Kleve: Mann greift Polizisten mit Messer an – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 24.08.2023

Kleine Anfrage 2383

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Kleve: Mann greift Polizisten mit Messer an zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 16. August 2023 auf meine Kleine Anfrage vom 26. April 2023, Drucksache 18/4197, wurde meine Frage 1

„Auf welchem Einreiseweg gelangte der syrische Tatverdächtige wann nach Deutschland?“1 wie folgt beantwortet:

„Laut Ausländerzentralregister (AZR) ist die Person am 10.07.2015 in das Bundesgebiet eingereist. Weder dem AZR noch der Ausländerakte kann entnommen werden, auf welchem Einreiseweg die Person nach Deutschland gelangt ist.“2

Auf meine Frage 3

„Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden dem unter Frage 1 genannten Tatverdächtigen bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat aufschlüsseln.)“3

erhielt ich folgende Antwort:

„Der Tatverdächtige bezieht nach Angaben des für den Wohnort des Tatverdächtigen zuständigen Jobcenters aktuell keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).“4

Des Weiteren hat die Landesregierung auf meine Frage 5

„Für wann ist geplant, die Beamten der Kreispolizeibehörde Kleve mit sogenannten DEIG auszustatten?“5

Folgendes geantwortet:

„Bislang wurden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte aus dem Wachdienst von 18 Kreispolizeibehörden mit DEIG ausgestattet. Wie von der Regierungskoalition vereinbart, wird in einem begleitenden Prozess bis 2024 die bisherige Einführung des DEIG wissenschaftlich evaluiert. Nach Abschluss der Evaluation und Auswertung des entsprechenden Ergebnisses wird über die Ausstattung der verbleibenden Kreispolizeibehörden mit DEIG entschieden.“6

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Warum ist der Landesregierung weiterhin nicht bekannt, auf welchem Einreiseweg der syrische Tatverdächtige nach Deutschland gelangte, obwohl dieser schon seit mehr als acht Jahren in diesem Land lebt?
  2. Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden dem syrischen Tatverdächtigen, seitdem er in Deutschland ist, bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat und Jahr aufschlüsseln.)
  3. Wie finanziert sich der syrische Tatverdächtige zurzeit respektive wie bestreitet er seinen Lebensunterhalt?
  4. Warum verweigert die Landesregierung die Ausstattung der weiteren Kreispolizeibehörden mit DEIG?

Markus Wagner

 

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1 Antwort der Landesregierung vom 16. August 2023.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2383 mit Schreiben vom 28. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Warum ist der Landesregierung weiterhin nicht bekannt, auf welchem Einreiseweg der syrische Tatverdächtige nach Deutschland gelangte, obwohl dieser schon seit mehr als acht Jahren in diesem Land lebt?

Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1747 verwiesen: weder dem Ausländerzentralregister noch der Ausländerakte sind Informationen zu entnehmen, auf wel­chem Einreiseweg die Person nach Deutschland gelangt ist.

  1. Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden dem syrischen Tatverdächti­gen, seitdem er in Deutschland ist, bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat und Jahr aufschlüsseln.)

Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten während des laufenden Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sofern sie kein eigenes Einkommen beziehen oder ausreichendes Vermögen besitzen. Weitergehende Angaben zu dem konkreten Einzelfall kön­nen nicht gemacht werden. Bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen sind das parla­mentarische Informationsinteresse einerseits und Grundrechte Dritter andererseits in einen an­gemessenen Ausgleich zu bringen. Die insofern notwendige Abwägung führt in der vorliegen­den Konstellation zu dem Ergebnis, dass nur ein allgemeiner Verweis auf die Leistungsberech­tigung nach dem AsylbLG erfolgen kann, Angaben zur Höhe der Transferleistungen aber mit Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz des Betroffenen unterbleiben müssen, da sich aus der Höhe der Leistungen konkrete Rückschlüsse auf die persönlichen und familiären Verhält­nisse des Betroffenen ziehen lassen.

  1. Wie finanziert sich der syrische Tatverdächtige zurzeit respektive wie bestreitet er seinen Lebensunterhalt?

Der Landesregierung liegen hierüber keine Informationen vor.

  1. Warum verweigert die Landesregierung die Ausstattung der weiteren Kreispolizeibehörden mit DEIG?

In der Antwort der Landesregierung vom 16.08.2023 auf die Kleine Anfrage 1747 (Drucksache 18/5437), auf die sich der Fragesteller bezieht, wurde in der Frage 5 die Position der Landes­regierung zu einer weiteren Ausstattung der Kreispolizeibehörden mit Distanzelektroimpulsge-räten bereits dargestellt.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner