Köln-Deutz: Algerischer Dieb greift Polizist bei Kontrolle an – Erneut Gewalt gegen Polizeibeamte

Kleine Anfrage
vom 15.07.2024

Kleine Anfrage 4143

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln-Deutz: Algerischer Dieb greift Polizist bei Kontrolle an Erneut Gewalt gegen Polizeibeamte

Am Samstag, den 15. Juni 2024, kam es am Bahnhof Köln Messe/Deutz zu einer Eskalation während einer Personenkontrolle. Dabei wurde versucht, einen Polizeibeamten mit einem Messer zu verletzen. Zwei 17- und 18-jährige Algerier wurden wegen des Verdachts, zwei Koffer aus einem ICE von Köln nach Düsseldorf gestohlen zu haben, von Polizisten kontrolliert. Zeugen sollen sie dabei gesehen haben und darauf das Zugpersonal informiert haben, welches dann die Polizei alarmierte. Während der Durchsuchung soll der 17-jährige Verdächtige plötzlich ein Messer aus seiner Hose gezogen haben. Nur der schnellen Reaktion eines Polizisten sei es zu verdanken, dass keine der beteiligten Personen verletzt wurde, da er den Angreifer schnell zu Boden zwingen und fesseln konnte. Nach fortgesetzter Durchsuchung der Verdächtigen konnten drei Smartphones sowie „hochwertige Kopfhörer“1 sichergestellt werden, die allesamt nicht den Algeriern zu gehören schienen. Eines der Mobiltelefone konnte einem 39-jährigen Mann zugeordnet werden, dem es am Vortag in der Düsseldorfer Altstadt gestohlen worden war. Die Kopfhörer und eins der Smartphones gehörten einem 27-jährigem Zugpassagier, welchem die Gegenstände gestohlen wurden, als er während der Fahrt am Schlafen war. Dem dritten Telefon konnte noch kein Besitzer zugewiesen werden. Die beiden gestohlenen Koffer konnten der 26-jährigen Eigentümerin noch im Zug zurückgebracht werden. Nach Auskunft der Polizei sollen die Koffer samt Inhalt einen Wert von rund 5.800 Euro gehabt haben. Nachdem beide Tatverdächtigen mit auf die Dienststelle genommen wurden, durfte der 18-jährige nach Aufnahme der Personalien wieder gehen. Der 17-jährige Angreifer soll nun einem Haftrichter vorgeführt werden.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  4. Seit wann befinden sich die Tatverdächtigen in Deutschland?
  5. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügen die beiden Tatverdächtigen?

Markus Wagner
Markus Wagner

 

MMD18-9998

 

1 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/polizisten-mit-messer-bedroht-algerischer-taschendieb-in-koeln-festgenommen/.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4143 mit Schreiben vom 12. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 22.07. und 31.10.2024 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde habe wegen des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren gegen einen 24-Jährigen und einen 18-Jährigen geführt. Gegen den 24-Jährigen sei am 15.06.2024 die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Diebstahls in zwei Fällen und des gemeinschaftlichen Diebstahls mit Waffen in einem Fall angeordnet und nach unter dem 26.06.2024 erfolgter Anklageerhebung durch Urteil vom 02.10.2024 eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung festgesetzt worden. Das Urteil sei nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Berufung eingelegt habe.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat mir unter dem 24.07. und 31.10. 2024 zu dem von ihrer Behörde zuständigkeitshalber übernommenen Verfahren gegen den 18-jährigen im Wesentlichen berichtet, dass gegen ihn unter dem 22.10.2024 Anklage zum Amtsgericht – Jugendrichter/in – Neuss wegen gemeinschaftlichen Diebstahls erhoben worden sei.

  1. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 22.07.2024 auch berichtet, dass der 24-Jährige wegen Diebstahls u. a. vorbestraft sei. Einem Bericht des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf vom 26.07.2024 zufolge ist der 18-Jährige hingegen nicht vorbestraft.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Erkenntnissen der nordrhein-westfälischen Polizei ist der 24-jährige Tatverdächtige in der Vergangenheit bislang wegen Diebstahls- und Betäubungsmitteldelikten, der 18-jährige Tatverdächtige wegen mehrerer Ladendiebstähle polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Seit wann befinden sich die Tatverdächtigen in Deutschland?
  2. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügen die beiden Tatverdächtigen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Personen befinden sich seit 2022 bzw. 2023 in Deutschland und besitzen einen Duldungs­status.

 

MMD18-11453

Beteiligte:
Markus Wagner