Kleine Anfrage 3947
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: Mit Störsender bewaffnete Autoknacker gefasst – Was ist über die Verdächtigen bekannt?
Kölner Zivilfahnder konnten am Mittwochabend, den 15. Mai 2024, zwei Personen im Alter von 28 und 34 Jahren festnehmen, die für das Aufbrechen mehrerer Autos verantwortlich sein sollen. Sie sollen an jenem Abend mit einem Störsender die Funkverriegelung eines Ford Mondeo, welcher an der Genovevastraße geparkt wurde, unterbrochen und sich so Zugang zu der Beifahrertür des Fahrzeugs verschafft haben. Die Fahnder sollen die Verdächtigen schon in der Innenstadt beim Auskundschaften potentieller Fahrzeuge beobachtet haben. Nachdem der 34-jährige Tatverdächtige das Auto nach Wertsachen durchsuchte, während sein Komplize weiter Ausschau hielt, flohen die beiden gegen 19:15 Uhr ohne Beute in Richtung der Keupstraße. Dort wurden sie dann durch die zivilen Beamten aufgegriffen und festgenommen. Bei der darauffolgenden Durchsuchung konnten zwei Störsender sowie ein mutmaßlich in Hamburg gestohlenes Smartphone sichergestellt werden. Die Verdächtigen sollen außerdem keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Nun werden sie einem Haftrichter vorgeführt, die Ermittlungen dauern insgesamt noch weiter an.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Wie viele mit Hilfe von Störsendern begangene Autoaufbrüche gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW?
- Welche Tätermerkmale (wie Alter und Geschlecht) weisen die unter Frage 4 erfragten Tatverdächtigen auf?
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3947 mit Schreiben vom 2. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 18.06.2024 berichtet, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen und die Beschuldigten bereits rechtskräftig verurteilt sind.
Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Köln vom 22.05.2024 wurden die geständigen Verurteilten des gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls (§§ 242 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) schuldig gesprochen. M. A. wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro, M. B. zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt. Die Haftbefehle wurden aufgehoben.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz hierzu berichtet, der Verurteilte M. A. sei algerischer Staatsangehöriger. Die Staatsangehörigkeit des Verurteilten M. B. sei derzeit ungeklärt.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
M.B. ist wegen des Verdachts des einfachen und besonders schweren Diebstahls sowie des unerlaubten Aufenthalts insgesamt siebenmal kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. M.A. ist wegen des Verdachts des einfachen und besonders schweren Diebstahls, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des unerlaubten Aufenthalts insgesamt siebenmal kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. Weiterhin ist dieser im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz einmal polizeilich in Erscheinung getreten.
- Wie viele mit Hilfe von Störsendern begangene Autoaufbrüche gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW?
Die Vorgehensweise der Täter, mit Hilfe von Störsendern Diebstähle aus Kraftfahrzeugen zu begehen, wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet. Deshalb können Daten zum Einsatz von Störsendern zur Tatausübung im Spektrum der Kraftfahrzeugkriminalität nicht ausgewertet werden.
- Welche Tätermerkmale (wie Alter und Geschlecht) weisen die unter Frage 4 erfragten Tatverdächtigen auf?
Ich verweise zur Beantwortung der Frage auf die Frage 4.