Kirmesbesucher mit Bierglas attackiert – Wie viele Straftaten gab es insgesamt auf der Cranger Kirmes?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 352
des Abgeordneten Markus Wagner vom 22.08.2022

 

Kirmesbesucher mit Bierglas attackiert Wie viele Straftaten gab es insgesamt auf der Cranger Kirmes?

Auf der Cranger Kirmes in Herne wurde ein 36-jähriger Besucher am 5. August 2022 zweimal angegriffen und schwer verletzt. Der erste Angriff ereignete sich im Festzelt „Steinmeisters Bierpavillon“ und wurde durch ein zufällig aufgenommenes Video aufgezeichnet. Darin ist zu sehen, wie der Täter dem Opfer ein Bierglas mitten ins Gesicht schlägt. Daraufhin verlässt der Geschädigte mit zahlreichen Wunden das Zelt und wird in der Nähe eines Riesenrads – möglicherweise vom selben Täter – erneut angegriffen und zusammengeschlagen. Darüber hinaus erlitt das Opfer zahlreiche Messerverletzungen.1

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie viele Rettungs- beziehungsweise Polizeieinsätze fanden während des Zeitraums der Cranger Kirmes auf dem Kirmesgelände respektive dem näheren Umfeld statt? (Bitte nach den Gründen der durchgeführten Einsätze sowie Straftatbestand aufschlüsseln.)
  3. Bei wie vielen der in Frage 2 durchgeführten Einsätze wurden Personen (vorübergehend) inhaftiert oder in Gewahrsam genommen? (Bitte Vorstrafen der Inhaftierten, Straftatbestände, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaften sowie Vornamen der deutschen Inhaftierten und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über diese nennen)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/gewalt-opfer-sucht-seinen-beschuetzer-kirmes-besucher-schlug-m ir-ein-bierglas-in-80967754.bild.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 352 mit Schreiben vom 21. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächti­gen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 09.09.2022, soweit der justizielle Geschäftsbereich berührt ist, wie folgt zu der Frage 1 berich­tet:

„Das in der Kleinen Anfrage 352 angesprochene Geschehen ist Gegenstand eines hier wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführten Ermittlungsverfahrens, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:

Am 05.08.2022 kam es gegen 23.00 Uhr in einem Festzelt auf dem Gelände der Cranger Kirmes in Herne zu verbalen Streitigkeiten zwischen zwei Personen, in deren Verlauf sich eine dritte Person einmischte und dem 36-jährigen Geschädigten ein Bierglas ins Gesicht schlug. Nachdem der hierdurch nicht unerheblich verletzte Geschädigte das Zelt verlassen hatte, folgten ihm die Personen, woraufhin es an andere Stelle des Geländes der Kirmes erneut zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten kam, an der möglicherweise noch weitere Personen teilnahmen. Letztlich ließen die Tatverdächtigen von dem Geschädigten ab und flüchteten.

Aufgrund von Hinweisen aus sozialen Netzwerken konnten bislang zwei Tatverdächtige namentlich ermittelt werden. Beide sind deutsche Staatsangehörige und bislang nicht vorbestraft.

Die Ermittlungen zum genauen Hergang der Auseinandersetzungen und der jeweiligen Tatbeteiligung dauern an.“

Ergänzend hat die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum berichtet, über Erkenntnisse zur Dauer des Besitzes der deutschen Staatsbürgerschaft der Beschuldigten nicht zu verfügen.

Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat in ihrem Randbericht vom 13.09.2022 mitgeteilt, gegen die Sachbehandlung der Leitenden Oberstaatsanwältin in Bochum auf Grundlage der Berichterstattung keine Bedenken zu haben.

  1. Wie viele Rettungs- beziehungsweise Polizeieinsätze fanden während des Zeitraums der Cranger Kirmes auf dem Kirmesgelände respektive dem näheren Um­feld statt? (Bitte nach den Gründen der durchgeführten Einsätze sowie Straftatbe­stand aufschlüsseln.)

Die Gesamtzahl der polizeilichen Einsätze im angefragten Zeitraum beträgt 168. Davon wur­den insgesamt 29 Einsätze ohne weitere Feststellungen beendet. Insgesamt 139 Einsätzen lagen die nachfolgenden Einsatzanlässe zu Grunde, wobei mehrere Delikte in einem Einsatz realisiert sein können:

Beleidigung 7
BTM-Delikte 10
Delikte mit sex. Hintergrund 5
Diebstahl 20
Hilflose Person 6
Körperverletzung/Schlägerei 45
Raub 1
Ruhestörung 2
Sachbeschädigung 13
Sonstige 10
Verkehrsunfälle 11
Vermisste Personen 10
– davon Kinder 7
Widerstand 6

 

Zudem hat mir das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom 26.08.2022 mitgeteilt, dass im Zeitraum vom 04.08.2022 bis zum 14.08.2022 vom Rettungs­dienst 58 Einsätze durchgeführt wurden.

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 durchgeführten Einsätze wurden Personen (vorüber­gehend) inhaftiert oder in Gewahrsam genommen? (Bitte Vorstrafen der Inhaftier­ten, Straftatbestände, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaften sowie Vornamen der deutschen Inhaftierten und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über diese nennen)

Gemäß den Auswertungen der Kreispolizeibehörde Bochum wurden im Sinne der Anfrage bei 26 Personen freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt. 25 Personen wurden in Gewahr­sam genommen. Es ist insgesamt eine Person vorläufig festgenommen worden. Dabei handelt es sich um einen 17-jährigen deutschen Staatsangehörigen mit polizeilichen Vorerkenntnissen wegen Einbruchs-, Gewalt-, Diebstahls-, Betäubungsmittel- und Widerstandsdelikten.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner