Köln: Falsche Wasserwerker in Chorweiler festgenommen – Neue Fälle von Betrugsmasche

Kleine Anfrage
vom 16.02.2024

Kleine Anfrage 3336

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln: Falsche Wasserwerker in Chorweiler festgenommen Neue Fälle von Betrugsmasche

Am Donnerstagmorgen, den 14. Dezember 2023, wurden zwei Wohnungen von mutmaßlichen Betrügern im Kölner Stadtteil Chorweiler durch Beamte der Kriminalpolizei Köln durchsucht. Dabei vollstreckten sie den Haftbefehl gegen einen 45-jährigen Mann und brachten eine 24­jährige Frau „zur erkennungsdienstlichen Behandlung“1 in das Polizeipräsidium. Den beiden wird vorgeworfen, seit Oktober dieses Jahres in mindestens drei Fällen in den Stadtteilen Neubrück und Höhenhaus versucht zu haben, Senioren zu bestehlen. Dabei sollen sie den „Wasserwerker-Trick“2 angewendet haben und unter dem Vorwand, Mitarbeiter der lokalen Wasserwerke zu sein und vorhandene Leitungen prüfen zu müssen, sich Zugang zu der Wohnung des Opfers verschafft haben. Allerdings wurden in jedem der drei Fälle die 79-, 86-bzw. 87-jährigen Bewohner rechtzeitig misstrauisch und konnten so die Betrüger davon abhalten, Wertsachen zu entwenden. Durch Hinweise von Zeugen konnten die Ermittler die Spur der Verdächtigen aufnehmen. Nun rät die Polizei dazu, nur selbst bestellte Handwerker ins Haus lassen, um die Gefahr zu reduzieren, Opfer von betrügerischen Machenschaften zu werden.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen sowie Straftatbestände nennen.)
  2. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Masche „falsche Wasserwerker“ u. ä. vor?

Markus Wagner

 

MMD18-8059

 

1 https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/koeln-falsche-wasserwerker-45-24-beim-dreisten-trickbetrug-gestoppt-86433954.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3336 mit Schreiben vom 21. März 2024 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen sowie Straftatbestände nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz zu den angesprochenen Fällen unter dem 23. Februar 2024 berichtet, diese seien Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, das sich gegen eine 25-jährige Frau und einen 46-jährigen Mann richte. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen seien sie hinreichend verdächtig, sich am 14. Oktober 2023 in Köln bei drei Gelegenheiten gegenüber drei Geschädigten im Alter zwischen 79 Jah­ren und 87 Jahren als Angestellte der Wasserwerke ausgegeben zu haben, um sich Zutritt zu deren Wohnungen zu verschaffen und dort nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Zu Diebstählen sei es jedoch nicht gekommen, weil sämtliche Geschädigte die wahren Ab­sichten der Angeschuldigten erkannt und diese daraufhin die Wohnungen ohne Diebesbeute verlassen hätten.

Die Staatsanwaltschaft Köln habe mit Blick auf die vorgenannten Sachverhalte gegen die bei­den Angeschuldigten, von denen sich der männliche Angeschuldigte seit dem 29. Dezember 2023 in Untersuchungshaft befinde, am 9. Februar 2024 Anklage zum Amtsgericht – Schöf­fengericht – Köln wegen gemeinschaftlichen versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls unter Ausnutzung der Hilflosigkeit der Opfer in drei Fällen gemäß §§ 242 Absatz 1, Absatz 2, 243 Absatz 1 Nr. 3 und Nr. 6, 22, 23 Absatz 1, 25 Absatz 2, 53 Strafgesetzbuch erhoben. Der männliche Angeschuldigte sei zwischen 2004 und 2022 wegen verschiedener Delikte zu Geld-und Freiheitsstrafen, zuletzt im Jahr 2022 wegen einschlägiger Delikte zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden.

Die weibliche Angeschuldigte sei in den Jahren 2018 bis 2023 drei Mal wegen Verkehrsdelik­ten und Computerbetrugs zu Geldstrafen verurteilt worden.

  1. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?

Mit vorgenanntem Bericht hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln dem Ministerium der Jus­tiz mitgeteilt, beide Angeschuldigte seien nach dortigen Erkenntnissen seit ihrer Geburt deut­sche Staatsangehörige.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Auf die Antwort auf Frage 2 wird Bezug genommen.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen be­kannt?

Der männliche Tatverdächtige ist in insgesamt 13 Fällen, im Wesentlichen wegen Eigentums­delikten, polizeilich in Erscheinung getreten. Hiervon sind neun Fälle im modus operandi „Was­serwerker“ begangen worden. Bei wiederum zwei dieser Fälle kam es zu einer gemeinsamen Tatbegehung mit der zweiten weiblichen Tatverdächtigen. Diese ist in insgesamt acht Fällen, ebenfalls im Wesentlichen wegen Eigentumsdelikten, polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Masche „falsche Wasserwerker“ u. ä. vor?

Bei der Tatbegehung unter Anwendung der Legende des „Wasserwerkers“ handelt es sich um ein bundesweit bekanntes Phänomen des Trickdiebstahls. Das fortgeschrittene Lebensalter der Opfer spielt eine wesentliche Rolle im Täterdenken und im Rahmen der Tatausführung. Neben möglichen altersbedingten kognitiven und körperlichen Einschränkungen, nutzen die Täterinnen und Täter auch Situationen sozialer Isolation der Opfer und ihr vielfach ausgepräg­tes Vertrauen gegenüber Institutionen und Firmen aus. Der Umstand, dass lebensältere Men­schen oft hohe Beträge an Bargeld sowie zum Teil wertvollen Schmuck zu Hause aufbewah­ren, ist im Täterdenken ein Motiv für die Tatausführung.

Die Tat wird oftmals, aber nicht ausschließlich, arbeitsteilig und zu zweit ausgeführt. Hierbei kommt einer Täterin bzw. einem Täter die Rolle zu, das Opfer abzulenken und zu beschäfti­gen, zum Beispiel durch angeblich notwendige Überprüfungen der Wasserleitung, während die zweite Täterin bzw. der zweite Täter nach Wertgegenständen im häuslichen Bereich des Opfers Ausschau hält und diese entwendet. Die Tatausbeute liegt oft im vier- bis fünfstelligen Bereich. Das Entdeckungsrisiko kann, auch aufgrund der genannten körperlichen Einschrän­kungen der Opfer, als gering eingestuft werden.

Ein Ansatz für polizeiliches Einschreiten und weitere Ermittlungen sowie Maßnahmen ergibt sich beispielsweise aufgrund der Beobachtungen und Informationsweitergabe von aufmerksa­men Nachbarn und sonstigen Zeugen.

 

MMD18-8569

Beteiligte:
Markus Wagner