Kindesmissbrauch in NRW – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 640
der Abgeordneten Zacharias Schalley, Markus Wagner und Klaus Esser vom 19.10.2022

 

Kindesmissbrauch in NRW Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 6. Oktober 2022, Drucksache 18/1124, auf unsere Kleine Anfrage vom 30. August 2022, Drucksache 18/791, hat die Landesregierung auf die von uns gestellten Frage 1 und 2

„In wie vielen Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs wurde den Opfern in NRW seit 2002 im Rahmen eines Adhäsionverfahrens durch die Strafgerichte Schmerzensgeld zugesprochen? (Bitte nach Jahr, zuständigem Gericht, Spruchkörper und Höhe des Schmerzensgeldes aufschlüsseln)“1 sowie „In wie vielen Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs wurde den Opfern durch die zuständigen Gerichte seit 2002 in NRW ein Schadensersatzanspruch (Grundteil) – ohne festgelegte Summe – zugesprochen?“2

Folgendes zusammenfassend mitgeteilt:

„Die erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Für die erbetene Aufschlüsselung wäre daher eine Auswertung der einschlägigen Vorgänge von Hand notwendig, die in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist.“3

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Warum werden die Daten in den oben genannten Fragen 1 und 2 statistisch nicht erfasst?
  2. Welche Partner kooperieren bei der KI-basierten Lösung zur Auswertung von kinderpornografischem Bildmaterial?
  3. Wie hoch ist der Personalansatz in dem technischen Wirkbetrieb?
  4. Wie viele Tatverdächtige konnten bisher durch die Anwendung von KI identifiziert werden? (Bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln.)
  5. Wie viele Straftaten an Kindern („Kindesmisshandlungen“) sind durch den kinderärztlichen Austausch bisher aufgeklärt worden?

Zacharias Schalley
Markus Wagner
Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Drs. 18/1124, S. 1.

2 Ebenda.

3 Ebenda, S. 2


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 640 mit Schreiben vom 17. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Warum werden die Daten in den oben genannten Fragen 1 und 2 statistisch nicht erfasst?

Bei den statistischen Anordnungen, zu denen auch die StP/OWi-Statistik gehört, handelt es sich um bundesweit abgestimmte Geschäftsanfall- und Erledigungsstatistiken. Die zu erhe­benden Daten werden durch den Ausschuss für Justizstatistik definiert, der sich unter anderem aus allen Landesjustizverwaltungen zusammensetzt, und die statistischen Anordnungen re­gelmäßig kritisch auf Änderungserfordernisse prüft. Dabei werden diejenigen Daten erhoben, die für die gesetzgebenden Körperschaften, die Öffentlichkeit und die Justizverwaltung von Interesse sind und insbesondere dem Grundsatz der Datensparsamkeit und dem Erfassungs­aufwand in der Praxis Rechnung tragen.

  1. Welche Partner kooperieren bei der KI-basierten Lösung zur Auswertung von kin­derpornographischem Bildmaterial?

Das unter dem Projektnamen „AIRA“ geführte, KI-basierte Auswertetool wird derzeit mit der T3K-Forensics GmbH aus Wien entwickelt.

  1. Wie hoch ist der Personalansatz in dem technischen Wirkbetrieb?

Die Implementierungsphase ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Personalansätze eines spä­teren Wirkbetriebs sind noch nicht absehbar.

  1. Wie viele Tatverdächtige konnten bisher durch die Anwendung von KI identifiziert werden? (Bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln)?

Keine.

Für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern gilt insoweit zur Erläuterung, dass die Polizei in Nordrhein-Westfalen verschiedene Methoden des maschinellen Lernens zur Unter­stützung der Auswertung großer Datenmengen nutzt. Eine kausale Zurückführung der Identi­fikation von Tatverdächtigen allein auf diese Methoden ist nicht möglich, da sie stets in Kom­bination mit weiteren technischen Lösungen und der weiteren Ermittlungsarbeit eingesetzt werden. Eine erfolgreiche Identifikation ist daher regelmäßig das Ergebnis der Anwendung verschiedener Ermittlungsmethoden und -handlungen.

Für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ist für das sich nunmehr in der Implementierungsphase befindliche KI-Projekt der ZAC NRW ergänzend anzumerken, dass die Identifikation Tatverdächtiger nicht zum Anwendungsumfang des Auswertetools gehört.

  1. Wie viele Straftaten an Kindern („Kindesmisshandlungen“) sind durch den kinder­ärztlichen Austausch bisher aufgeklärt worden?

Die erfragten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Antwort setzte daher eine händische Auswertung aller Vorgänge der Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden in Nord­rhein-Westfalen, die Misshandlungen und sexuellen Missbrauch zum Nachteil von Kindern zum Gegenstand haben, voraus. Dies kann mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ge­leistet werden.

 

Antwort als PDF