Kleve: Mann greift Polizisten mit Messer an

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1554

des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.03.2023

Kleve: Mann greift Polizisten mit Messer an

Am ersten Weihnachtsfeiertag 2022 wurden zunächst zwei Polizisten in die Hunscheidtstraße in Kleve gerufen, weil ein 27-jähriger Mann aus Essen mit einem Gegenstand auf ein geparktes Auto einschlug. Als die Polizeibeamten am Tatort eintrafen, zückte der Essener plötzlich ein Messer. Die Beamten riefen daraufhin Verstärkung und drei weitere Polizeibeamte eilten zum Tatort. Als der 27-Jährige dann mit dem Messer in der Hand die beiden Polizisten angriff, gaben diese Schüsse aus ihren Dienstwaffen ab. Ein Projektil traf den Mann und durchschlug glatt seinen Unterschenkel. Er kam in ein Krankenhaus und wurde operiert.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist und Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen bzw. sonstigen polizeilichen Erkenntnisse über den Tatverdächtigen liegen vor?
  3. Gibt es Hinweise auf Drogen- oder erheblichen Alkoholkonsum des Tatverdächtigen (z. B. toxikologisches Gutachten)?
  4. Bestehen Zweifel an der rechtmäßigen Verwendung der Dienstschusswaffe?
  5. Welche Voraussetzungen am Tatort waren gegebenenfalls nicht erfüllt, die ansonsten einen Einsatz des sogenannten DEIG möglich gemacht hätten?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. h t t ps : / / rp -online.de/nrw/staedte/kleve/kleve-schuesse-auf-messerangreifer-an-weihnachten-ermittlungen-laufen_aid-84615291.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1554 mit Schreiben vom 13. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist und Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve hat dem Ministerium der Justiz unter dem 22. März 2023 hierzu berichtet:

„Am 25. Dezember 2022 kam es gegen 22.00 Uhr in Kleve zu einem Polizeieinsatz im Bereich der Hunscheidtstraße, nachdem Anwohner beobachtet hatten, wie ein 27 Jahre alter syrischer Staatsangehöriger die Heckscheibe eines dort geparkten Fahrzeuges einschlug. Bei Eintreffen am Einsatzort stellten die Polizeibeamten fest, dass der Beschuldigte ein Messer in der rech­ten Hand hielt. Der Aufforderung, das Messer abzulegen, kam der Beschuldigte nicht nach. Vielmehr näherte er sich den Polizeibeamten. Trotz des Einsatzes eines Reizstoffgerätes be­wegte sich der Beschuldigte weiterhin in Richtung der Polizeibeamten. Daraufhin gaben zwei Polizeibeamte insgesamt drei Schüsse auf den Beschuldigten ab. Dieser wurde durch die Schussabgabe am linken Unterschenkel verletzt.

Gegen den syrischen Staatsangehörigen wird hier ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB), Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), versuchter gefährlicher Körperverletzung (§§ 224, 22, 23 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) sowie wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) geführt.

Die Ermittlungen dauern an.“

  1. Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen bzw. sonstigen polizeilichen Erkenntnisse über den Tatverdächtigen liegen vor?

Ausweislich des vorbezeichneten Berichts ist der Beschuldigte in den Jahren 2017 und 2018 zwei Mal wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter dem 3. April 2023 mitgeteilt, der Beschuldigte sei in der Vergangenheit polizeilich einmalig wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Erscheinung getreten.

  1. Gibt es Hinweise auf Drogen- oder erheblichen Alkoholkonsum des Tatverdächtigen (z. B. toxikologisches Gutachten)?

Dem in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge ist der Alkoholuntersuchungs-befund negativ ausgefallen. Ausweislich eines toxikologischen Zwischenbefundes gebe es Hinweise auf die Einnahme von Betäubungsmitteln. Bisher sei offen, ob dieser Befund auf die medikamentöse Behandlung durch die Notfallärzte zurückzuführen sei.

  1. Bestehen Zweifel an der rechtmäßigen Verwendung der Dienstschusswaffe?

Dem in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge wird diese Frage in einem eben­falls andauernden Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen gefährlicher Körper­verletzung (§ 224 StGB) untersucht.

  1. Welche Voraussetzungen am Tatort waren gegebenenfalls nicht erfüllt, die ansonsten einen Einsatz des sogenannten DEIG möglich gemacht hätten?

Ausweislich des in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Berichts sind die Beamten der Kreis­polizeibehörde Kleve zur Tatzeit nicht mit einem sogenannten DEIG ausgestattet gewesen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner