Kleine Anfrage 2707
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: 19-jähriges Opfer verstirbt noch am Tatort – Was sind die Hintergründe?
Am Samstagmorgen, den 23. September 2023, fand ein Jogger gegen 06:45 Uhr einen 19jährigen Mann mit schweren Verletzungen im Bereich des Oberkörpers. Er lag in der Einfahrt eines Hauses im Kölner Stadtteil Rodenkirchen. Der Ersthelfer wählte sofort den Notruf, jedoch blieben die Reanimationsversuche der Rettungskräfte erfolglos und das Opfer verstarb noch vor Ort.1
Weiterführende Informationen zum Tathergang, zum Motiv oder zu sonstigen Hintergründen seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Allerdings konnte durch die Ermittlungen im näheren Umfeld des Opfers ein 23-jähriger Mann ausgemacht werden. Dieser wurde noch am selben Abend von Spezialeinheiten der Polizei in seiner Wohnung im Kölner Stadtteil Rondorf festgenommen, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Eine Mordkommission, die die Ermittlungen übernommen hat, wurde eingerichtet. Des Weiteren wird um Hilfe durch Zeugen gebeten.2
Der mutmaßliche Täter sei in der Nacht auf Samstag zwischen 2:30 und 4:00 Uhr mit dem 19-Jährigen in Streit geraten. Laut Obduktionsbericht soll ein einzelner Stich in den Oberkörper tödlich gewesen sein. Wie der WDR berichtet, sei der 23 Jahre alte Tatverdächtige bereits polizei- und auch gerichtsbekannt. Gegen ihn sei nun ein Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Was ist über das verstorbene Opfer bekannt? (Bitte Merkmale wie Nationalität, Vorname, mögliche Verbindungen zu dem Tatverdächtigen und sonstige wichtige Aspekte in die Antwort mitaufnehmen.)
- Wie oft kam es 2023 in Köln zu Delikten, die mit einer Stichwaffe begangen wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Art der Tatwaffe sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele dieser Delikte wurden in der Öffentlichkeit an öffentlichen Plätzen begangen? (Bitte nach Monat und Delikt aufschlüsseln sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Bei wie vielen dieser Delikte konnte der Täter nicht eindeutig ermittelt werden? (Bitte nach Delikt aufschlüsseln.)
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2707 mit Schreiben vom 3. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz hierzu unter dem 11. Oktober 2023 u. a. berichtet, das Ermittlungsverfahren wegen Totschlags richte sich gegen einen zum Tatzeitpunkt 23-jährigen, in Köln geborenen, deutschen Tatverdächtigen.
Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis bestehe gegen ihn der Verdacht, am 23. September 2023 zwischen 02:30 Uhr und 04:00 Uhr dem Geschädigten nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung mit Tötungsvorsatz ein Messer in den linken Brustbereich gestoßen zu haben. Der Geschädigte sei nach dem Ergebnis der durchgeführten Obduktion noch am Tatort an einem hämorrhagischen Schock infolge isolierter Stichverletzung des linksseitigen Brustkorbes mit Herzstichverletzung verstorben.
Der Beschuldigte befinde sich seit dem 24. September 2023 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Köln vom selben Tag in Untersuchungshaft. Er sei insgesamt acht Mal, vorwiegend wegen Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikten, vorbestraft. Zum Tatzeitpunkt habe der Beschuldigte unter laufender Bewährung, der eine Verurteilung durch das Amtsgericht Köln aus dem Jahr 2021 u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung zugrunde liegt, gestanden.
Die Ermittlungen dauerten an.
Von der Nennung des Vornamens des Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und der Unschuldsvermutung abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren der Beschuldigte bei Nennung des Vornamens identifizierbar wäre bzw. die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht würde. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Was ist über das verstorbene Opfer bekannt? (Bitte Merkmale wie Nationalität, Vorname, mögliche Verbindungen zu dem Tatverdächtigen und sonstige wichtige Aspekte in die Antwort mitaufnehmen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz hierzu mit vorgenanntem Bericht mitgeteilt, das 19-jährige Opfer sei deutscher Staatsangehöriger und dem Beschuldigten bekannt gewesen.
Von der Nennung des Vornamens des verstorbenen Opfers wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem (postmortalen) allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Opfers und dem (postmortalen) Opferschutz abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird insoweit durch die weiteren Angaben zum Sachstand der Ermittlungen und durch allgemeine Angaben zu dem Opfer entsprochen.
- Wie oft kam es 2023 in Köln zu Delikten, die mit einer Stichwaffe begangen wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Art der Tatwaffe sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwendige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor und sind daher unter Vorbehalt zu betrachten.
Zur Beantwortung der Fragen wurden alle Fälle im Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis 30. September 2023 herangezogen, bei denen als Tatmittel „sonstige Stichwaffe“, „sonstiges Messer“ oder „Messer (WaffG)“ erfasst wurden.
Im zuvor genannten Zeitraum wurden 479 Fälle mit den Tatmitteln „sonstige Stichwaffe“, „sonstiges Messer“ oder „Messer (WaffG)“ für den Statistikbezirk der Stadt Köln in der Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen registriert.
- Wie viele dieser Delikte wurden in der Öffentlichkeit an öffentlichen Plätzen begangen? (Bitte nach Monat und Delikt aufschlüsseln sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen wird die Tatörtlichkeit „Öffentlichkeit“ oder „öffentliche Plätze“ nicht erfasst und ausgewiesen. Von den 479 zuvor genannten Fällen für den Statistikbezirk der Stadt Köln wurden 161 Fälle für die Tatörtlichkeit „Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften“ oder „Straße, Platz außerhalb geschlossener Ortschaften“ erfasst.
- Bei wie vielen dieser Delikte konnte der Täter nicht eindeutig ermittelt werden? (Bitte nach Delikt aufschlüsseln.)
Ein in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasster nicht aufgeklärter Fall enthält keine Angaben zu Tatverdächtigen; ein aufgeklärter Fall enthält diese Angaben hingegen. Eine „nicht eindeutige Ermittlung eines Tatverdächtigen“ lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten. Eine Beantwortung der Frage ist daher auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen nicht möglich.