Kleine Anfrage 3335
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: Kurdische Hochzeit eskaliert – Täter auf der Flucht
Am Freitag, den 15. Dezember 2023, kam es bei einer Hochzeitsfeier im Kölner Stadtteil Vogelsang zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, bei der mindestens drei Männer im Alter von 34, 40 und 45 Jahren durch Stiche und Schnittwunden schwer verletzt wurden. Gegen 18:00 Uhr wurden Polizeibeamte aufgrund einer Auseinandersetzung, die sich im Laufe der Zeit nach draußen vor dem Festgebäude verlagerte, zum „Eurosaal“1 gerufen. Bei zwei der drei durch einen „spitzen Gegenstand“ verletzten Männer sei eine Lebensgefahr nicht ausgeschlossen gewesen, wie die Polizei der Bild-Zeitung berichtete. Sie wurden noch in der Nacht notoperiert. Aufgrund der Schwere der Tat rückte die Polizei mit einem großen Aufgebot an Einsatzkräften an. Dennoch schafften es die Täter, in Fahrzeugen zu fliehen. Trotzdem gebe es derzeit keine Gefahr für die Bevölkerung. Laut „Bild“-Informationen handelte es sich bei der Hochzeitsfeier um eine kurdische Hochzeit mit mehreren Hunderten Gästen. Die Polizei gründete eine Mordkommission, die in alle Richtungen ermitteln werde.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3335 mit Schreiben vom 12. März 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 23.02.2024 berichtet, dass bei der Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung anhängig sei. Zum Tathergang hat er mitgeteilt, dass sich nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen die Beschuldigten am 15.12.2023 gegen 18:00 Uhr zu dem Veranstaltungssaal „Eurosaal“ in Köln-Vogelsang begeben hätten, in dem zu diesem Zeitpunkt eine Hochzeit mit 300 bis 400 Gästen stattgefunden habe. Vor Ort seien die Beschuldigten auf die Zeugen Z1 und Z2 getroffen, die dort ebenfalls Gäste der Hochzeit gewesen seien.
Einer der Beschuldigten habe sodann unvermittelt ein Messer hervorgezogen und Z1 damit angegriffen, wobei dieser am Oberkörper verletzt worden sei. Nachdem Z1 aufgrund seiner Verletzungen zu Boden gegangen sei, habe einer der Beschuldigten mit dem Messer auf Z2 eingestochen, der dadurch ebenfalls am Oberkörper verletzt worden sei. Als Z3 helfend habe eingreifen wollen, sei er durch einen der Beschuldigten mit einem Messer an der Hand verletzt worden.
Die Beschuldigten seien vom Tatort geflohen, bevor die alarmierte Polizei eingetroffen sei.
Z1 habe mehrere, teils leichte, Stichverletzungen am Oberkörper, sowie eine schwere Stichverletzung im Bereich der rechten Achsel erlitten, wodurch es zu einer lebensgefährlichen Verletzung der Lunge gekommen sei. Z1 habe sich aufgrund seiner Verletzungen einer Notoperation unterziehen müssen, die seinen Zustand stabilisiert habe.
Z2 habe eine Schnittverletzung auf der linken Seite des Kopfes, an der linken Schulter und am Rücken erlitten, wobei durch letztere die Lunge perforiert worden sei und zwischenzeitlich Lebensgefahr bestanden habe. Zudem sei ein Muskel am Oberarm durchtrennt worden. Nach der operativen Versorgung seiner Verletzungen sei der Zustand des Z2 stabil gewesen. Z3 habe eine etwa 5 cm breite Stichverletzung an der Hand erlitten, aufgrund derer er sich ebenfalls einer Operation habe unterziehen müssen. Lebensgefahr habe nicht bestanden.
Nach Auswertung der Videoüberwachungsbilder liege ein Tumultgeschehen vor. Aufgrund einer zwischenzeitlichen Gegenanzeige der Beschuldigten sei auch die Frage zu klären, wer den ersten Angriff verübt hat und ob einzelne Beteiligte ggf. in Notwehr gehandelt haben. Hintergrund des Angriffs dürften nach derzeitigem Ermittlungsstand familiäre Streitigkeiten gewesen sein.
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
Die Beschuldigten sind dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Berichts zufolge nicht vorbestraft.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Die Beschuldigten besitzen dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge ausschließlich die irakische Staatsangehörigkeit.
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Auf die Antwort auf die Frage 3 wird Bezug genommen.
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Einer der Beschuldigten ist im Jahr 2022 in zwei Bedrohungssachverhalten polizeilich in Erscheinung getreten, wobei er in einem Fall als Tatverdächtiger und in dem anderen Fall als Geschädigter geführt wurde. Im Jahr 2023 sind die drei Beschuldigten gemeinsam in zwei Bedrohungssachverhalten als Tatverdächtige in Erscheinung getreten.