Kleine Anfrage an die Landesregierung bezüglich der Abführungen der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG an das Land und dessen Verwendung

Kleine Anfrage
vom 07.02.2018

Kleine Anfrage 790
des Abgeordneten Andreas Keith AfD

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Im Jahr 2016 hat die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG rund 656 Mio. Euro an das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung zahlreicher Projekte und Aufgaben aus den Bereichen Sport, Kultur, Wohlfahrt sowie Natur- und Denkmalschutz überwiesen.

Jahr für Jahr erwirtschaftet Westlotto hohe Millionenbeträge für den Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen, die von dort wiederum an gemeinnützige Institutionen verteilt werden. Diese Gelder setzen sich zusammen aus der Lotteriesteuer und den Konzessionsabgaben, die wiederum in zweckgebundene und nicht zweckgebundene Abgaben aufgeteilt sind.

Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Abführung der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG für das Jahr 2017 an das Land Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie hoch waren die Abführungen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 an das Land Nordrhein-Westfalen?
  3. Wie hoch war der Anteil von den Abführungen für den Bereich Sport in den Jahren 2013 bis 2017 im Vergleich?
  4. Welche Sportinstitutionen haben wie viel Geld in den Jahren 2013 bis 2017 von dem Land Nordrhein-Westfalen erhalten?
  5. Wie wurden die Landesgelder jeweils für den Sport in den Jahren 2013 bis 2017 eingesetzt?

Andreas Keith

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 790 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten wie folgt:

Frage 1:

Wie hoch ist die Abführung der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG für das Jahr 2017 an das Land Nordrhein-Westfalen? Im Jahr 2017 hat die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (WestLotto) Konzessionsabgaben in Höhe von 353.548.458,99 Euro und Abgaben nach dem Rennwett- und Lotteriesteuergesetz in Höhe von 263.304.415,78 Euro abgeführt.

Frage 2:

Wie hoch waren die Abführungen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 an das Land Nordrhein-Westfalen?

Im Jahr 2013 hat WestLotto Konzessionsabgaben in Höhe von 370.109.839,77 Euro und Abgaben nach dem Rennwett- und Lotteriesteuergesetz in Höhe von 272.052.235,04 Euro abgeführt, im Jahr 2014 Konzessionsabgaben in Höhe von 363.827.723,34 Euro und Abgaben nach dem Rennwett- und Lotteriesteuergesetz in Höhe von 267.408.892,04 Euro und im Jahr 2015 Konzessionsabgaben in Höhe von 370.681.214,27 Euro und Abgaben nach dem Rennwett- und Lotteriesteuergesetz in Höhe von 273.089.120,98 Euro.

Frage 3:

Wie hoch war der Anteil von den Abführungen für den Bereich Sport in den Jahren 2013 bis 2017 im Vergleich?

Frage 4:

Welche Sportinstitutionen haben wie viel Geld in den Jahren 2013 bis 2017 von dem Land Nordrhein-Westfalen erhalten?

Frage 5:

Wie wurden die Landesgelder jeweils für den Sport in den Jahren 2013 bis 2017 eingesetzt?

Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet:

In den Jahren von 2013 bis 2017 wurden für den Bereich des Sports aus Konzessionseinnahmen 34.275.300 EUR p.a. zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln wurden dem Landessportbund NRW e.V. 28.483.000 EUR sowie dem Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverband und seinen Regionalverbänden für ihre Sportschulen und Sportheime 178.900 EUR an Zuschüssen bereitgestellt. Darüber hinaus wurden diese Mittel zur Bezuschussung von sportlichen Großveranstaltungen in Höhe von 224.500 EUR, des Deutschen Sport & Olympia Museum e.V. in Köln in Höhe von 306.800 EUR, der Sportstiftung Nordrhein-Westfalen in Höhe von 3.867.100 EUR, des Baus, der Modernisierung und Erweiterung von Sportstätten in Höhe von 1.169.400 EUR sowie für die Entwicklung des Breitensports in Höhe von 45.600 EUR eingesetzt. Diese aus Konzessionseinnahmen mit einer zweckgebundenen Verausgabung stammenden Mittel wurden von den Sportorganisationen für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Gleiches gilt für das Deutsche Sport- & Olympiamuseum. Die Sportstiftung hat ihre Ausgaben für Stiftungszwecke getätigt. Die Mittel für die Entwicklung des Breitensports wurden ebenso wie die Zuschüsse für den Bau, die Modernisierung und Erweiterung von Sportstätten sowie die Mittel zur Bezuschussung von sportlichen Großveranstaltungen zweckentsprechend eingesetzt. Darüber hinaus werden für die Sportförderung aus allgemeinen Deckungsmitteln und damit implizit auch aus den weiteren Abführungen der Westdeutschen Lotterie GmbH und Co OHG zusätzliche Mittel bereitgestellt. Eine unmittelbare Zuordnung dieser Mittel ist indes nicht möglich. Alle Sportfördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden grundsätzlich im Landessportplan ausgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Lienenkämper

Beteiligte:
Andreas Keith