Kinderbande beging Einbrüche und Vandalismus an Schulen – Wie reagiert der Rechtstaat?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 768
der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens vom 16.11.2022

Kinderbande beging Einbrüche und Vandalismus an Schulen Wie reagiert der Rechtstaat?

„Völlig sinnfreie Zerstörung.“

„Allein in einer Schule waren 16 massive Holztüren komplett zerstört.“1

Seit Anfang September 2022 ermittelte die Polizei in Oberhausen wegen zahlreicher Einbrü­che und Vandalismus an Schulen, Kindergärten und Turnhallen. Alle Tatorte hatten dabei eine Gemeinsamkeit: Es schien weniger um Diebstahl als um puren Vandalismus zu gehen. Bei bis zu 30 Einbrüchen kam es zu aufgebrochenen und herausgerissenen Türen und Schließfächern, verschmierten und zerstörten Möbel und Wände, verwüsteten Klassenzim­mern, Turnhallen und Toiletten. Der Gesamtschaden liege nach Polizeischätzungen bei rund 100.000 Euro. Die Spurenlage zeigte, dass die verübten Taten nicht von professionellen Einbrecherbanden verübt worden waren, sondern eher von Kindern oder Jugendlichen.2

Am 21. Oktober 2022 war es dann den Ermittlern möglich, eine Gruppe von fünf Kindern und Jugendlichen, die allesamt bereits polizeibekannt sind, durch Oberhausener Zivilfahnder bei einem Einbruchsversuch zu stellen. Mittlerweile konnten zwölf Jungen ermittelt werden. Die meisten der elf dieser Gruppe zugehörenden Mitglieder sind mit 9 Jahren noch nicht strafmündig. Nur ein 16-jähriges Mitglied habe strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.3

Alarmierend ist die Aussage des Leiters des Jugendkommissariats, der zu bedenken gab, dass „die meisten [Täter] nicht sehr beeindruckt waren von den polizeilichen Maßnahmen“.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Zu wie vielen Einbrüchen und Vandalismus kam es seit dem 1. Januar 2015 bis heute an den Schulen Nordrhein-Westfalens? (Bitte nach Delikten und Schulen aufschlüsseln, bei den Tatverdächtigen Geschlecht und Alter, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Täter größtenteils minderjährig sind bzw. sich von polizeilichen Maßnahmen unbeeindruckt zeigten?
  4. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
  5. Werden gegen die Eltern der Tatverdächtigen zivilrechtliche Ansprüche und eine etwaige strafrechtliche Verantwortung geprüft und durchgesetzt?

Markus Wagner
Carlo Clemens

 

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1 Vgl. htt p s : / /www. S u e d d e u t s c h e.de/panorama/kriminalitaet- o b e r h a u s e n -vermehrt-einbrueche-und-v a n d a l i s m u s-an-schulen-dpa.urn-newsml-dpa-c o m-200 901 01-22 10 12 – 99 – 99 51 5.

2 Ebenda.

3 Vgl. htt p s : / / www. B i l d .de/regional/ r u h r g e b i e t /ruhrgebiet-aktuell/ p o l i z e i-oberhausen-schnappt-j u n g e-schul-vandalen-a u f-f r i s c h e r-t a t-817 522 70. B i l d .h t m l .

4 Vgl. htt p s : / /www1. W d r .de/nachrichten/ r u h r g e b i e t/vandalismus- s e r i e-in-oberhausener-schulen—1 0 0 . h t m l.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 768 mit Schreiben vom 16. Dezember 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, der Ministerin für Schule und Bildung sowie dem Minis­ter der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tat­verdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vor­namen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 29. November 2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 23.11.2022 unter anderem berichtet, das bei ihrer Behörde geführte Ermittlungsverfahren be­träfe sechs strafunmündige Kinder und einen Jugendlichen, denen 31 Fälle des Diebstahls in einem besonders schweren Fall und Sachbeschädigung zur Last gelegt werde. Vier der tat­verdächtigen Kinder und der Jugendliche seien am 21.10.2022 im Rahmen einer durch die Polizei Oberhausen durchgeführten Observation bei einem Einbruch auf frischer Tat betroffen worden. Im Zuge der Anhörungen der Kinder und der Vernehmung des Jugendlichen hätten diese die ihnen vorgeworfenen Einbrüche zum Teil eingeräumt und Angaben zu weiteren Mit­tätern gemacht, bei denen es sich ebenfalls um strafunmündige Kinder handele. Die Tatver­dächtigen besäßen die serbische, rumänische und aserbaidschanische Staatsangehörigkeit. Die Ermittlungen dauerten an.

Von einer Mitteilung etwaiger Vorstrafen des jugendlichen Tatverdächtigen wird im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die zu wahrende Unschuldsvermutung und den Er­ziehungsgedanken des Jugendstrafrechts abgesehen.“

  1. Zu wie vielen Einbrüchen und Vandalismus kam es seit dem 1. Januar 2015 bis heute an den Schulen Nordrhein-Westfalens? (Bitte nach Delikten und Schulen aufschlüsseln, bei den Tatverdächtigen Geschlecht und Alter, Vorstrafen der Tat­verdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vor­namen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt regelmäßig zu einem zeitlichen Ver­satz zwischen dem Bekanntwerden einer Straftat und deren statistischer Erfassung. Die Poli­zeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik. Die Darstellung unterjähriger Entwicklungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik besitzt lediglich eine eingeschränkte Validität und Aussa­gekraft.

Die Tatörtlichkeit „Schule“ ist entsprechend der Richtlinien bei allen Straftaten zu erfassen, die innerhalb eines Schulgebäudes, dem umfriedeten Gelände einer Schule oder im unmittelbaren Umfeld einer Schule begangen wurden.

Örtlichkeiten außerhalb des Schulgeländes, an denen schulische Veranstaltungen stattfinden (Klassenfahrt, Schulsport) sowie der Schulweg gehören demnach unter räumlicher Betrach­tung nicht zu einer Schule. Die Tatörtlichkeit „Schule“ wird ferner unabhängig von schulischen Veranstaltungen und Unterrichts- bzw. Öffnungszeiten der Schulen erfasst. Der Begriff „Schule“ umfasst Grundschulen und weiterführende Schulen für die 1. bis 13. Klasse.

Der Begriff „Vandalismus“ ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht ausgewiesen und wird im Sinne der Anfrage als Sammelbegriff für jegliche Art der Sachbeschädigung verstanden.

Die Daten zu den Summenschlüsseln „Einbruchkriminalität“ und „Sachbeschädigung“ – jeweils für die Tatörtlichkeit „Schule“ – bitte ich der Anlage zu entnehmen. Zur Erläuterung: Der Sum­menschlüssel „Sachbeschädigung“ umfasst neben Sachbeschädigungen gemäß § 303 StGB und § 304 StGB (gemeinschädliche Sachbeschädigung) auch solche durch Feuer und Graffiti, Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen, Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computer­sabotage (§ 303b StGB), Zerstörung von Bauwerken (§ 305 StGB) und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB).

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Täter größtenteils min­derjährig sind bzw. sich von polizeilichen Maßnahmen unbeeindruckt zeigten?

Polizeiliche und justizielle Maßnahmen wirken sich auf verschiedene Gruppen oder Einzelper­sonen völlig unterschiedlich aus. In bestimmten Fällen reichen bereits der Erstkontakt und die ersten Maßnahmen der Polizei, um ein Umdenken bei den Betroffenen zu bewirken und somit weiteres inkriminiertes Verhalten zu verhindern. In anderen Fällen gelingt eine notwendige Haltungs- und Verhaltensänderung erst durch die Summe von Einzelmaßnahmen oder nach einer zeitlichen Karenz. Eine Verfestigung kriminellen Verhaltens stellt bei der ansonsten Epi-sodenhaftigkeit kriminellen Verhaltens im Kindes- und Jugendalter die Ausnahme dar.

Um eine solche Verfestigung kriminellen Verhaltens im gegenständlichen Sachverhalt zu ver­hindern und das inkriminierte Handeln der Minderjährigen zu durchbrechen, beabsichtigt die Kreispolizeibehörde (KPB) Oberhausen, vorbehaltlich der Entscheidung der Erziehungsbe­rechtigten, die Kinder in die kriminalpräventive Initiative „Kurve kriegen“ aufzunehmen.

  1. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?

Einer der Tatverdächtigen ist seit Januar 2021 in die örtliche Mehrfach- und Intensivtäterkon-zeption der KPB Oberhausen einbezogen.

  1. Werden gegen die Eltern der Tatverdächtigen zivilrechtliche Ansprüche und eine etwaige strafrechtliche Verantwortung geprüft und durchgesetzt?

Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 29. November 2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge liegen der Leitenden Ober­staatsanwältin in Duisburg weder Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Eltern der Tatverdächtigen noch Erkenntnisse über die Geltendmachung zivilrechtlicher An­sprüche gegen sie vor.“

 

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