Kleine Anfrage 436
der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens vom 12.09.2022
Junger Mann schlug in Overath mit Machete nach zwei Personen
Die Bergische Landeszeitung berichtete am 5. September 2022 über einen Angriff mit einer Machete in der Nacht vom 3. auf Sonntag, den 4. September 2022 am Overather Bahnhof. Demnach habe ein 18-jähriger junger Mann eine Machete aus einem Gebüsch hervorgezogen und schlug damit in Richtung zweier ebenfalls am Bahnhof stehenden Personen. Die Machete streifte einen 17-jährigen und einen 21-jährigen Mann, verletzte diese jedoch nicht. Allerdings sei der 17-Jährige später durch einen Faustschlag eines weiteren jungen Mannes verletzt worden. Der mutmaßliche Täter konnte noch vor Eintreffen der Polizei flüchten.1
Wir fragen daher die Landesregierung
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der zwei attackierten Personen vor? (Bitte Vorstrafen dieser Personen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft der Personen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Personen nennen.)
- Befinden sich in dem Bereich, wo der Machetenangriff stattgefunden hat, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik, wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc., aufschlüsseln.)
- Ist der Overather Bahnhof, an dem der Machetenangriff stattfand, seit 2015 schon einmal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln.)
- Inwiefern ist Overath seit 2015 durch Angriffe mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ polizeilich beziehungsweise staatsanwaltschaftlich in Erscheinung getreten? (Bitte nach Jahr und Anlass des Polizeieinsatzes/Ermittlungsanlasses aufschlüsseln.)
Markus Wagner
Carlo Clemens
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 436 mit Schreiben vom 11. Oktober 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der zwei attackierten Personen vor? (Bitte Vorstrafen dieser Personen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft der Personen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Personen nennen.)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 16.09.2022 zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 Folgendes mitgeteilt:
„Der Vorfall ist Gegenstand des bei der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Aktenzeichen 162 Js 813/22 erfassten Ermittlungsverfahrens. Ausweislich des hier am 14.09.2022 eingegangenen polizeilichen Vorgangs haben zwei Männer im Alter von 17 und 21 Jahren gegenüber Polizeibeamten angegeben, am 03.09.2022 gegen 23:45 Uhr im rückwärtigen Bereich des Bahnhofs Overath auf den Beschuldigten, einen 18-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, und weitere Personen getroffen zu sein. Der Beschuldigte soll Stichbewegungen mit einer Machete in Richtung der beiden Zeugen angedeutet haben. Im Zuge dieser Bewegungen habe er die Zeugen jeweils einmal mit der Spitze der Machete am rechten Bein berührt, wodurch keine Verletzungen entstanden seien. Die Zeugen haben diese Handlungen nicht als Verletzungsversuch gewertet.
Unmittelbar danach habe ein bislang unbekannter Mann den 17-jährigen Zeugen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die kurz darauf verständigten Polizeibeamten stellten bei dem Beschuldigten neben der Machete noch ein Butterflymesser sicher. Die Ermittlungen dauern an.
Gegen den Beschuldigten war bei der Staatsanwaltschaft Köln im Jahr 2020 ein Verfahren wegen Diebstahls anhängig, das nach § 45 Abs. 1 JGG eingestellt worden ist.
Bei den Geschädigten handelt es sich um einen 17-jährigen mit deutscher und australischer Staatsbürgerschaft und um einen 21-jährigen Deutschen. Verfahren gegen sie sind bei der Staatsanwaltschaft Köln nicht geführt worden.“
Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 21.09.2022 berichtet, gegen die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung keine Bedenken zu haben.
- Befinden sich in dem Bereich, wo der Machetenangriff stattgefunden hat, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik, wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc., aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 16.09.2022 zur Beantwortung der Frage 3 Folgendes mitgeteilt:
„Der Tatort ist den polizeilichen Angaben in der Strafanzeige zufolge nicht videoüberwacht.“
- Ist der Overather Bahnhof, an dem der Machetenangriff stattfand, seit 2015 schon einmal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln.)
Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt regelmäßig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und deren statistischen Erfassung.
Seit dem Jahr 2018 wird die Tatörtlichkeit differenziert in der PKS NRW erfasst.
Nachstehend werden die für den Polizeibezirk Overath gemeldeten Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Overather Bahnhof“ für die Jahre 2018 bis 06/2022 ausgewiesen.
Straftaten mit Tatörtlichkeit Bahnhof/Bahnhofsvorplatz bis 06/2022 | im Bezirk Overath 2018 | ||
Straftat | bekanntgewordene Fälle | ||
06/2022 2021 2020 | 2019 | 2018 |
Straftaten insgesamt | 4 | 3 | 11 | 15 | 18 |
darunter | |||||
Gewaltkriminalität | 0 | 0 | 1 | 2 | 3 |
Straßenkriminalität | 1 | 1 | 5 | 3 | 7 |
- Inwiefern ist Overath seit 2015 durch Angriffe mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ polizeilich beziehungsweise staatsanwaltschaftlich in Erscheinung getreten? (Bitte nach Jahr und Anlass des Polizeieinsatzes/Ermittlungsanlasses aufschlüsseln.)
Zur PKS NRW, die als Datenbasis zur Beantwortung der Frage dient, verweise ich auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 4.
Seit dem Jahr 2019 erfolgt eine differenzierte Erfassung des Tatmittels in der PKS NRW. Die Beantwortung der Frage erfolgt insoweit erst ab dem Jahr 2019.
Nachstehend werden die für den Polizeibezirk Overath gemeldeten Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe für die Jahre 2019 bis 06/2022 ausgewiesen.
Straftaten mit Tatmittel Stichwaffe | im Bezirk Overath 2019 bis 06/2022 | ||
Straftat | bekanntgewordene Fälle | ||
06/2022 2021 | 2020 | 2019 |
Straftaten insgesamt | 3 | 3 | 3 | 3 |
darunter | ||||
Gewaltkriminalität | 1 | 1 | 1 | 1 |
Straßenkriminalität | 0 | 0 | 1 | 0 |
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 16.09.2022 zur Beantwortung der Frage 5 Folgendes mitgeteilt:
„Die Frage kann hier nicht beantwortet werden, weil entsprechende Verfahren im hiesigen Vorgangsverwaltungssystem mangels statistischer Erfassung der genannten Kriterien nicht recherchiert werden können. Eine händische Auswertung der Akten ist innerhalb des zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht möglich.“