Klima-Terroristen missbrauchen Notruf-App – Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1040
des Abgeordneten Markus Wagner vom 10.01.2023

Klima-Terroristen missbrauchen Notruf-App Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung?

„Ihr dachtet, es wäre ein Notfall, doch der wahre Notfall – die drohende Klimakatastrophe – durch die Millionen von Menschen sterben werden, wird von unseren Politikern konsequent ignoriert. Wir werden diese Form des Protests fortsetzen, bis unsere Bundesregierung effektive Gesetze erlässt, um die Klimakatastrophe zu verhindern.“1

Mit diesen Sätzen machte eine Gruppe selbsternannter Umweltaktivisten, die höchstwahrscheinlich aus Süddeutschland stammt, über die Chatfunktion der Notruf-App „nora“ in Essen auf sich aufmerksam. Zuvor missbrauchten sie diese insgesamt fünf Mal, um am Dienstagabend, den 20. Dezember 2022, Fehlalarme in Essen auszulösen. Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Polizei wurden somit zu mehreren mutmaßlich dringenden Einsätzen im Stadtgebiet gerufen.2

Der erste Notruf ging um 20:00 Uhr über die App „nora“ ein, wobei ein vermeintlicher Gasaustritt in einem Wohnhaus und eine blutüberströmte Person auf der Oberhauser Straße im Stadtteil Frintrop gemeldet wurden. Vor Ort konnten die Rettungskräfte weder einen Verletzten noch austretendes Gas feststellen. Bis Mitternacht erfolgten noch vier weitere missbräuchliche Notrufe, zu denen mehrere Einsatzkräfte entsandt wurden, darunter ein vermeintlicher bewaffneter Einbruch sowie ein weiterer angeblicher Gasaustritt. Somit war zwangsläufig eine Vielzahl an Einsatzkräften gebunden, die für mögliche andere, tatsächlich stattfindende Einsatzlagen nicht zur Verfügung standen.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich dieser Gruppe selbsternannter Umweltaktivisten der Landesregierung vor?
  2. In welcher Form ist diese Gruppe bisher in Nordrhein-Westfalen in Erscheinung getreten?
  3. Konnten mittlerweile Mitglieder dieser Gruppe identifiziert werden, sodass ein strafrechtliches Vorgehen von Seiten der Behörden möglich ist?
  4. Welche Kosten haben die oben erwähnten fünf missbräuchlich getätigten Notrufe verursacht? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
  5. Führten die missbräuchlich getätigten Notrufe dazu, dass den tatsächlich existierenden Notrufen/Notlagen gar nicht oder nur in eingeschränkter Form nachgegangen werden konnte?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. h t t p s : / / w ww . b i l d. d e / r e g i o n a l /r u h r g ebiet/ruhrgebiet-aktuell/fake-notlagen-in-essen-nrw-klima-aktivisten-missbrauchen-notruf-app-82325770.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1040 mit Schreiben vom 7. Februar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich dieser Gruppe selbsternannter Um­weltaktivisten der Landesregierung vor?
  2. In welcher Form ist die Gruppe bisher in Nordrhein-Westfalen in Erscheinung ge­treten?
  3. Konnten mittlerweile Mitglieder dieser Gruppe identifiziert werden, so dass ein strafrechtliches Vorgehen von Seiten der Behörden möglich ist.

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Seit dem 19.12.2022 kam es im Bundesgebiet vermehrt zu Notruf-Missbräuchen mittels der sogenannten Notruf App Nora. Die Einsatzanlässe waren u. a. Meldungen über vermeintliche Einbrüche, defekte Gasleitungen oder auch Meldungen über vermeintlich schwerwiegende Straftaten mittels des angeblichen Einsatzes von Schusswaffen. Die Einsatzkräfte konnten an den Einsatzörtlichkeiten grundsätzlich keine Feststellungen treffen.

In Nordrhein-Westfalen waren drei entsprechende Fälle in Essen, Minden-Lübbecke und Bo­chum zu verzeichnen, zu denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

Im Übrigen verweise ich auf die Vorlage 18/456 vom 15.11.2022 zur Sitzung des Innenaus­schusses am 17.11.2022.

  1. Welche Kosten haben die oben erwähnten fünf missbräuchlich getätigten Notrufe verursacht? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

Gemäß den Gesetzen über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz sowie über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Un­ternehmer des Landes Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für den Brandschutz und den Rettungsdienst, inklusive der Alarm- und Ausrückeordnung sowie der Gebührensatzung, im vorliegenden Kontext bei der kreisfreien Stadt Essen. Der Landesregierung liegen zu die­sen – mutmaßlich missbräuchlichen – Notrufbetätigungen in Essen keine Informationen vor. Polizeilicherseits wurden keine Kosten erhoben.

  1. Führten die missbräuchlich getätigten Notrufe dazu, dass den tatsächlich existie­renden Notrufen/Notlagen gar nicht oder nur in eingeschränkter Form nachgegan­gen werden konnte.

Nein.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner