Klassen- und Kurszusammenlegung an öffentlichen Schulen zu Schuljahresbeginn

Kleine Anfrage
vom 03.11.2017

Kleine Anfrage 488
des Abgeordneten Andreas Keith AfD

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Das „Turbo-Abi“ bewegte die Gemüter in NRW. Die Schulzeitverkürzung auf acht Jahre Gymnasialzeit („G8“ statt „G9“) war 2004 als Forderung aller Landtagsfraktionen politisch auf den Weg gebracht worden. Trotz heftiger Kritik von Eltern und Verbesserungsvorschlägen von Schülern und Schulen lehnte die damalige NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann eine Rückkehr zu G8 lange Zeit ab – vor allem mit dem Argument, man könne nicht alle paar Jahre am Schulsystem drehen. Inzwischen haben sich fast alle Parteien teilweise oder ganz zugunsten des beliebteren G9 positioniert – auch die Grünen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele, welche und an welchen Schulen wurden zu Schuljahresbeginn 2017/2018 Klassen, Kurse und Gruppen der Abschlussjahrgänge an Oberschulen (Haupt- und Realschulbildungsgang) bzw. Gymnasien zusammengelegt?
  2. Aus welchen Gründen wurden die unter Frage 1 benannten Klassen, Kurse und Gruppen zusammengelegt?
  3. Wie wurden die betroffenen Schulen, Lehrer, Eltern und Schüler hinsichtlich der Zusammenlegungen informiert und wie wurden diese im Vorfeld einbezogen?
  4. Wurden während des Entscheidungsprozesses zu Klassen-, Kurs- und Gruppenzusammenlegungen ursprünglich geplante Zusammenlegungen revidiert und wenn ja, aus welchen Gründen?

1 https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/nrw-landtagswahl-positionen-parteien-bildungspolitik-8288064.html

Andreas Keith
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 488 wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung:

In der Einführung zur Kleinen Anfrage wird inhaltlich die politische Ge­nese von G8 und der Rückkehr zu G9 thematisiert. Die anschließenden Fragen an die Landesregierung beziehen sich dann auf die Zusammen­legung von Lerngruppen in Abschlussklassen. Ein inhaltlicher Zusam­menhang zwischen den beiden Teilen lässt sich nicht erkennen. Die Beantwortung muss deshalb generalisierend vorgenommen werden.

Die in Frage 1 benannte Schulform „Oberschule“ gehört nicht zum Ka­non der im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gefassten Schulformen.

  1. Wie viele, welche und an welchen Schulen wurden zu Schuljah­resbeginn 2017/2018 Klassen, Kurse und Gruppen der Abschluss­jahrgänge an Oberschulen (Haupt- und Realschulbildungsgang) bzw. Gymnasien zusammengelegt?
  2. Aus welchen Gründen wurden die unter Frage 1 benannten Klassen, Kurse und Gruppen zusammengelegt?
  3. Wie wurden die betroffenen Schulen, Lehrer, Eltern und Schüler hinsichtlich der Zusammenlegung informiert und wie wurden diese im Vorfeld einbezogen.
  4. Wurden während des Entscheidungsprozesses zu Klassen-, Kurs- und Gruppenzusammenlegungen ursprünglich geplante Zu­sammenlegungen revidiert und wenn ja, aus welchen Gründen?

Fragen 1-4 werden inhaltlich zusammenfassend beantwortet.

Die Zusammenlegung von Klassen und Kursen sind schulinterne Ent­scheidungen, zu denen es keine statistische Erfassung gibt. Mit den Amtlichen Schuldaten werden jährlich lediglich die Anzahl von Klassen (bzw. in der gymnasialen Oberstufe Kursen) für jedes Schuljahr zum Stichtag 15. Oktober erhoben. Ob eine Veränderung der Zahl der Klas­sen oder Kurse von einem auf das darauf folgende Schuljahr Folge ei­ner Klassen- bzw. Kurszusammenlegung ist, ist nicht Gegenstand der Amtlichen Schuldaten und kann daher nicht zweifelsfrei ermittelt wer­den. Die Amtlichen Schuldaten zum Schuljahr 2017/18 liegen zudem noch nicht in endbereinigter Form vor.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Gebauer

Beteiligte:
Andreas Keith