Kein Urlaubsgeld und kaum Weihnachtsgeld – Haben unsere Polizeibeamte in NRW keine angemessene Sonderzahlung verdient?

Kleine Anfrage
vom 30.11.2023

Kleine Anfrage 2986

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Kein Urlaubsgeld und kaum Weihnachtsgeld Haben unsere Polizeibeamte in NRW keine angemessene Sonderzahlung verdient?

Das Sonderzahlungsgesetz NRW ist zum 01.01.2017 entfallen und die jährliche Sonderzahlung wurde in die monatlichen Bezüge integriert. Die einmalige Sonderzahlung mit den Bezügen für den Monat Dezember erfolgt somit nicht mehr. Das Urlaubsgeldgesetz wurde mit Wirkung vom 16. September 2003 aufgehoben (Art. 18 Abs. 1 Nr. 2 BBVAnpG 2003/2004), und das Sonderzahlungsgesetz NRW (GV.NRW.2003 S. 696) sieht die Gewährung eines Urlaubsgeldes nicht mehr vor. Ab dem Jahr 2004 wird daher an die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW kein Urlaubsgeld mehr gezahlt.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Erhöhung des Baransatzes müsste veranschlagt werden, um das Urlaubsgeld in der vormaligen Höhe wiedereinzuführen?
  2. Welche Erhöhung des Baransatzes müsste veranschlagt werden, um das Weihnachtsgeld auf die vormalige Höhe zu erhöhen?

Markus Wagner

 

MMD18-7152

 

1 Vgl. https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/wegfall-der-sonderzahlung-und-des-urlaubsgeldes-fuer-beamtinnen-und-beamte#:~:text=696)%20sieht%20die%20Gew%C3%A4hrung%20eines,NRW%20kein%20Urlaubs geld%20mehr%20gezahlt.


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2986 mit Schreiben vom 28. Dezember 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwor­tet.

  1. Welche Erhöhung des Baransatzes müsste veranschlagt werden, um das Urlaubsgeld in der vormaligen Höhe wiedereinzuführen?

Eine Wiedereinführung des Urlaubsgeldes in der vormaligen Höhe (bis Besoldungsgruppe A 8: 332,34 Euro; ab Besoldungsgruppe A 9: 255,65 Euro) würde zu jährlichen Mehrausgaben für den Landeshaushalt in Höhe von rund 72 Mio. Euro führen.

  1. Welche Erhöhung des Baransatzes müsste veranschlagt werden, um das Weih­nachtsgeld auf die vormalige Höhe zu erhöhen?

Eine Rücknahme der Kürzung der Sonderzahlung aus dem Jahr 2006 würde jährliche Mehr­ausgaben für den Landeshaushalt von rund 386,7 Mio. Euro, eine Rücknahme der Kürzung aus dem Jahr 2003 von rund 773,4 Mio. Euro nach sich ziehen.

 

MMD18-7544

Beteiligte:
Markus Wagner