„Kein Veedel für Rassismus“ Fahnen an Kölner Schulen. Erlaubt die Landesregierung wirklich die politische Instrumentalisierung von Schulen? Nachfrage.

Kleine Anfrage
vom 07.06.2021

Kleine Anfrage 5558der Abgeordneten Roger Beckamp und Helmut Seifen vom 07.06.2021

 

„Kein Veedel für Rassismus“ Fahnen an Kölner Schulen. Erlaubt die Landesregierung wirklich die politische Instrumentalisierung von Schulen? Nachfrage.

Die Landesregierung teilt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 5222 der Abgeordneten Roger Beckamp und Helmut Seifen, Landtagsdrucksache 17/13375, mit, dass das Anbringen von „Kein Veedel für Rassismus“ Fahnen an Schulen akzeptabel sei.

Die Fragesteller halten diese Auffassung im Zusammenhang mit dem Gebot der parteipolitischen Neutralität für staatliche Institutionen für falsch und möchten der Landesregierung die Möglichkeit zur Korrektur geben.

Wenn man „Kein Veedel für Rassismus“ direkt in einen Internetbrowser bei google oder https://www.keinveedelfuerrassismus.de/ eingibt, gelangt man auf die Seite dieses sogenannten Bündnisses. Die an den Schulen beanstandeten Fahnen sind nicht etwa von diesen individuell gestaltet worden, sondern haben alle das gleiche Aussahen und entsprechen dem Markenlogo der vorgenannten Website. Auf dieser Seite wird mit dem Website-Bereich „Argumente gegen die AfD“ ganz offensichtlich gegen die Alternative für Deutschland (AfD) geworben.1 Kinder und Jugendliche können ohne Probleme die Worte „Kein Veedel für Rassismus“ im Internet eingeben. Sie gelangen dann direkt zu dieser Anti-Partei-Propaganda mit dem gleichen Markenlogo. Kinder und Jugendliche werden also durch diese Fahnen förmlich angeleitet, einseitige Kritik zu konsumieren. Die beflaggten Schulen werben wegen ihrer Außenwirkung dabei nicht nur bei ihren Schülern, sondern sie bieten auch eine kostenlose Werbefläche, um Externe auf eine bestimmte politische Haltung einzustimmen.

Die Landesregierung teilt in der vorgenannten Landtagsdrucksache 17/13375 allerdings mit:

„Auf den Fahnen ist keine parteipolitische Positionierung erkennbar. Auch gibt es keine Hinweise oder Links auf die vom Fragesteller erwähnte Internetseite oder auf die Internetseite der Fahnenaktion selbst (https://www.11000fahnen.de). Vielmehr ist für die Betrachterin oder den Betrachter der Fahnen ein klares auf die Kölner „Veedel“ bezogenes Statement gegen Rassismus zu erkennen. Die Landesregierung begrüßt es, wenn sich Schulen im Rahmen ihres gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einsetzen.“

Ganz offensichtlich ist die „Kein Veedel für Rassismus“-Fahne aber nicht nur ein einfacher, durchaus begrüßenswerter Spruch gegen Rassismus, sondern es handelt sich um den Slogan einer politischen Vorfeldbestrebung gegen eine bestimmte politische Partei. Die Fahnen an den Schulen sind alle gleich und nicht individuell angefertigt. Es ist davon auszugehen, dass diese von der politischen Vorfeldorganisation bzw. von entsprechenden Herstellern in Absprache mit der entsprechenden Organisation bezogen wurden. Das zeigt also, dass hier ein Marken-Logo bewusst als allgemeinpolitische Aussage eingesetzt wird.

Die Landesregierung hat außerdem in der Landtagsdrucksache 17/11591 mitgeteilt: „Anlassbezogen wirken linksextremistische Akteure in „Kein Veedel für Rassismus“ mit.“ Das sind z.B. die „Interventionistische Linke (IL)“ und die „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend“ (SDAJ).

Die Stadt Köln hat darüber hinaus im Kommunalwahlkampf 2020 die damalige Bürgermeisterin und frühere Bundestagsabgeordnete Elfi Scho-Antwerpes aufgefordert, eine „Kein Veedel für Rassismus“-Fahne, die sie an ihrem Bürofenster im Historischen Rathaus angebracht hatte, wieder abzunehmen. Diese Anweisung erfolgte mit dem expliziten Hinweis auf die parteipolitischen Neutralitätspflichten staatlicher Institutionen.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung zwischenzeitlich in Erfahrung bringen können, an welchen Schulen diese Fahnen angebracht wurden? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Schule, Ort und Zeitraum)
  2. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung an ihrer Position fest, dass das Hissen der „Kein Veedel für Rassismus“-Fahne an staatlichen Schulen kein Problem mit Hinsicht auf das staatliche Neutralitätsgebot darstellt?
  3. Wird die Landesregierung Maßnahmen z.B. disziplinarischer Art einleiten, um das Hissen und die anderweitige Nutzung dieser Fahne an den Schulen zu stoppen?
  4. In welcher Weise wird die Landesregierung auf die Schulaufsichtsbeamten und auf die Schulleitungen einwirken, um die Wahrung des Beutelsbacher Konsenses strikt zu wahren, indem Schulen parteipolitisch orientierten Organisationen keine Propagandaplattform bieten?
  5. Wie beurteilt die Landesregierung die Aufforderung der Stadt Köln an Frau Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes, ihre „Kein Veedel für Rassismus“-Fahne mit Blick auf das staatliche Neutralitätsgebot wieder abzunehmen?

Roger Beckamp
Helmut Seifen

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.keinveedelfuerrassismus.de/argumente-gegen-rechts/ abgerufen am 20.05.2021 Datum des Originals: 07.06.2021/Ausgegeben: 07.06.2021

2 https://www.ksta.de/koeln/innenstadt/banner-am-rathaus-koelner-buergermeisterin-soll-flagge-abhaengen-und-weigert-sich-37262806 abgerufen am 20.05.2021


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5558 mit Schreiben vom 7. Juli 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet.

1. Hat die Landesregierung zwischenzeitlich in Erfahrung bringen können, an wel­chen Schulen diese Fahnen angebracht wurden? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Schule, Ort und Zeitraum)

Nein. Die Landesregierung sieht auch keinen Anlass dafür gegeben, dies in Erfahrung bringen zu müssen.

2. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung an ihrer Position fest, dass das Hissen der „Kein Veedel für Rassismus“-Fahne an staatlichen Schulen kein Prob­lem mit Hinsicht auf das staatliche Neutralitätsgebot darstellt?

Die Fragen und Antworten der Kleinen Anfrage 5222 haben sich auf den Beutelsbacher Kon­sens bezogen, nicht auf das staatliche Neutralitätsgebot.

3. Wird die Landesregierung Maßnahmen z.B. disziplinarischer Art einleiten, um das Hissen und die anderweitige Nutzung dieser Fahne an den Schulen zu stoppen?

Nein.

4. In welcher Weise wird die Landesregierung auf die Schulaufsichtsbeamten und auf die Schulleitungen einwirken, um die Wahrung des Beutelsbacher Konsenses strikt zu wahren, indem Schulen parteipolitisch orientierten Organisationen keine Propagandaplattform bieten?

Wie schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage 5222 erwähnt, sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund des Beutelsbacher Konsenses keinerlei Veranlassung, auf die Schulauf­sichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten und die Schulleitungen mit dem Ziel einzuwir­ken, das Anbringen oder Hissen der Fahnen zu beenden. Der Beutelsbacher Konsens bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern und nicht auf die Schule als Gebäude oder Institution.

5. Wie beurteilt die Landesregierung die Aufforderung der Stadt Köln an Frau Bür­germeisterin Elfi Scho-Antwerpes, ihre „Kein Veedel für Rassismus“-Fahne mit Blick auf das staatliche Neutralitätsgebot wieder abzunehmen?

Die Frage, ob und welche Banner oder sonstige Symbole an Dienstgebäuden der Verwaltung der Stadt Köln angebracht werden dürfen, ist im Rahmen der Gesetze Gegenstand der ge­meindlichen Organisationshoheit, insbesondere können hierfür Richtlinien und Grundsätze aufgestellt und umgesetzt werden. Ein Anlass für eine Befassung der Landesregierung ist aus dem Sachverhalt, wie er sich im zitierten Presseartikel darstellt, nicht zu entnehmen.

 

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