Kleine Anfrage 5222der Abgeordneten Roger Beckamp und Helmut Seifen vom 24.03.2021
„Kein Veedel für Rassismus“ Fahnen an Kölner Schulen
In der Vergangenheit wurden an verschiedenen Kölner Schulen immer wieder Fahnen des sogenannten Aktionsbündnisses „Kein Veedel für Rassismus“ angebracht. Gleichzeitig geben Vertreter dieses Bündnisses einseitige, plakative Werturteile über parteipolitischen Positionen ab. Der Internetauftritt dieser Gruppe ist hier ein klarer Beleg.1
In Köln haben mehrere Schulen diese Fahnen für jedermann erkenntlich an bzw, vor ihren Gebäuden angebracht. Der AfD-Fraktion sind die folgenden Schulen bekannt:
- Johann Gottfried Herder Gymnasium in Buchheim
- Gymnasium Köln Pesch
- Gymnasium Thusneldastraße in Deutz
- Paul-Klee-Schule in Neuehrenfeld
- Nikolaus Grundschule in Zollstock
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist davon auszugehen, dass diese „Kein Veedel Für Rassismus“-Fahnen auch an weiteren öffentlichen Gebäuden angebracht worden sind. Auf Grund der Verknüpfung des Hauptanliegens mit einseitigen parteipolitischen Positionierungen dieses Aktionsbündnisses verstößt das Anbringen dieser Fahne an öffentlichen Gebäuden und an Schulen ganz offensichtlich gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot staatlicher Institutionen.
Die Stadt Köln hat u.a. in einer Antwort auf eine Anfrage der dortigen Ratsfraktion (Vorlage-Nummer 04.02.2021 0355/2021) mitgeteilt, dass sie für etwaige Disziplinarmaßnahmen gegen Schulleiter nicht zuständig sei.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- An wie vielen öffentlichen Gebäuden (insb. Schulen) sind diese Fahnen in diesem und im letzten Jahr angebracht worden? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Schule, Ort und Zeitraum)
- Wie beurteilt die Landesregierung das Hissen/Anbringen einer „Kein Veedel Für Rassismus“-Fahne an öffentlichen Gebäuden, wie etwa Schulen, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass damit auch eine klare parteipolitische Positionierung ausgedrückt wird?
- Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit als gegeben an, zur Sicherung des Beutelsbacher Konsenses das Anbringen oder Hissen dieser Fahnen als politische Botschaften an Schulgebäuden zu stoppen bzw. zu beenden? (Wir bitten um eine Begründung ihrer Entscheidung)
- In welcher Weise wird die Landesregierung auf die Schulaufsichtsbeamten und die Schulleitungen einwirken, die Wahrung des Beutelsbacher Konsenses strikt zu wahren, indem Schulen parteipolitisch orientierten Organisationen keine Propagandaplattform bieten?
- Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, auf den jeweiligen Schulträger einzuwirken, wenn dieser klare Verstöße der Schulleitungen gegen den Beutelsbacher Konsens durch das Anbringen von Symbolen mit klarer parteipolitischer Zuordnung nicht untersagt?
Roger Beckamp
Helmut Seifen
1 https://www.keinveedelfuerrassismus.de/ abgerufen am 11.03.2021
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5222 mit Schreiben vom 16. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- An wie vielen öffentlichen Gebäuden (insb. Schulen) sind diese Fahnen in diesem und im letzten Jahr angebracht worden? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Schule, Ort und Zeitraum)
Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
- Wie beurteilt die Landesregierung das Hissen/Anbringen einer „Kein Veedel Für Rassismus“-Fahne an öffentlichen Gebäuden, wie etwa Schulen, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass damit auch eine klare parteipolitische Positionierung ausgedrückt wird?
Auf den Fahnen ist keine parteipolitische Positionierung erkennbar. Auch gibt es keine Hinweise oder Links auf die vom Fragesteller erwähnte Internetseite oder auf die Internetseite der Fahnenaktion selbst (https://www.11000fahnen.de). Vielmehr ist für die Betrachterin oder den Betrachter der Fahnen ein klares auf die Kölner „Veedel“ bezogenes Statement gegen Rassismus zu erkennen. Die Landesregierung begrüßt es, wenn sich Schulen im Rahmen ihres gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einsetzen.
- Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit als gegeben an, zur Sicherung des Beutelsbacher Konsenses das Anbringen oder Hissen dieser Fahnen als politische Botschaften an Schulgebäuden zu stoppen bzw. zu beenden? (Wir bitten um eine Begründung ihrer Entscheidung)
- In welcher Weise wird die Landesregierung auf die Schulaufsichtsbeamten und die Schulleitungen einwirken, die Wahrung des Beutelsbacher Konsenses strikt zu wahren, indem Schulen parteipolitisch orientierten Organisationen keine Propagandaplattform bieten?
- Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, auf den jeweiligen Schulträger einzuwirken, wenn dieser klare Verstöße der Schulleitungen gegen den Beutelsbacher Konsens durch das Anbringen von Symbolen mit klarer parteipolitischer Zuordnung nicht unter-sagt?
Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Vor dem Hintergrund des Beutelsbacher Konsenses sieht die Landesregierung keinerlei Veranlassung, auf die Schulaufsichtsbeamten und die Schulleitungen mit dem Ziel einzuwirken, das Anbringen oder Hissen der Fahnen zu beenden.
Der Beutelsbacher Konsens bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern und nicht auf die Schule als Gebäude oder Institution.
In diesem Zusammenhang wird verwiesen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3210 „Stellt die Aufforderung des Lehrerrats des Gymnasiums Petrinum zur Setzung eines „Zeichens gegen Rechts“ im Rahmen eines AfD-Bürgerdialogs ein möglicher Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar?“, Landtagsdrucksache 17/8337.