Kleve: Messerangriff auf Hochschulgelände Rhein-Waal – Welche Erkenntnisse liegen vor?

Kleine Anfrage
vom 11.10.2024

Kleine Anfrage 4613

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Kleve: Messerangriff auf Hochschulgelände Rhein-Waal Welche Erkenntnisse liegen vor?

Am 10. Juli 2024 soll auf dem Gelände der Hochschule Rhein-Waal in Kleve ein Messerangriff stattgefunden haben. Das Opfer ist ein 24-jähriger Student aus Kamerun, der behauptet, der Angriff habe einen rassistischen Hintergrund. Der mutmaßliche Täter, ein 19-jähriger albanischer Staatsbürger, hatte das Opfer laut dessen Aussage bereits zwei Tage zuvor beleidigt. Am Tag des Angriffs habe der Täter ihm den Zugang zu einem Raum versperrt und ihn bedroht. Nachdem das Opfer in einen Aufzug gestiegen war, sei der Angreifer ihm gefolgt und habe dreimal mit einem Messer auf ihn eingestochen. Dank eines Abwehrreflexes wurde das Opfer jedoch nicht lebensgefährlich verletzt, obwohl die Klinge sechs Zentimeter tief in die Schulter eindrang.1

Der 24-Jährige wurde im Krankenhaus operiert und nach drei Tagen entlassen. Der Tatverdächtige stellte sich der Polizei sechs Tage nach der Tat, wurde jedoch gegen Auflagen freigelassen, was das Opfer scharf kritisiert. Es fühlt sich von der Hochschule und den Behörden im Stich gelassen, da der Täter trotz der Schwere des Angriffs auf freiem Fuß bleibt und nicht von der Hochschule exmatrikuliert wurde. Zudem berichtet das Opfer, dem Täter erneut begegnet zu sein, was seine Angst verstärkt habe. Die Hochschule betonte, dass sie in engem Austausch mit dem Opfer stehe und verschiedene Unterstützungsangebote gemacht habe. Der Tatverdächtige habe Hausverbot bis Mitte August erhalten, eine Verlängerung werde geprüft. Eine Exmatrikulation sei jedoch aktuell nicht vorgesehen, da das Recht auf Bildung einen hohen Stellenwert habe und man die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen abwarten müsse. Seitens der Polizei gibt es bislang keine Hinweise auf ein rassistisches Motiv oder eine politische Tat. Eine Polizeisprecherin erklärte, dass alle Hinweise, einschließlich der Rassismusvorwürfe, untersucht würden, jedoch spiele das Motiv erst im Gerichtsverfahren eine Rolle.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
  3. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
  4. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  5. Sind Opfer und Täter noch Studenten an der Hochschule Rhein-Waal?

Markus Wagner

 

MMD18-10989

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/kleve-messerangriff-auf-gelaende-der-hochschule-opfer-spricht-ueber-tat_aid-117090325.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4613 mit Schreiben vom 8. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve und die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf haben mir unter dem 17. und 18.10.2024 im Wesentlichen berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Kleve aufgrund des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung führe.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand habe der Beschuldigte dem Geschädigten am Nachmittag des 10.07.2024 im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung in einem Gebäude der Hoch­schule Rhein-Waal in Kleve insgesamt drei Verletzungen mit einem Messer zugefügt. Lebens­gefahr habe zu keinem Zeitpunkt bestanden. Die Ermittlungen zu der Frage, ob der Einsatz des Messers durch den Beschuldigten möglicherweise durch Notwehr gerechtfertigt war, dau­erten noch fort.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? Der Beschuldigte besitzt ausschließlich die albanische Staatsangehörigkeit.
  2. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen.
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Der Beschuldigte ist nach Erkenntnissen des Ministeriums des Innern im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten (Stand: 21.10.2024).

  1. Sind Opfer und Täter noch Studenten an der Hochschule Rhein-Waal?

Beide Personen sind aktuell auch zum Wintersemester 2024/2025 an der Hochschule eingeschrieben.

 

MMD18-11432

Beteiligte:
Markus Wagner