Kleine Anfrage 5194
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: Erneut Schüsse – Welche Verbindungen gibt es zur Anschlagsserie?
Am Mittwoch, den 29. Januar 2025, wurden auf einen 33 Jahre alten Mitarbeiter eines Kiosks in Köln-Ostheim mehrere Schüsse abgegeben. Der Schütze betrat das Geschäft und habe unmittelbar Schüsse aus direkter Nähe auf den Unterkörper des Opfers abgegeben. Anschließend sei der Täter mit einem E-Scooter geflüchtet. Das Schussopfer wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.1
Nach Informationen der BILD-Zeitung soll diese Tat die blutige Handschrift des flüchtigen Rocker-Bosses „Napoleon“ tragen. Nach Angaben der Polizei existiert zwischen den Schüssen im Kiosk und dem Mord an K. vor drei Monaten im Stadtteil Kalk ein Zusammenhang, weil sich der Sohn des Kioskbesitzers und K. gut kannten. Auffällig ist nämlich, dass auch der Hergang der beiden Taten in Köln fast identisch ist. K.s Mörder war laut Polizei sehr schlank, vermummt und flüchtete mit einem E-Roller. Nach BILD-Informationen führt die Spur zu dem 35 Jahre alten O. mit dem Spitznamen „Napoleon“. Dabei handelt es sich um einen Ex-Hells-Angels-Rocker, der in der Türkei lebt und von dort aus die Unterwelt im Rheinland aufmischen soll. Er gilt in Milieu- wie auch in Ermittlerkreisen als Drahtzieher von sieben Anschlägen.2
„Bei den Schüssen im Kiosk soll es um eine Provokation gegangen sein. Demnach soll das spätere Opfer „Napoleon“ für den Tod von K. verantwortlich gemacht“ und ihm sinngemäß mitgeteilt haben, dass „Napoleon“ zur Rechenschaft gezogen werde. Daraufhin soll der gesuchte Rocker-Boss ihm ausgerichtet haben, dass er sich nicht in seine Angelegenheiten einzumischen habe. „Der 33-Jährige soll seinem Vater, einem Kurden, von dieser Drohung berichtet haben. Darauf soll der Vater sich als „Başkan“ (Präsident) der PKK bezeichnet und „Napoleon“ gedroht haben, ihm „seine Leute“ auf den Hals zu hetzen.“ „Unmittelbar nach dieser Drohbotschaft soll ein Schütze beauftragt worden sein, auf den 33-jährigen Sohn zu schießen. Dabei wurde dem Opfer offenbar als Denkzettel bewusst in die Beine geschossen.“ Zudem „soll dem Vater des Angeschossenen ausgerichtet worden sein, dass „Napoleon“ eine Entschuldigung von ihm verlange“, da er sonst das nächste Opfer sein könnte.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalitäten verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über das Opfer bekannt?
- Welchen anderen Kriminalfällen konnte die Schusswaffe zugeordnet werden?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/schuesse-kiosk-koeln-100.html.
3 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5194 mit Schreiben vom 4. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.03.2025 im Wesentlichen berichtet, die Staatsanwaltschaft Köln führe bezüglich des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ein bislang unbekannter Tatverdächtiger habe am Abend des 29.01.2025 mehrere Schüsse auf eine männliche Person in einem Kiosk in Köln-Ostheim abgegeben und ihn dadurch am Bein verletzt. Der Schütze sei mit einem E-Scooter vom Tatort geflohen. Die Ermittlungen auch zu etwaigen Zusammenhängen zu weiteren Schussabgaben, einer möglichen Tatbeteiligung weiterer Personen und der Frage, ob der in der Kleinen Anfrage als „Napoleon“ bezeichnete O. mit der Tat in Verbindung stehe, dauerten an.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt? Auf die Antwort der Frage 1 wird Bezug genommen.
- Über welche Nationalitäten verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Auf die Antwort der Frage 1 wird Bezug genommen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über das Opfer bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Geschädigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:
− in zwei Fällen wegen Geldwäsche und
− in zwei Fällen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
- Welchen anderen Kriminalfällen konnte die Schusswaffe zugeordnet werden?
Dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge konnte die Schusswaffe bislang nicht sichergestellt werden. Die ballistischen Untersuchungen an den aufgefundenen Munitionsteilen dauerten an.