Kleine Anfrage 2435
der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith AfD
Köln: Lebensgefahr auf einem Fußballplatz – Was sind die Hintergründe?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Auf einem Fußballplatz in Köln-Buchheim kam es am Mittwochabend, den 16. August 2023, zu einer brutalen Auseinandersetzung, bei der ein 16 Jahre alter Jugendspieler lebensbedrohlich verletzt wurde. Gegen 20:10 Uhr brach vor dem Sportgelände eine Schlägerei zwischen Jugendlichen aus. Das Opfer geriet aus noch unbekannten Gründen mit vier Spielern einer anderen Jugendmannschaft in einen Streit, in dessen Verlauf einer der Beteiligten einen spitzen Gegenstand zückte und damit den 16-Jährigen angriff.1
Das schwerverletzte Opfer soll noch einem Senioren-Fußballer auf der anderen Zaunseite mitgeteilt haben, dass er nicht mehr könne. Insgesamt zehn Streifenwagen sowie Rettungskräfte eilten zum Tatort. Der 16-Jährige wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht und dort notoperiert. Ob es sich bei dem spitzen Gegenstand um ein Messer handelt, ist noch unklar.2
Die Polizisten konnten 2 mutmaßliche Begleiter des Tatverdächtigen festnehmen und mit auf das Präsidium bringen. Sie sollen 15 und 16 Jahre alt sein.3 Es sei dennoch unklar, ob der Täter wie das Opfer vorher am Training teilnahm und ebenfalls Mitglied des Vereins ist. Da es mehrere Zeugen für den Vorfall gab, konnten der Polizei die Namen mehrerer Beteiligter mitgeteilt werden. Außerdem wurde eine Mordkommission eingerichtet, die nun gegen den flüchtigen Verdächtigen ermittelt und nach ihm fahndet.4
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2435 mit Schreiben vom 4. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 08.09.2023 im Wesentlichen berichtet, dass der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln gegen einen 16- und zwei 17-jährige syrischen Beschuldigte sowie einen 15-jährigen Beschuldigten mit syrischer und türkischer Staatsangehörigkeit wegen des Tatvorwurfs des versuchten Totschlages sei.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen sei es am 16.08.2023 gegen 20:00 Uhr auf den Parkplätzen vor dem Vereinsheim eines Fußballvereins in Köln-Buchheim im Anschluss an das Training der männlichen A-Jugendmannschaft zu gegenseitigen Beleidigungen und sodann zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer mehrköpfigen Gruppe von Spielern der A-Jugendmannschaft und einer vierköpfigen Gruppe Jugendlicher gekommen. Diese Gruppe Jugendlicher habe ein paar Tage zuvor an einem Probetraining des Fußballvereins teilgenommen, bei dem es zu erheblichen Beleidigungen zwischen den sogenannten „Stammspielern“ und den „Neuen“ gekommen sein soll. Im Zuge der körperlichen Auseinandersetzung habe der 16-jährige Geschädigte mutmaßlich zwei Messerstiche in den Rücken erlitten. Der Geschädigte habe notoperiert werden müssen, die Intensivstation jedoch zwei Tage später wieder verlassen können.
Als während der körperlichen Auseinandersetzung einer der Anwesenden laut gerufen habe, der Geschädigte sei niedergestochen worden, seien die Beteiligten – darunter auch die Beschuldigten – vom Tatort geflüchtet. Konkrete Tatbeiträge hätten im Rahmen der bisherigen Ermittlungen angesichts des tumultartigen Geschehens bislang für keinen der Beschuldigten festgestellt werden können. Die Ermittlungen dauerten an.
Mit Blick auf den besonderen Schutz jugendlicher Beschuldigten, den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts und die Wertung des § 48 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz wird von weiteren Angaben, auch zu etwaigen Vorstrafen abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- In welcher Form ist die Tatörtlichkeit bzw. das Umfeld des Fußballvereins, dem die vier Jugendspieler angehören, seit seiner Gründung polizeilich in Erscheinung getreten? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln.)
Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach jährlich bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
Der Fußballverein DJK Viktoria Buchheim e. V. wurde 1954 gegründet.
Die Datenerhebung aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfordert geo-referenzierte Daten, die für die Kreispolizeibehörde Köln ab dem Berichtsjahr 2019 vorliegen.
Insofern umfasst die Datenerhebung aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen wurden vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 insgesamt 56 Straftaten für den Bereich der angefragten Örtlichkeit erfasst.
- In welchem Umfang hat die Landesregierung dem Geschädigten sowie seinen Angehörigen eine Opferberatung angeboten?
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat berichtet, der Geschädigte und sein Vater seien im Anschluss an die polizeiliche Zeugenvernehmung über den polizeilichen Opferschutz aufgeklärt worden. Ein Merkblatt mit Informationen zu ihren Rechten im Strafverfahren sei ausgehändigt worden. Im Falle weiteren, ggf. auch psychosozialen Hilfebedarfs steht für den Geschädigten und seine Angehörigen das Team der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
2 Ebenda.
4 Kölner Stadtanzeiger vom 18.08.2023.