Köln: Kurdische Hochzeit eskaliert – Täter auf der Flucht – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 20.03.2024

Kleine Anfrage 3593

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln: Kurdische Hochzeit eskaliert Täter auf der Flucht Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 13. März 2024, Drucksache 18/8478, auf meine Kleine Anfrage vom 16. Februar 2024, Drucksache 18/8058, wurde meine Frage 3

„Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)“1

folgendermaßen beantwortet:

„Die Beschuldigten besitzen dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge ausschließlich die irakische Staatsangehörigkeit.“2

Auf Frage 5

„Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?“3

erhielt ich nachfolgende Antwort:

„Einer der Beschuldigten ist im Jahr 2022 in zwei Bedrohungssachverhalten polizeilich in Erscheinung getreten, wobei er in einem Fall als Tatverdächtiger und in dem anderen Fall als Geschädigter geführt wurde. Im Jahr 2023 sind die drei Beschuldigten gemeinsam in zwei Bedrohungssachverhalten als Tatverdächtige in Erscheinung getreten.“4

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Seit wann befinden sich die Beschuldigten jeweils in Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)
  2. Auf welchem Einreiseweg gelangten die Beschuldigten jeweils nach Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)
  3. Wann wurden gegen die Beschuldigten jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)
  4. Wie hoch ist die Summe an Transfergeldleistungen, die die Beschuldigten jeweils bis heute erhalten haben? (Bitte einzeln auflisten.)
  5. Wegen welcher Ermittlungen insgesamt sind die Beschuldigten jeweils polizeilich in Erscheinung getreten? (Bitte einzeln auflisten.)

Markus Wagner

 

MMD18-8652

 

1 Antwort der Landesregierung vom 13. März 2024, Drs. 18/8478, S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda, S. 3.

4 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3593 mit Schreiben vom 2. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Seit wann befinden sich die Beschuldigten jeweils in Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)

Die Beschuldigten sind im Zeitraum 2015 bis 2019 in die Bundesrepublik eingereist.

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangten die Beschuldigten jeweils nach Deutschland? (Bitte einzeln auflisten.)

Teilweise erfolgte die Einreise auf dem Landweg über die Türkei und weitere europäische Staaten. Darüber hinaus sind Einreisewege nicht bekannt.

  1. Wann wurden gegen die Beschuldigten jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden nicht eingeleitet. Die Voraussetzungen liegen nicht vor.

  1. Wie hoch ist die Summe an Transfergeldleistungen, die die Beschuldigten jeweils bis heute erhalten haben? (Bitte einzeln auflisten.)

Zum Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) liegen der Lan­desregierung keine Informationen vor. Allgemein kann mitgeteilt werden, dass Asylbewerbe­rinnen und -bewerber bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII.

Mit Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen können keine Angaben zur Höhe und Dauer des Leistungsbezugs gemacht werden, weil derartige Angaben Rück­schlüsse auf persönliche und familiäre Verhältnisse der betroffenen Personen zulassen könn­ten. Eine der betroffenen Personen befindet sich zurzeit nicht im SGB II-Leistungsbezug. Nach­fragen bezüglich der beiden anderen betroffenen Personen bei den jeweils örtlich zuständigen Jobcentern haben keine Erkenntnisse für die Frage des Leistungsbezugs gebracht.

  1. Wegen welcher Ermittlungen insgesamt sind die Beschuldigten jeweils polizeilich in Erscheinung getreten? (Bitte einzeln auflisten.)

Einer der Tatverdächtigen ist im Jahr 2022 in zwei Bedrohungssach-verhalten polizeilich in Erscheinung getreten. In einem Fall wurde er als Tatverdächtiger und in dem anderen Fall als Geschädigter geführt.

Ein weiterer Tatverdächtiger wurde im Jahr 2022 in einem Verfahren nach dem Aufenthaltsge­setz als Zeuge geführt.

Im Jahr 2023 sind die drei Tatverdächtigen gemeinsam in zwei Bedrohungssachverhalten als Tatverdächtige in Erscheinung getreten.

Des Weiteren wurden zwei der drei Tatverdächtigen im Jahr 2023 wegen einer gefährlichen Körperverletzung als Zeugen bzw. Geschädigte geführt.

 

MMD18-9098

Beteiligte:
Markus Wagner