen, wobei insbesondere der 17-Jährige und der 19-Jährige aneinander gerieten.1

Die alarmierte Polizei rückte zu einem Großeinsatz an die Schule aus und stieß zunächst auf eine unübersichtliche Lage. Der Messerangreifer sei noch am Tatort festgenommen worden. Das Opfer kam in ein Krankenhaus, wo es medizinisch versorgt wurde.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich des 19 Jahre alten Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Opfers, seit wann das Opfer im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)
  3. War die Paul-Ehrlich-Berufsschule in Dortmund respektive der Bereich vor der Berufsschule schon einmal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen aufschlüsseln.)
  4. Wie oft kam es an den Schulen NRWs 2022 zu Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe?

Markus Wagner
Carlo Clemens

 

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1 Vgl. h t t p s :/ / w w w . we lt . d e /v e r m i s c hat e s / article243552657/Dortmund-17-Jaehriger-verletzt-Mitschueler-mit-Messer-am-Kopf.html.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1480 mit Schreiben vom 3. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz zum Tathergang unter dem 13.03.2023 Folgendes berichtet:

„Am 01.02.2023 kam es – in Anwesenheit von mehreren anderen Schülerinnen und Schülern – gegen 11.00 Uhr auf dem Schulhof des Paul-Ehrlich-Berufskollegs in Dortmund zu einer zunächst verbalen und sodann auch körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer 17 Jahre alten männlichen Person und einer 19 Jahre alten männlichen Person. Im Zuge dieser Auseinandersetzung wurde der 19-Jährige mit einem Messer am Kopf verletzt. Dies ist Gegenstand eines hier gegen den 17-Jährigen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführten Ermittlungsverfahrens. Der Jugendliche ist verdächtig, den 19­Jährigen mit dem Messer verletzt zu haben.“

Zum aktuellen Sachstand hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund dem Ministerium der Justiz unter dem 23.03.2023 mitgeteilt, der noch am Tatort vorläufig festgenommene Beschuldigte mit syrischer Staatsangehörigkeit sei nach verantwortlicher Vernehmung in die Obhut der Erziehungsberechtigten entlassen worden. Die Ermittlungen dauerten an.

Von einer Mitteilung etwaiger Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des jugendlichen Beschuldigten im Lichte der Unschuldsvermutung und des Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts abgesehen.

  1. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich des 19 Jahre alten Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Opfers, seit wann das Opfer im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz hierzu in seinem Bericht vom 13.03.2023 mitgeteilt, auch der Verletzte sei syrischer Staatsangehöriger.

Von einer Mitteilung etwaiger Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Infor­mationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des heranwachsenden Geschä­digten zur Wahrung des Opferschutzes und im Lichte des Erziehungsgedanken des Jugend­strafrechts abgesehen.

  1. War die Paul-Ehrlich-Berufsschule in Dortmund respektive der Bereich vor der Berufsschule schon einmal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung hat mir das Ministerium des Innern mit Schreiben vom 27.03.2023 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nord­rhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik.

Zur Beantwortung der Fragestellung ist eine georeferenzierte Auswertung der PKS NRW er­forderlich. Georeferenzierte Auswertungen stellen in der PKS NRW keinen Auswertestandard auf Basis der aggregierten Tabellen dar. Sie werden anlassbezogen durchgeführt und bedür­fen immer einer zeit- und personalintensiven manuellen Sonderauswertung der PKS-Rohda-ten. In der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine georeferenzierte Auswertung der aktuellen PKS-Daten nicht möglich.

Die händischen Datenauswertungen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen sowie der Kreispolizeibehörde Dortmund ergaben, dass an der Tatörtlichkeit Paul-Ehrlich-Berufskolleg und dessen näherem Umfeld in der Vergangenheit unter anderem Körperverlet­zungsdelikte, Eigentumsdelikte, Sachbeschädigungen sowie Verstöße gegen das Betäu­bungsmittelgesetz polizeilich erfasst wurden, wobei kein Kriminalitätsbrennpunkt zu erkennen ist.“

  1. Wie oft kam es an den Schulen NRWs 2022 zu Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe?

Zur Beantwortung hat mir das Ministerium des Innern mit Schreiben vom 27.03.2023 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Die Tatörtlichkeit „Schule“ umfasst in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen private und öffentliche Schulen. Sie umfasst das Schulgebäude, das umfriedete Gelände so­wie das unmittelbare Umfeld der Schule (Örtlichkeit, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schulbesuch steht).

Im Jahr 2022 wurden in Nordrhein-Westfalen 193 Fälle mit der Tatörtlichkeit „Schule“ und einer als Tatmittel erfassten Stichwaffe in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert. In 36 Fällen wurde ein nach dem Waffengesetz verbotenes Messer, in 153 Fällen ein sonstiges Messer und in vier Fällen eine sonstige Stichwaffe erfasst.“

 

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