Kleve: Mann greift Polizisten mit Messer an – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 26.04.2023

Kleine Anfrage 1747

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Kleve: Mann greift Polizisten mit Messer an Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 1. April 2023 auf unsere Kleine Anfrage vom 15. März 2023, Drucksache 18/3544, wurde meine gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist und Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)“1

wie folgt beantwortet:

„Am 25. Dezember 2022 kam es gegen 22.00 Uhr in Kleve zu einem Polizeieinsatz im Bereich der Hunscheidtstraße, nachdem Anwohner beobachtet hatten, wie ein 27 Jahre alter syrischer Staatsangehöriger die Heckscheibe eines dort geparkten Fahrzeuges einschlug. Bei Eintreffen am Einsatzort stellten die Polizeibeamten fest, dass der Beschuldigte ein Messer in der rechten Hand hielt. Der Aufforderung, das Messer abzulegen, kam der Beschuldigte nicht nach. Vielmehr näherte er sich den Polizeibeamten. Trotz des Einsatzes eines Reizstoffgerätes bewegte sich der Beschuldigte weiterhin in Richtung der Polizeibeamten. Daraufhin gaben zwei Polizeibeamte insgesamt drei Schüsse auf den Beschuldigten ab. Dieser wurde durch die Schussabgabe am linken Unterschenkel verletzt.

Gegen den syrischen Staatsangehörigen wird hier ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB), Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), versuchter gefährlicher Körperverletzung (§§ 224, 22, 23 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) sowie wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) geführt.

Die Ermittlungen dauern an.“2

Auf meine Frage 2

„Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen bzw. sonstigen polizeilichen Erkenntnisse über den Tatverdächtigen liegen vor?“3

erhielt ich folgende Antwort:

„Ausweislich des vorbezeichneten Berichts ist der Beschuldigte in den Jahren 2017 und 2018 zwei Mal wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter dem 3. April 2023 mitgeteilt, der Beschuldigte sei in der Vergangenheit polizeilich einmalig wegen Widerstands gegen VoIIstreckungsbeamte in Erscheinung getreten.“4

Des Weiteren hat die Landesregierung auf meine Frage 5

„Welche Voraussetzungen am Tatort waren gegebenenfalls nicht erfüllt, die ansonsten einen Einsatz des sogenannten DEIG möglich gemacht hätten?“5

Folgendes geantwortet:

„Ausweislich des in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Berichts sind die Beamten der Kreispolizeibehörde Kleve zur Tatzeit nicht mit einem sogenannten DEIG ausgestattet gewesen.“6

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangte der syrische Tatverdächtige wann nach Deutschland?
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich die unter Frage 1 abgefragte Person in Deutschland?
  3. Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden dem unter Frage 1 genannten Tatverdächtigen bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat aufschlüsseln.)
  4. Hätte die Situation deeskalierender gelöst werden können, wenn die Polizeibeamten mit einem sogenannten DEIG ausgestattet gewesen wären?
  5. Für wann ist geplant, die Beamten der Kreispolizeibehörde Kleve mit sogenannten DEIG auszustatten?

Markus Wagner

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1 Antwort der Landesregierung vom 13. April 2023, S. 1.

2 Ebenda, S. 1 – 2.

3 Ebenda, S. 2.

4 Ebenda.

5 Ebenda, S. 3.

6 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1747 mit Schreiben vom 16. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangte der syrische Tatverdächtige wann nach Deutschland?

Laut Ausländerzentralregister (AZR) ist die Person am 10.07.2015 in das Bundesgebiet einge­reist. Weder dem AZR noch der Ausländerakte kann entnommen werden, auf welchem Einrei­seweg die Person nach Deutschland gelangt ist.

  1. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich die unter Frage 1 abgefragte Person in Deutschland?

Die Person ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingsa­nerkennung).

  1. Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden dem unter Frage 1 genannten Tatverdächtigen bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat aufschlüsseln.)

Der Tatverdächtige bezieht nach Angaben des für den Wohnort des Tatverdächtigen zustän­digen Jobcenters aktuell keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

  1. Hätte die Situation deeskalierender gelöst werden können, wenn die Polizeibeam­ten mit einem sogenannten DEIG ausgestattet gewesen wären?

Bei der beschriebenen Situation handelt es sich im einsatztaktischen Sinn um eine dynamische Situation, bei der die Person sich mit einer Stichwaffe (hier: Messer) den eingesetzten Polizei­beamten nähert.

Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) sind grundsätzlich nicht geeignet zur Bewältigung von dy­namischen Lagen im Kontext von Bedrohungen oder Angriffen mit Hieb-, Stich-, Schnitt- oder Schusswaffen. Gerade in dynamischen Lagen, in der sich sowohl die Zielperson als auch der Schütze bewegen, besteht immer die Gefahr von Fehlschüssen mindestens einer Pfeilelekt­rode und damit dem gänzlichen Ausbleiben der beabsichtigten Wirkung. Zudem steigt in der Bewegung das Risiko, dass Pfeilelektroden herausgezogen oder die dünnen Kabel abgerissen werden. Dies kann bei einem Angriff mit Stichwaffen zu einer lebensgefährlichen Situation für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten führen.

  1. Für wann ist geplant, die Beamten der Kreispolizeibehörde Kleve mit sogenannten DEIG auszustatten?

Bislang wurden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte aus dem Wachdienst von 18 Kreispolizeibehörden mit DEIG ausgestattet. Wie von der Regierungskoalition verein­bart, wird in einem begleitenden Prozess bis 2024 die bisherige Einführung des DEIG wissen­schaftlich evaluiert. Nach Abschluss der Evaluation und Auswertung des entsprechenden Er­gebnisses wird über die Ausstattung der verbleibenden Kreispolizeibehörden mit DEIG ent­schieden.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner