Kirchenasyl – Die Kirchen stehen nicht über dem Rechtsstaat

Rede
vom 20.10.2018

In der Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am 11.10.2018 erinnerte unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Walger-Demolsky die Altfraktionen an die Kritik des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Kirchenasyl und die Forderung, dass die Politik gegen dessen starke Zunahme einschreiten solle. Grund dieser Kritik ist, dass 90% der Kirchenasyle „Dublin-Fälle“ beherbergen, d.h. diese Flüchtlinge müssen lediglich in das EU-Land zurück, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben.
„Diese Form des Kirchenasyls gehört nicht zu Deutschland und lässt sich auch historisch nicht nachvollziehen“, so Gabriele Walger-Demolsky und betont hierbei, dass das Kirchenasyl in einem Rechtsstaat wie Deutschland überflüssig sei, da Asylbescheide und folgende Abschiebungen stets der Kontrolle durch Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Überprüfungen unterliegen. Deshalb haben die Kirchen die Urteile unseres Rechtsstaats zu akzeptieren!