Kleine Anfrage 4890
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: Mann bedroht mehrere Personen im Kölner Hauptbahnhof mit einem Messer
Am Montag, den 18. November 2024, hat ein 38-jähriger Mann laut Polizeiangaben mehrere Personen im Hauptbahnhof Köln mit einem Küchenmesser bedroht. Als die Bundespolizei eintraf, zeigte sich der Verdächtige unkooperativ und bedrohte auch die Beamten mit dem Messer. Erst als die Polizisten den Schusswaffengebrauch und den Einsatz eines Reizstoffsprühgerätes androhten, ließ der 38-Jährige das Messer fallen und ergab sich. Die Beamten konnten ihn anschließend fixieren und legten ihm Stahlhandfesseln an. Einer Pressesprecherin der Bundespolizei zufolge soll der Verdächtige das Messer kurz zuvor gegen 05:00 Uhr am Montagmorgen einer unbekannten Person entwendet haben. Auf Überwachungskameras sei zu sehen gewesen, wie der 38-Jährige in der C-Passage im Kölner Hauptbahnhof ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser aus der Tasche des Unbekannten zog. Anschließend bedrohte er nicht nur den unbekannten Besitzer der Tasche, sondern auch weitere Personen im Bahnhofsbereich. Unter anderem soll er dabei Stichbewegungen in Richtung des Bauches einer Person vollführt haben.1
Wie die Bundespolizei weiter mitteilte, sei der 38-Jährige mit türkischer Staatsbürgerschaft bereits zuvor in der Nacht durch aggressives Verhalten aufgefallen. Als gegen ihn ein Platzverweis ausgesprochen wurde, bedrohte er einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn mit einem Schraubendreher. Gegen 06:00 Uhr sei er dann in Gewahrsam genommen worden. Eine Pressesprecherin teilte mit: „Infolge der fortwährenden Begehung von Straftaten nahmen die Uniformierten den 38-Jährigen vorläufig fest. Nachdem sie den 38-Jährigen dem Polizeigewahrsamsdienst überstellt hatten, entschied die dortige Amtsärztin auf eine vorübergehende Überstellung an die LVR-Klinik in Merheim.“ Der Mann ohne festen Wohnsitz müsse sich nun wegen diverser Bedrohungsdelikte, dem Diebstahl und dem verbotswidrigen Führen eines Messers vor Gericht verantworten.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Welche Vorstrafen sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Wurden oder werden gegen den Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?
- Welche Diagnose hat die Amtsärztin gestellt?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.ksta.de/koeln/koelner-hbf-38-jaehriger-bedroht-personen-mit-langem-messer-901129.
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4890 mit Schreiben vom 15. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Generalstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 02.01.2025 berichtet, dass nach Mitteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln die Verfahrensakten dort nicht vorlägen, sondern sich noch bei der Bundespolizei in Bearbeitung befänden.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Beschuldigte ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen Bedrohung
- in einem Fall wegen Beleidigung
- in einem Fall wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
- in einem Fall wegen unerlaubten Aufenthalts
- in einem Fall wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
- in einem Fall wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
- Welche Vorstrafen sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Der Bundeszentralregisterauszug vom 23.12.2024 weist sechs Verurteilungen im Wesentlichen zu Geldstrafen wegen Körperverletzungsdelikten, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und anderer Delikte aus.
- Wurden oder werden gegen den Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?
Der Beschuldigte ist ausreisepflichtig und derzeit im Besitz einer gültigen Duldung nach § 60a Abs. 2 S.1 AufenthG, die bis zum 10.02.2025 befristet ist. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden durch die zuständige örtliche Ausländerbehörde geprüft.
- Welche Diagnose hat die Amtsärztin gestellt?
Die ärztliche Diagnose liegt der Kreispolizeibehörde Köln nicht vor.