Keine Pflicht zur Vorhaltung von digitalen Bezahlmöglichkeiten und zur Nutzung von Registrierkassen für Unternehmen!

Antrag
vom 15.05.2025

Antrag

der Fraktion der AfD

Keine Pflicht zur Vorhaltung von digitalen Bezahlmöglichkeiten und zur Nutzung von Registrierkassen für Unternehmen!

I. Ausgangslage

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung ent­hält auch einen Passus über die Nutzung von Bargeld und das Vorhalten von digitalen Bezahl-möglichkeiten für Kunden durch Unternehmer. Letzteres als Pflicht würde einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstellen.

Der Koalitionsvertrag führt hierzu aus:

„Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir. Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen.“1

Dabei mag es sich zwar um eine Soll-Vorschrift handeln. Jedoch gibt es Hinweise darauf, dass das Vorhalten einer digitalen Bezahlmöglichkeit verpflichtend werden soll. Vor Ende der Koa­litionsverhandlungen standen bereits Medienberichte im Raum, dass es bald für Kunden ein Recht auf Kartenzahlung geben soll. Die Unternehmer sollen also verpflichtet werden, diese Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Der SPD-Politiker Michael Schrodi wird hierzu zitiert, der darüber hinaus auch ein Ende der offenen Ladenkassen und eine Registrierkassenpflicht for-dert.2 3

Diese Forderung hat ebenfalls Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden:

„Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein.”4

Beide Verpflichtungen würden zusätzliche Kosten für Unternehmen mit sich bringen. Gerade Kleinstunternehmen wären mit erheblichen Kosten und bürokratischen Aufwendungen kon­frontiert.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Bargeld ist gelebte Freiheit und Datenschutz insbesondere vor staatlicher Überwachung.
  • Vorgaben an Unternehmen, welche Zahlungsmöglichkeiten sie anzubieten und welche Kassen sie zu nutzen haben, stellen einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die unterneh­merische Freiheit dar.
  • Digitale Bezahlmöglichkeiten und eine Registrierkassenpflicht sind mit erheblichen zu­sätzlichen Kosten für Unternehmen, insbesondere für Kleinstunternehmen, verbunden.

III. Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat gegen die Einführung einer Pflicht für Unternehmen zur Vorhaltung einer digitalen Bezahlmöglichkeit und die verpflichtende Nut­zung von Registrierkassen zu stellen.

Dr. Hartmut Beucker

Dr. Martin Vincentz

Christian Loose

und Fraktion

 

MMD18-13823

 

1 Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD, S. 49, Z. 1577–1580

2 https://www.welt.de/wirtschaft/article255867724/Kartenzahlung-CDU-und-SPD-wollen-Terminals-zur-Pflicht-ma-chen.html, abgerufen am 14.04.2025;

3 https://www.tagesschau.de/inland/elektronisches-bezahlen-karte-regierung-102.html, abgerufen am 14.04.2025

4 Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD, S. 60, Z. 1921–1922