Kleine Anfrage 3127
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Junger Autofahrer von mehreren Personen ausgeraubt – Was sind die Fakten?
Am späten Mittwochabend, den 29. November 2023, kam es in Gelsenkirchen zu einem brutalen Raubüberfall. Als ein 19-jähriger aus Gladbeck stammender Autofahrer gegen 23.30 Uhr auf der Hans-Böckler-Allee entlang fuhr, hielt ein schwarzer BMW unvermittelt vor dem jungen Autofahrer an und nötigte ihn auszusteigen.1 Als der 19-Jährige sein Fahrzeug verließ, stieg auch der Fahrer des BMW aus seinem Fahrzeug aus und zog ein Klappmesser aus der Tasche. Mit diesem bedrohte er den Gladbecker und forderte ihn auf, ihm seine Wertsachen zu überreichen. Als der 19-Jährige dieser Aufforderung jedoch nicht nachkommen wollte, stiegen zwei andere Männer und eine Frau aus dem Fahrzeug aus und schlugen das Opfer zusammen. Als der Mann verletzt am Boden lag, entwendete die Frau sein Smartphone, woraufhin die Täter den Tatort verließen. Das Kennzeichen des Fahrzeugs soll der Geschädigte teilweise erkannt haben. Es soll mit „RE-SX“ beginnen. Die Frau, die dem 19-jährigen das Handy entwendete, wurde des Weiteren als „auffällig groß“2 beschrieben. Sie habe schwarzes langes Haar und eine beige Leggings sowie eine beige Jacke getragen. Alle Täter seien im Alter von 20 bis 30 Jahren gewesen.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3127 mit Schreiben vom 24. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat mir unter dem 10.01.2024 u. a. berichtet, ein Ermittlungsverfahren aufgrund des in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts sei dort bis zum 10.01.2024 nicht feststellbar gewesen. Nach Auskunft der Polizei Gelsenkirchen sei der polizeiliche Vorgang, in welchem ein Beschuldigter bislang nicht habe ermittelt werden können, dort noch in Bearbeitung. Der in der Kleinen Anfrage bezeichnete Sachverhalt habe ihr, der Leitenden Oberstaatsanwältin in Essen, keinen Anlass gegeben, auf eine Vorlage der polizeilichen Vorgänge vor Abschluss der dortigen Ermittlungen hinzuwirken.
Ergänzend hierzu hat der Generalstaatsanwalt in Hamm mir am 15.01.2024 u. a. berichtet, die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen habe im dortigen System den Eingang eines entsprechenden Verfahrens auch bis zum 15.01.2024 nicht feststellen können.
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Auf den zweiten Satz der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird Bezug genommen.