Kleine Anfrage 1709
des Abgeordneten Carlo Clemens AfD
Klima-Chaoten der „Letzten Generation“ wollen Schulen unterwandern: Lage in Nordrhein-Westfalen
Laut investigativen Presseberichten1 bereiten sich klimapolitisch motivierte Extremisten der sogenannten „Letzten Generation“ darauf vor, gezielt in Schulen zu wirken und über Vorträge neue Aktivisten für den „zivilen Ungehorsam“ zu gewinnen. Es gibt offenbar einen umfangreichen Leitfaden für Schulauftritte mit genauen Sprachregelungen. Besonders setze man auf Einladungen sympathisierender Lehrkräfte. Vor allem Schüler der gymnasialen Oberstufen seien die Zielgruppe. Die Gruppe plant in der letzten Aprilwoche bis in den Mai hinein in Berlin massive Straßenblockaden und andere Protestaktionen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben der sogenannten „Letzten Generation“, über Vorträge an Schulen gezielt neue Aktivisten für den „zivilen Ungehorsam“ rekrutieren zu wollen?
- Wie bewertet die Landesregierung das Gefahrenpotenzial an verschiedenen Schulformen hinsichtlich eines zunehmend auch straffälligen klimapolitisch motivierten Extremismus?
- Inwieweit sind der Landesregierungen Fälle bekannt, in denen Vertreter der „Letzten Generation“ an nordrhein-westfälischen Schulen bereits referiert haben? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen und Themen der Vorträge)
- Inwiefern sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, Vorträge von Vertretern der „Letzten Generation“ an nordrhein-westfälischen Schulen zur Rekrutierung für den „zivilen Ungehorsam“ landesweit zu unterbinden?
- Inwieweit sieht die Landesregierung vor, präventive Bildungsangebote und weitere Aufklärungsmaßnahmen an Schulen gegen den zunehmenden klimapolitisch motivierten Extremismus zu ergreifen?
Carlo Clemens
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1709 mit Schreiben vom 12. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister des Innern und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet.
- Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben der sogenannten „Letzten Generation“, über Vorträge an Schulen gezielt neue Aktivisten für den „zivilen Ungehorsam“ rekrutieren zu wollen?
Die Gruppierung „Letzte Generation“ bzw. „Aufstand der letzten Generation“ ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen.
Extremisten versuchen immer wieder, über anschlussfähige Themen Bündnisse mit nicht-extremistischen Akteuren zu knüpfen, um in diesen Bündnissen extremistische Positionen zu verbreiten. Über diese als Entgrenzung bezeichnete Strategie von Extremisten klärt der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Öffentlichkeit unter anderem in den jährlichen Verfassungsschutzberichten und in Vortragsveranstaltungen auf.
Wirksame Maßnahmen zur Extremismusprävention sind in erster Linie Maßnahmen der politischen Bildung und der Aufklärung. Diesem Umstand trägt die Landesregierung an Schulen unter anderem durch entsprechende Unterrichtsangebote der Schulen selbst, Angebote der Landeszentrale für politische Bildung und auch durch Angebote der Sicherheitsbehörden Rechnung.
Eine Tätigkeit politischer Organisationen an nordrhein-westfälischen Schulen mit dem Ziel der Anwerbung oder der Überzeugung von Schülerinnen und Schülern ist unzulässig. Dies gilt erst recht für die Bewerbung einer Begehung von Straftaten. Der Landesgesetzgeber hat die Schule als Schutzraum für Schülerinnen und Schüler ausgestaltet. Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit. Sie wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht einseitig beeinflusst werden (§ 2 Absatz 7 Schulgesetz NRW). Schulfremde Druckschriften dürfen auf dem Schulgrundstück an die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht verteilt werden (§ 56 Schulgesetz NRW). Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, ist in der Schule grundsätzlich unzulässig (§ 99 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Hierzu gehört auch politische Werbung.
- Wie bewertet die Landesregierung das Gefahrenpotenzial an verschiedenen Schulformen hinsichtlich eines zunehmend auch straffälligen klimapolitisch motivierten Extremismus?
Den Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
- Inwieweit sind der Landesregierungen Fälle bekannt, in denen Vertreter der „Letzten Generation“ an nordrhein-westfälischen Schulen bereits referiert haben? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen und Themen der Vorträge)
Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt.
- Inwiefern sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, Vorträge von Vertretern der „Letzten Generation“ an nordrhein-westfälischen Schulen zur Rekrutierung für den „zivilen Ungehorsam“ landesweit zu unterbinden?
Lehrerinnen und Lehrer unterrichten die Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung (§ 57 Absatz 1 Schulgesetz NRW) im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele der Schule. Die Entscheidung über einen Einbezug Dritter in den Unterricht obliegt im Einzelfall der Schulleitung. Auch hierbei gilt das Verbot einer einseitigen Beeinflussung (Überwältigungsverbot). Dies ist den Schulen hinreichend bekannt und somit kann von entsprechender Berücksichtigung durch die Schulen ausgegangen werden. Auf der Grundlage des Beutelsbacher Konsenses gelten seit 1976 insbesondere das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot.
- Inwieweit sieht die Landesregierung vor, präventive Bildungsangebote und weitere Aufklärungsmaßnahmen an Schulen gegen den zunehmenden klimapolitisch motivierten Extremismus zu ergreifen?
Siehe Beantwortung der Frage 1.